Autor: 09. Februar 2018, 19:21
Bildquelle: http://up.picr.de/27184952fi.pngFAZ+ (abo), 09.02.2018
Bei ARD und ZDF sitzen Sie auf wackligen StühlenBefristungen und Scheinselbständigkeit sind auch bei den Öffentlich-Rechtlichen anzutreffen. Für den Arbeitgeber hat das viele Vorteile. Von Phillipp Krohn
Wenn die Politik ungewöhnliche Arbeitsformen reguliert, steht die Medienbranche schnell im Fokus. Scheinselbständigkeit oder befristete Verträge sind hier sehr verbreitet. Ein besonders hoher Anteil „fester freier“ Mitarbeiter ist in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschäftigt – also bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wie hoch ihr Anteil genau ist, konnte der Sprecher der ARD am Donnerstag nicht beziffern. Für genaue Zahlen müsse man sich an die einzelnen Landesrundfunkanstalten wenden. Auch bei einer Einschätzung zu möglichen Folgen des Koalitionsvertrags bleibt er vage: „Ob und welche Auswirkungen die Formulierung zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen haben könnte, wäre noch zu prüfen“, teilte
Der Sprecher mit.
Gemessen an Normalarbeitsverhältnissen, ist die Beschäftigung in einem öffentlich-rechtlichen Sender ungewöhnlich: Neben festangestellten Redakteuren und anderen Mitarbeitern arbeiten zahlreiche freie und sogenannte feste freie Mitarbeiter an Mikrofon, Kamera oder Schneidebrett. Erstere bringen nur ab und zu Beiträge oder Moderationen ins Programm ein, Letztere tragen oft sogar Verantwortung für einzelne Sendeformate. […]
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