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Autor Thema: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses  (Gelesen 9469 mal)

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  • Beiträge: 4
Es freut mich, dass Person A sich erfolgreich gegen die Unrechtmäßigkeit wehren konnte.
Ich bin mir sicher, dass Person B einiges an wertvollen Informationen mitnehmen konnte und auch das beispielhafte Schreiben ist mit Sicherheit von großem Wert für viele weitere Personen.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2021, 22:05 von alxx«

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  • Beiträge: 31
Naja, Person A wartet nur darauf, dass irgendwann mal wieder ein Brief reinflattert...

Verjähren Forderungen eigentlich irgendwann?***


***Edit "Bürger": Bitte hier keine Themen-Vermengung. Zudem ist das Thema "Verjährung" bereits andernorts im Forum behandelt.
Für die (selbsterstellten und höchst fragwürdigen) "Verwaltungsakte"/"Titel" ("Festsetzungsbescheide") - wenn sie denn einmal erlassen wurden - betrage nach Auffassung von ARD-ZDF-GEZ die Verjährungsfrist 30 Jahre, was jedoch strittig sein könnte, da es schon fraglich ist, ob es sich um Verwaltungsakte i.S.d. (für die meisten Landesrundfunkanstalten "nicht geltenden") VwVfG handelt und also auch strittig ist, ob z.B.
§ 53 VwVfG - Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
überhaupt anwendbar wäre.
Nur falls Beträge nicht schon festgesetzt wurden, wurde bislang die "regelmäßige Verjährung" nach BGB von 3 Jahren auch seitens ARD-ZDF-GEZ akzeptiert..
§ 7 RBStV - Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-7
...i.d.R. jedoch nicht automatisch, sondern allenfalls bei "Einrede der Verjährung".
Mehrfachdiskussionen bereits behandelter und/oder hier zudem vom eigentlichen Kern-Thema abschweifender bzw. darüber hinausgehender Themen sind nicht vorgesehen.
Allenfalls, wenn kein geeignetes Thema existiert, dann bitte gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff neu starten.
Hier bitte nur noch weiter zum Eingangs-Thema
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Danke. für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2021, 22:48 von Bürger«

 
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