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Autor Thema: Früherer Aufenthalt in Deutschland  (Gelesen 1416 mal)

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Früherer Aufenthalt in Deutschland
Autor: 09. Februar 2018, 06:56

Eine Person wäre Austauschstudent in Deutschland für ein Semester und hätte keine Ahnung über den Beitrag. Die hätte nie einen Brief bekommen und hätte den Aufenthalt ganz rechtmäßig abgeschlossen. Jetzt würde die Person über die Sache informiert und würde genau wissen, wie könnte sich informieren, ob die Person etwas Geld bezahlen muss oder Strafen hat. Die Person hätte sich auch bei dem Rundfunkbeitrag nie angemeldet.

Wie wäre es auch, wenn ein Ausländer in solche Situation die Briefe ignoriert hätte?

Manche Jahre später würde die Situation für die Person wichtig, weil die Person weiter in Deutschland studieren wollen und würde ein Visum dafür brauchen.

Könnten Schulden in diesem Thema einen Visumantrag scheitern?

Vielen Dank


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Früherer Aufenthalt in Deutschland
#1: 09. Februar 2018, 10:52
Wenn sich ein Austauschstudent vor der Rückreise in sein Heimatland beim Einwohnermeldeamt wieder abmeldet oder der Aufenthaltszeitraum schon beim Einwohnermeldeamt angegeben wurde, sollte die zuständige Rundfunkanstalt "automatisch" darüber informiert werden.

Wird der Austauschstudent vom Beitragsservice oder der zuständigen Rundfunkanstalt über eine Zahlung informiert, kann der Austauschstudent der zuständigen Rundfunkanstalt schriftlich erklären, dass er nur ein zeitlich befristeter Ausstauschstudent (möglicherweise mit Dokumenten belegen) sei und hilfsweise einen Befreiungsantrag stellen.

Dass offene Forderungen zum Rundfunkbeitrag Auswirkungen auf eine spätere Visumsvergabe haben soll, kann man sich nur schwerlich vorstellen.

Es wäre aber vorab eine Kommunikation mit der zuständigen Rundfunkanstalt sinnvoll, um den Sachverhalt zu klären, bevor es zu Missverständnissen kommt. Briefe zu ignorieren ist keine gute Idee.


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