Wenn sich ein Austauschstudent vor der Rückreise in sein Heimatland beim Einwohnermeldeamt wieder abmeldet oder der Aufenthaltszeitraum schon beim Einwohnermeldeamt angegeben wurde, sollte die zuständige Rundfunkanstalt "automatisch" darüber informiert werden.
Wird der Austauschstudent vom Beitragsservice oder der zuständigen Rundfunkanstalt über eine Zahlung informiert, kann der Austauschstudent der zuständigen Rundfunkanstalt schriftlich erklären, dass er nur ein zeitlich befristeter Ausstauschstudent (möglicherweise mit Dokumenten belegen) sei und hilfsweise einen Befreiungsantrag stellen.
Dass offene Forderungen zum Rundfunkbeitrag Auswirkungen auf eine spätere Visumsvergabe haben soll, kann man sich nur schwerlich vorstellen.
Es wäre aber vorab eine Kommunikation mit der zuständigen Rundfunkanstalt sinnvoll, um den Sachverhalt zu klären, bevor es zu Missverständnissen kommt. Briefe zu ignorieren ist keine gute Idee.