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IP-Range des Beitragsservice sperren für Foren-Zugriff?
jasonbourne:
Nichts wäre besser, als wenn der BS versuchen würde, hier im Forum irgendwas krummes zu machen...
Das würde perfekte Munition liefern.
Neben dem, dass IPs nicht statisch sind, ist es sehr schwer umzusetzen.
Angestellte des BS werden hier schon mitlesen, ich halte das auch für in Ordnung.
Wir sind moralisch und ethisch Welten weiter als der BS, insofern haben wir nichts zu verbergen.
Wir sind ja nicht der BR und die Bavaria Film #hüstel
Besucher:
Ob denn anhand des IP-Loggings ggf. wenigstens festzustellen wäre, ob das passiert, ob also bspw. der sogenannte Beitragsservice - und noch interessanter natürlich: Gerichte, also jeweils städtische Justizbehörden - mitlesen?
Ein bisschen ärgerlich ist es jedenfalls schon, wenn sich wie schon einige Male vorgekommen - der fiktive Besucher müsste sich aber sehr viel Zeit nehmen, um konkrete Fälle auflisten zu können - bei der Lektüre manchen aktuellen Urteils der im Dienst der Anstalten und des sogenannten Beitragsservice stehenden deutschen Verwaltungsgerichte der Eindruck einstellt, dass die mittlerweile hier abkupfern & erarbeitete Argumentationen bzw. Aspekte in ihre tägliche Rechtsbeugungspraxis i. S. "Rundfunkbeitrag" einarbeiten, um damit eine weitere Runde "Hase und Igel" mit dem Deppen von Bürger zu eröffnen.
ope23:
Ich vermeine mich an einen Forumsbeitrag zu erinnern, dass die Schergen aus Köln in einem Schreiben (nicht an mich gerichtet) gesagt haben, dass die vorgebrachten Argumente "aus dem Internet" seien.
In dieser obskuren Verwaltungsvereinbarung zwischen dieser fünften Kolonne und den LRA gehört auch der Auftrag, die sozialen Netzwerke zu "beobachten".
Man wird mutmaßlich nicht dingfest machen, dass der BS hier mitliest. Man könnte vielleicht einen Köder auslegen, der als Mem in irgendeinem dubiosen Widerspruchsbescheid wieder auftaucht.
drone:
--- Zitat von: ope23 am 09. März 2018, 17:09 ---[...] dass die vorgebrachten Argumente "aus dem Internet" seien.
--- Ende Zitat ---
Eigentlich spielt es m.E. keine Rolle, woher sie stammen. Sie sollten einzig zutreffend sein, oder? ;-)
Besucher:
Bei der Gelegenheit fällt mir sogleich - kann aber wie gesagt ggw. nicht nachsehen - zumindest einer von mehreren entsprechenden Punkten dunkel wieder ein. Aktuell der, wo in einem Urteil vom lt. Jahr mn. Erinnerung nach davon die Rede war, im Zusammenhang mit der Frage der Befreiung vom sogenannten "Rundfunkbeitrag" seien die - ja inzwischen Dank der regelmäßigen Erwähnung hier - bekannten BVerfG-Entscheide i. S. Gebühren (also 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10) angeblich in den sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag "eingearbeitet" worden.
Solange es in der deutschen Justiz - die jeweilige ministerielle Unterworfenheit hier noch ganz beiseite gelassen - nicht endlich eine wirkliche Qualitätssicherung gibt, also (unter dem Deckmäntelchen der "Freiheit" des Richters) ein solcher oder eine Kammer im Interesse der Staatsräson jeden Blödsinn erzählen kann, um seine / ihre Urteile zu legitimieren (außer im Falle, damit eine Straftat zu begehen, der Vorsatz aber natürlich auch da [und dann bestimmt schwiiieeerig :-)] nachweispflichtig), ist es ärgerlich womöglich feststellen zu müssen, dass sich deutsche Richter (oder Prozessparteien der anderen Seite) hier kostenlos "Nachilfe" holen.
Allerdings bzw. zumal dann "Nachhilfe" in missbräuchlicher, gegen den Kläger gerichteten Absicht.
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