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Autor Thema: Norbert Häring - Aufruf zur Unterstützung der Datenschutz-Initiative "noyb"  (Gelesen 2194 mal)

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norberthaering.de (blog), 18.01.2018

In eigener und fremder Sache


Zitat
Viele Leser haben angeboten, für die Analysen und Informationen auf diesem Blog einen Obulus zu entrichten. Ich muss und will aber kein Geld damit verdienen, sondern etwas bewirken und bewegen, was mir wichtig ist. Dabei können Sie mir nun helfen. Es geht um den Schutz unserer Privatsphäre und Freiheit.

Max Schrems hat eine Organisation namens noyb gegründet (None of your business/Das geht dich nichts an). Sie hat sich die „„effektive und strategische Durchsetzung der Regelungen der „EU-Datenschutzgrund-VO“ (DSGVO)“ zum Ziel gemacht. Dies will er unter anderem mit „informellen Mahnungen, Beschwerden, Musterverfahren oder Sammelklagen gegen Unternehmen“ erreichen. Er sammelt derzeit per Crowdfunding Geld für dieses Vorhaben. Die Kampagne läuft noch bis Ende Januar und es fehlen noch 50.000 Euro der zu erreichenden 250.000 Euro. Max Schrems hat bewiesen, dass er es kann. Er hat mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof das Safe-Harbour-Datentransfer-Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt. Ich denke, er hat das Zeug dazu, die großen internationalen Datenkraken, die bisher unser Datenschutzrecht einfach ignorieren, in die Schranken zu weisen.

Wenn Ihnen dieser Weblog etwas wert ist, und Sie etwas Kleingeld übrig haben, unterstützen Sie damit bitte noyb. Wenn Ihnen der Datenschutz zusätzlich am Herzen liegt, dürfen Sie natürlich dafür gern noch etwas drauflegen.

Hier der Link zum Crowdfunding.
https://noyb.eu/?lang=de

Hier ein Bericht auf Deutsch über die Kampagne.
https://futurezone.at/netzpolitik/datenschutz-ngo-noyb-max-schrems-fehlen-noch-60-000-euro/307.189.611

Zudem:
Max Schrems sehenswerter Vortrag über seine Erlebnisse im Rahmen seiner Klage am EuGH gegen Facebook auf dem 34. Kongress des Chaos Computer Clubs (34C3):
Privacy Shield - Lipstick on a Pig? (Englisch, Deutsche Übersetzung über das Zahnrad unten rechts im Player wählbar)
https://media.ccc.de/v/34c3-9295-privacy_shield_-_lipstick_on_a_pig

Und die letzten News:
heise, 25.01.2018
Niederlage für Max Schrems: EuGH lehnt Sammelklage gegen Facebook ab
Zitat
[…] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage mit Forderungen mehrerer User gegen Facebook Ireland Limited in Österreich für unzulässig erklärt. Der Datenschützer Max Schrems darf demnach dort nur seine eigenen Ansprüche gegen das soziale Netzwerk geltend machen. Dies haben die obersten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-498/16). […]
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Niederlage-fuer-Max-Schrems-EuGH-lehnt-Sammelklage-gegen-Facebook-ab-3950949.html


Link zum Aufruf auf Norbert Härings Blog:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/936-schrems

Anmerkung:
Max Schrems könnte unter Umständen mit seiner Initiative ein potenzieller Verbündeter im Kampf gegen die "Einwohnermeldedaten-Schattendatenbank" des Beitragsservice darstellen.

Ausnahmsweise wurde der Aufruf Norbert Härings als Vollzitat gepostet. Sollten von Seiten Norbert Härings urheberrechtliche Bedenken bestehen, was ich mir nicht vorstellen kann, dann bitte einfach eine PM an mich oder einen der Moderatoren.


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@ ChrisLPZ
vielen Dank für den Beitrag und die Übertragung von Blog norberthaering.de. Im April/17 hatte ich Mail-Kontakt.
Hab es leider aus privaten Gründen (gesundheitlich) nicht weiter verfolgen können. Inzwischen seit 10/11-2017 gibt es Video bei Youtube zur Gründung.

Max Schrems stellt bei PK NGO "NOYB - Europäisches Zentrum für Digitale Rechte" vor
veröffentlicht 29.11.2017
https://www.youtube.com/watch?v=iMoxeqrtp4E

Die Feststellung, dass man als Bürger über Einzelklagen schwer an die EU-Gerichte herankommt, darauf habe ich ja hier im Forum schon hingewiesen.

Die Klagen einzelner Bürger in der EU ist schon durch die finanzielle Vorleistungen begrenzt, um so mehr haben Vereine wie noby.eu oder DS-Beauftrage, wenn Sie wirklich unabhängig wären, genau so wie Richter an unseren Gerichten, die besseren Möglichkeiten in die EU-Rechtssprechung einzuwirken. Natürlich braucht es dazu rechtskundige Fachleute, zumal in D viele Rechtsanwälte auf Grund von Aussichtslosigkeit bei Klagen, den Kopf in den Sand gesteckt haben. Im BDSG ließ der Gesetzgeber keine verbindliche Klagen zu.

Die Stategie und die Idee von Max Schrems noby.eu ist interessant und inzwischen konkretisiert. Wie weit dies bei den einzelnen Regierungen in den EU-Ländern geduldet wird, wenn diese mit Klagen zu Gesetzeskorrekturen aufgefordert werden, bleibt natürlich abzuwarten.


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@muuhhhlli

"Max Schrems" = Österreich, und Österreich ist in der EU dafür zuständig, die Grundrechte durchzudrücken, durchaus auch stellvertretend für andere, aber eben nur in eigener Sache. Die Europäische Agentur für Grundrechte ist nicht ohne Grund in Wien ansässig. Die EU-Datenschutzgrundverordnung kann man ruhig in die Ecke der Grundrechte stellen.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@ pinguin
"Max Schrems" = Österreich, und Österreich ist in der EU dafür zuständig, die Grundrechte durchzudrücken, durchaus auch stellvertretend für andere, aber eben nur in eigener Sache. […]

Könntest Du das bitte näher erläutern?

@muuhhhlli
Danke für den YouTube-Link


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Da das EuGH keine Sammelklagen von Verbrauchern und des Max Schrems in der Sache gegen Facebook zugelassen hat, wird oder will Herr Schrems die Einzelklage betreiben. Hintergrund ist, dass es in Österreich dem Heimatland von Max Schrems Sammelklagen zulässig sind.

Was aber ein viel weiter damit verbundenes Problem darstellt, ist ein derzeitiger mangelhafter bzw. ausgehebelter Verbraucherschutz für den Verbraucher.

Zitat
Der EuGH hat nun aber den Verbraucherbegriff extrem eingeschränkt. Mit dem jetzigen Urteil gilt nur als Verbraucher, wer auch der ursprüngliche Vertragspartner eines Unternehmens ist. Wenn das auf eine Person nicht zutrifft, fällt sie also aus dem Verbraucherschutz.

Zitat
Viel problematischer ist das in anderen Fällen. Wenn Sie zum Beispiel einen VW gebraucht kaufen, dann sind Sie nicht der ursprüngliche Vertragspartner von VW – und somit nach Definition des EuGH auch kein Verbraucher. Erzählen Sie mal einem vom Dieselskandal getroffenen Gebrauchtwagenfahrer. Oder: Sie kaufen Lebensmittel im Supermarkt und Ihr Partner verdirbt sich daran den Magen – dann ist er kein Vertragspartner, sondern Sie; und Sie haben ihm die Wurst geschenkt. Diese Einschränkung des Verbraucherbegriffs ist heftig und von allen guten Geistern verlassen.

Lesen Sie dazu den vollständigen Beitrag in der TAZ vom 26.01.2018 - "Von allen guten Geistern verlassen"
http://www.taz.de/!5480026/

Um auf die Frage von ChrisLPZ einzugehen:
Mein Anfrage ging 2016 an http://europe-v-facebook.org/ , dem Vorläufer von https://noyb.eu/ in der Sache Persönlichkeitsrechte und deren Durchsetzung bei der EU, mit dem Hintergedanken RF-Beitrag, wenn ich oder wie kann ich selbst eine Klage bei der EU einreichen. Die Antwort war dann für mich nicht so klar verwertbar. Deshalb - ich sage es nochmals: Ich habe mit der EU und deren reinen Praktiken des Wettbewerbes als stinknormaler Bürger und Mensch gewaltige Probleme. Was ja - so meine Einschätzung - aus dem Beitrag der TAZ ersichtlich wird.

Bei Youtube findet zum Datenschutz Facebook noch ein Video ca. 45 min. lang.
> stellt den Sachverhalt Datenschutz in der Sache so wie ich finde ganz gut dar.
Wer Interesse hat hier der Link zum Video:
Salzburger Nachrichten | SN | Redaktion, 08.02.2013
Facebook-Rebell Max Schrems im SN-Saal [Video ~45min]
https://youtu.be/E8XKSCWMRXM


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@ChrisLPZ

Europäische Agentur für Grundrechte -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25510.0.html

-> Wien

Herr Schrems -> Wien

Da darf sich übrigens auch jeder Bürger hinwenden.



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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@ Pinguin
Wien und Wienna alles schön und gut, aber die Information, dass sich jeder Bürger dort hin wenden kann ja, aber nicht mit einem oder seinem konkreten Fall. Also wieder nix. Siehe dazu auf der Seite der Agentur
http://fra.europa.eu/de unter Contact http://fra.europa.eu/en/contact

Zitat
Sie können die FRA per E-Mail, Telefon und Fax kontaktieren. Wir akzeptieren auch Besuchergruppen in unseren Räumlichkeiten. (Ach wie schön)

Bitte beachten Sie: Die FRA ist nicht in der Lage, zu bestimmten Grundrechtsverletzungen Stellung zu nehmen oder Einzelpersonen innerhalb oder außerhalb der EU zu helfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, besuchen Sie bitte unsere Seite Wo Sie Hilfe finden können.

If you feel that your rights have been violated, please visit our Where to turn for help page.

Zitat
Wenn Ihre Rechte verletzt wurden, müssen Sie sich normalerweise an die zuständige Behörde in Ihrem Land oder dem Land wenden, in dem die Verstöße stattgefunden haben. (Fragen Sie Ihre VG zum RF-Beitrag  ;D)

Je nach Fall kann man sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg oder die sogenannten Vertragsorgane der Vereinten Nationen in Genf wenden. Der Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäische Bürgerbeauftragte können auch unter besonderen Umständen angesprochen werden.

Für weitere Details siehe:

    Nationale Beschwerdemechanismen
    Nichtregierungsorganisationen
    EU-Beschwerdemechanismen
    Europäische und internationale Menschenrechtsorganisationen

Die FRA berät die EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten. Es hat nicht das Mandat, auf individuelle Beschwerden einzugehen. Es gibt jedoch Organisationen in den Mitgliedstaaten und auf der unten aufgeführten europäischen und internationalen Ebene, an die sich die Menschen wenden können, wenn ihre Grundrechte verletzt wurden.

Zusätzlich zu der nachstehenden Liste der Stellen empfiehlt die FRA, die Webseiten der Europäischen Kommission zu konsultieren, die speziell auf die EU-Gesetzgebung zur Nichtdiskriminierung bezogene Beratung bieten:

Weitere allgemeine Fragen zu EU-Angelegenheiten können an den Europe Direct-Kundendienst unter der gebührenfreien Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 von überall in der EU oder über die Europe Direct-Website gerichtet werden.
Nationale Beschwerdemechanismen

Einzelpersonen sollten Beschwerden zuerst bei einer nationalen Stelle einreichen. Jeder EU-Mitgliedstaat hat Stellen eingerichtet, die darauf spezialisiert sind, Informationen über Nichtdiskriminierung und / oder Grundrechtsfragen bereitzustellen. Es ist möglich, dass dieser Körper die Macht hat, über individuelle Beschwerden zu entscheiden, aber dies sollte mit der Leiche selbst überprüft werden.

Kann jeder mal den Versuch unternehmen und den Europe Direct-Kundendienst 00 800 6 7 8 9 10 11 anrufen.
Das ist ein Call-Center. Die Mitarbeiter dürfen nicht Ihren Namen nennen.
Soviel zum Thema Europäische Agentur für Grundrechte -> EU-Recht

Der Bürger in der EU hat keine Rechte.
Das ist alles nur nutzloses Papier, damit man dem Bürger sagen kann: "Da, strampel dich mal ab."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2018, 00:06 von Bürger«

 
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