Hallo Leute,
nicht nur in den jeweiligen Datenschutzgesetzen der Länder ist das Recht auf Selbstauskunft verankert, sondern auch in § 19 Bundesdatenschutzgesetz.
Dies gibt einem die Möglichkeit bei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt Auskunft zu erhalten über
1. die zur Person gespeicherten Daten,
2. die Herkunft der Daten und auf welcher gesetzlichen Grundlage unsere Daten erhoben wurden,
3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
4. den Zweck der Speicherung.
Diesen kostenlosen Antrag stelle ich nicht nur formlos ohne Beitragsnummer jedes Jahr bei meiner zuständigen Landesrundfunkanstalt, sondern auch bei der gemeinsamen Inkassostelle ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Außerdem möchte ich jeden ermutigen sein Recht auf Selbstauskunft ebenfalls wahrzunehmen. Jede Auskunft geht auch in die Statistik des jeweiligen Datenschutzbeauftragten mit ein und zeigt das Rechtsschutzbedürfnis der Bürger an ihren Daten. (2016 sind übrigens nur 30 Eingaben beim Datenschutzbeauftragten des NDR eingegangen. In Verbindung mit einem Auskunftsersuchen kann man immer auch den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Landesrundfunkanstalt über die Missstände beim Beitragseinzug unterrichten.)
Auch auf die Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung sollte hingewiesen werden.
Auf folgender Seite findet man die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.htmlNeben den Landesrundfunkanstalten findet man jedoch auch die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragte von Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), Deutsche Welle und Deutschlandradio.
Hat jemand mal eine Selbstauskunft bei einer
ortsfremden Landesrundfunkanstalt, dem ZDF, der Deutschen Welle oder dem Deutschlandradio gestellt? Hat er eine Antwort bekommen? Lagen Daten vor?
Haben ZDF, Deutschlandradio und Co auch Zugriff auf die Daten ihrer Beitragszahler und deren Verweigerer? Wie sind eure Erfahrungen?
Viele Grüße
Tourniquet