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Autor Thema: Auskunft an den Betroffenen - Landesrundfunkanstalt, Beitragsservice und weitere  (Gelesen 3400 mal)

  • Beiträge: 56
Hallo Leute,

nicht nur in den jeweiligen Datenschutzgesetzen der Länder ist das Recht auf Selbstauskunft verankert, sondern auch in § 19 Bundesdatenschutzgesetz.
Dies gibt einem die Möglichkeit bei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt Auskunft zu erhalten über

1. die zur Person gespeicherten Daten,
2. die Herkunft der Daten und auf welcher gesetzlichen Grundlage unsere Daten erhoben wurden,
3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
4. den Zweck der Speicherung.

Diesen kostenlosen Antrag stelle ich nicht nur formlos ohne Beitragsnummer jedes Jahr bei meiner zuständigen Landesrundfunkanstalt, sondern auch bei der gemeinsamen Inkassostelle ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Außerdem möchte ich jeden ermutigen sein Recht auf Selbstauskunft ebenfalls wahrzunehmen. Jede Auskunft geht auch in die Statistik des jeweiligen Datenschutzbeauftragten mit ein und zeigt das Rechtsschutzbedürfnis der Bürger an ihren Daten. (2016 sind übrigens nur 30 Eingaben beim Datenschutzbeauftragten des NDR eingegangen. In Verbindung mit einem Auskunftsersuchen kann man immer auch den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Landesrundfunkanstalt über die Missstände beim Beitragseinzug unterrichten.)
Auch auf die Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung sollte hingewiesen werden.


Auf folgender Seite findet man die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Neben den Landesrundfunkanstalten findet man jedoch auch die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragte von Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), Deutsche Welle und Deutschlandradio.

Hat jemand mal eine Selbstauskunft bei einer ortsfremden Landesrundfunkanstalt, dem ZDF, der Deutschen Welle oder dem Deutschlandradio gestellt? Hat er eine Antwort bekommen? Lagen Daten vor?
Haben ZDF, Deutschlandradio und Co auch Zugriff auf die Daten ihrer Beitragszahler und deren Verweigerer? Wie sind eure Erfahrungen?


Viele Grüße

Tourniquet


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  • Beiträge: 886
Mir bekannte Person K.A. bekam zunächst nur seitenweise "Hinweise" und nur eine Seite Datenüberblick und muss dann mehr anfordern und genauer spezifizieren was für Daten sie haben will.
Zitat
Nicht zu allen Beitragskonten liegen solche weitergehenden Daten vor. Falls zu einer oder mehreren der in Anlage 1 unter Ziffern 1 und 2 genannten Datenkategorien Auskunft gewünscht wird, wird um entsprechende schriftliche Mitteilung unter Angabe der Kategorie gebeten.

19 Kategorien für den privaten Bereich sind da gelistet.
Ziffer 1 - Daten von:
Zitat
Meldebehörden
Vollstreckungsorganen
Unternehmen der Adressverifizierung (z.B. Deutsche Post AG)
Gerichte
Sonstige Dritte (z.B. Betreuer, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter)
Ziffer 2 - Daten zu:
Zitat
Adresse/Kontaktdaten
Personendaten
Bankverbindung
Beitragskonto
Produkten/Nutzungen/Standorte (Geräte, Wohnungsarten etc.)
befristete Abmeldungen oder Freistellungen (<---- Freistellung  :o?)
Befreiungen oder Ermäßigungen
Befreiungen von Nebenwohnungen <--- ein extra Punkt... aha
Buchungsbelege
Insolvenzen
Schriftwechsel (gesonderte Daten zu, nicht "der Schriftwechsel")
Mahnmaßnahmen
Kontohistorie
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Viel Spaß beim Anfragen ;)


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Und nahezu 99% geht die gar nix an.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 40
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Festsetzungsbescheide tauchen bei der Datenauskunft nicht auf.Wieviel Geld bezahlt wurde und wieviel noch offen ist sehr wohl.
Was bezahlt wurde an welchem Datum ist ebenfalls ersichtlich.
Was aber nicht auftaucht sind die Festsetzungsbescheide, die müssten doch eigentlich auch auftauchen so der Selbstauskunft wegen, oder?


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Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

  • Beiträge: 886
Festsetzungsbescheide gehören zur Kategorie "Mahnmaßnahmen" - ich hatte die Erläuterungen nicht alle abgetippt.
Wenn man diese Infos will, dann kann man das kriegen, aber man muss gesondert nachhaken.


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