Wie definiert sich Wohnung bei Studenten-WGs? Ich selbst wohnte während meines Studiums zwei Jahre lang in einem alten aber schön renovierten Schwarzwaldhaus. Das Haus bestand aus mehreren Wohnungen, in denen jeweils mehrere Studenten wohnten. Meine Wohnung bestand aus drei Zimmern, plus Bad, Küche und Gemeinschaftsraum – alle drei gemeinschaftlich genutzt. Wichtig bei dieser Betrachtung ist die Tatsache, dass jeder Bewohner einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hatte.
Obwohl es sich hier tatsächlich nach Definition im Entwurf des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages um eine einzige Wohnung handelt, wäre ab 2013 jeder Student, der ein Zimmer mietet, rundfunkgebührenpflichtig, auch wenn das Zimmer ein Teil einer Wohnung ist. Also Studenten müssen sie sich gefasst machen, sofern sie kein Bafög erhalten, dass Sie ab 2013 den VOLLEN Beitrag bezahlen müssen.
Aber auch wenn es nicht so wäre – Was würde dann passieren, wenn ein Student einen PKW hat?
Hier gibt es wirklich viel Sprengstoff verborgen, der früher oder später explodieren wird.
Wie in meinem vorigen Beitrag bereits erwähnt, schaut euch folgendes Dokument an:
http://www.rcds-elfzwölf.de/images/Der-neue-Rundfunkbeitrag.pdfP.S.: Warum müssen Studenten, die wirklich alles andere zu tun haben, außer Fernsehglotzen, die 6 Millionen der Anne Will, die Schlösser von Onkel Thomi oder Musikantenstadl finanzieren? Mit monatlich 17,98 EUR könnten sie ihre Bücher finanzieren... Nur so eine Idee... – Wie traurig, wie die Werte sich in der Republik geändert haben: Fernsehen steht über Lehrbücher...