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Autor Thema: Anschreiben an Ministerpräsident in Bayern und seinen Nachfolger  (Gelesen 4648 mal)

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  • Beiträge: 21
Das Anschreiben geht am Freitag Richtung München. Es darf gerne als Vorlage benutzt werden um an weitere MinisterpräsidentenInnen gesendet werden. Es ist noch nicht perfekt.


Zitat
Betreff: Rundfunkbeitrag und die Eintreibung über den Beitragsservice


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,

mit Sicherheit haben sie bereits mehrere dieser Schreiben erhalten und es werden auch noch weitere in dieser Sache von Mitbürgern folgen.

Nach dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ist es wieder soweit, dass der Beitragsservice weiterhin das Recht hat, die Beiträge einzuziehen. Ich finde es beängstigend, dass Politiker in den Verwaltungsräten der Rundfunkanstalten sitzen und mitbestimmen dürfen, was dort geschieht.

In Deutschland wird der Grundsatz der Gewaltenteilung untergraben. Politiker als Vertreter der Legislative sitzen in den Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und bestimmen somit die Medienlandschaft. Die Medien werden allgemein als die vierte Gewalt anerkannt. Meiner Meinung  nach ist die vierte Gewalt in Gefahr wenn sie durch politische Interessensvertreter in ihrem politischen Sinne beeinflusst werden.

Wo bleibt die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten, frei von politischen Interessen, sowie deren Vertretern? Der Bayerische Rundfunk führt das als sein Steckenpferd vor sich her. Doch kann diese Aussage nicht korrekt sein, da zu viele politische Interessen hier vertreten werden und die Gegenargumente nicht zu hören und zu sehen sind.

Da ich wissen wollte wie viel die  des Bayerischen Rundfunks verdient habe ich das mal recherchiert:

In meinem Widerspruchsbescheid, zugestellt am 19.01.2018 (auf meinen Widerspruch vom 22.11.2016), wird sehr konkret darauf hingewiesen, dass es hier keine Möglichkeit gibt, dem Beitragsservice zu entkommen. Meine ganzen aufgeführten Einwände seien unbeachtlich und die Zahlungspflicht nicht abwendbar. Mir wird in diesem Bescheid der Unterschied zwischen Steuern und Abgaben erklärt, obwohl vorher immer die Rede von einem „Rundfunkbeitrag“ und einer „Haushaltsabgabe“ war. Beim besten Willen kann ich bei dem Beitrag respektive der Abgabe des Beitragsservices keinen Unterschied zu einer Steuer erkennen. Was ist es jetzt eigentlich? Ein Beitrag oder eine Abgabe?






Ich zitiere:

1.   „Rundfunkbeiträge dienen (…) nicht, wie Steuern, der Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens (vgl. BVerfGE 108, 182/212; BVerfG vom 16.09.2009 BVerfGE 124, 235/237). Sie werden vielmehr gemäß § RBStV zur funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Finanzierung der Aufgaben nach §  40 des Rundfunkstaatsvertrages erhoben.“

2.   „Als Vorzugslast finanziert der Beitrag bestimmte Angebote, die der Beitragszahler in Anspruch nehmen kann. Dementsprechend entgilt der Rundfunkbeitrag (nicht Abgabe) die Möglichkeit, das Programmangebot des Rundfunks zu nutzen. Demgegenüber werden Steuereinnahmen allgemein zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verwendet, ohne dass dem Steuerpflichtigen daraus ein konkreter und unmittelbarer Vorteil zusteht.“

Hier muss ich anmerken, dass wenn ich die Straße betrete, sehr wohl einen unmittelbaren und konkreten Vorteil habe, da ich diese jederzeit nutzen kann. Die Polizeibeamten, die ebenfalls von Steuern bezahlt werden, kann ich jederzeit anrufen, wenn ich sie benötige. Somit habe ich wieder einen konkreten und unmittelbaren Vorteil.

Wenn ich arbeitssuchend werde, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, das wiederum durch die Lohnsteuer finanziert wird. Wieder habe ich einen unmittelbaren und konkreten Vorteil davon.

Für mich sieht die Abgabe (die Anfangs noch ein „Beitrag“ war) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genauso aus. Auch wenn Gerichte bereits anders geurteilt haben. Meiner Meinung nach kann dies jedoch damit in Zusammenhang gebracht werden, dass sich kein Richter getraut hat, hier ein Urteil zu fällen, das den geltenden Gesetzen entspricht.

Dies ist mit Sicherheit auch der Grund, weshalb ein Tübinger Richter die ganze Thematik an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet hat.

Ich kann Sie an dieser Stelle nur bitten, für Ihre Bürger einzustehen und dem Bayerischen Rundfunk Einhalt zu gebieten. Mir wird erneut die Zwangsvollstreckung angedroht. Auch die Androhung weiterer Schritte gegen meine Person, von der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bis zur Inhaftierung bei Nicht-Abgabe. Ich bin doch nicht kriminell. Ich erziehe ein Kind, gehe arbeiten, zahle meine Steuern und lasse mir ansonsten auch nichts zuschulden kommen. Zudem bin ich von meinem Elternhaus als Verfechter der Demokratie erzogen worden.

Mit dieser Haltung stehe ich in Deutschland nicht alleine da. Unzählige Bürgerinnen und Bürger vertreten die Meinung, den Rundfunkbeitrag respektive die Haushaltsabgabe abzuschaffen.

Es kann nicht sein, dass ich, nur weil ich eine Wohnung habe, dies mit dem Rundfunkbeitrag oder der Haushaltsabgabe büßen muss. Es ist mir ein Graus, mit anzusehen, wie mit den Gebühren exorbitante Gehälter gezahlt werden, die Ihres bei weitem überschreiten und ich in hundert Jahren nicht erwirtschaften kann.
Nachfolgend die Gehaltsstrukturen der ARD von 2016. Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger in Bayern und dem Rest von Deutschland wird während ihres Arbeitslebens niemals annähernd diese überdimensionierten Gehälter und Löhne verdienen.


Gehaltsstrukturen in der ARD:
Landesrundfunkanstalt   BR   HR   MDR   NDR   RBB   RB   SR   SWR   WDR
Jahresgehälter 2016 der Intendantinnen und Intendanten der Landesrundfunkanstalten der ARD
Intendant/in p.a.   367 T€   272 T€   275 T€   348 T€   257 T€   257 T€   237 T€   338 T€   399 T€
Durchschnittliche Monatsgehälter 2016 der Direktorinnen und Direktoren der Landesrundfunkanstalten der ARD (Grundvergütung)
Direktor/innen   17.983 €   16.540 €   14.750 €   18.500 €   15.593 €   13.851 €   14.133 €   17.718 €   18.328 €

                           

   
   
   
   
   
   
   
   

Stand: 20.09.2017     
Quelle:  http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Gehaelter_und_Verguetungen_in_der_ARD/4127124/index.html

Vor allem da die Rundfunkanstalten mit diversen Werbeeinnahmen und zusätzlichen Verträgen über zusätzliche finanzielle Mittel verfügen, ist die Höhe des Beitrages nicht gerechtfertigt.

Ich, sowie alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern und Deutschland wurden nicht in die Entscheidungsfindung des Rundfunkstaatsvertrages und dessen Beschluss mit einbezogen, sollen jedoch die Zwangsabgabe (oder Rundfunkbeitrag oder Haushaltsabgabe) brav bezahlen.

Sie haben die Möglichkeit etwas zu ändern. Es wird dieses Jahr neu darüber entschieden wie die finanziellen Mittel für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aussehen sollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2019, 17:59 von Bürger«

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Ist inzwischen eine Antwort auf das Schreiben eingetroffen?


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