Das dürften wohl vom Bürger abgepresste Gelder sein. Bis auf weiteres kann schließlich der ÖRR - ursprünglich gut gemeint, von politischen Machtträgern abgeschottet zu werden, inzwischen aber zum (von der etablierten Politik, da in deren Diensten stehend, legitimierten bzw. protegierten) Staat im Staat verkommen - machen was er will, und ist bislang entsprechend auch niemandem Rechenschaft schuldig, wofür er die Gelder der Tributpflichtigen verbrät. Kaum anzunehmen, dass in solch einem Fall z. B. so ein Herr Marmor dafür seine Privatschatulle aufmacht.
Aber abseits dessen - was soll's? Können die Anstalten ihre Armseligkeit denn schöner unter Beweis stellen als so, indem sie dem Prinzip des "Wie Du mir, so do mie" oder so ähnlich folgen :->>? Wie der Besucher das meint?
Nun, z. B.:
1) Bürger leisten sich die Dreistigkeit, i. S. "Rundfunkbeitrag" einfach vor das BVerfG zu gehen? Unglaublich! Dann machen "wir" das eben auch! Siehe der Fall oben.
2) Bürger leisten sich die Frechheit, mal eben den Zugang von "geweihten" Briefen seitens des Etablissements in Köln oder einer "Anstalt" - und das dann auch noch substantiiert - zu bestreiten? In dem Sinne, dass der Absender (also nicht irgendwer, sondern der "Beitragsservice" oder eine "Anstalt") den Nachweis des Zugangs eines Schreibens zu erbringen hat? Man könnte doch dem Untertanen ebensogut auferlegen, er habe den Nichtzugang zu beweisen - das wäre doch mal einfallsreiche Rechtsprechung! Passiert aber nicht. Unverschämtheit! Dann "bestreiten" wir einfach mal eben schnell - sinnlos (-> Sendebericht), aber dafür schlicht aus Schikane - selbst den Zugang von Faxen, wie in lt. Zeit öfter mal zu hören.