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Autor Thema: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte  (Gelesen 3355 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
Autor: 28. Januar 2018, 22:19
Hoffnungsorte (heisst halt so) und nonstop Bebeitragung.

Ich fass es nicht.

Es gibt Mitmenschen, die die Schicksale halt auf die Straße geworfen haben, warum auch immer.

Nun gibt es diverse Träger (in einer norddeutschen Großstadt: Hoffnungsorte benannt) die sich dieser Situation annehmen.!

Es werden diese Personen aufgenommen und gemeldet und was passiert: Post aus Köln.

Unfassbar: dies ist nur mal eine Übernachtungsmöglichkeit bis zur eigenen Bleibe, aber
mal eben auch eine Meldeadresse.
Geldgier lässt grüßen!!

Da ich mich seit heute damit aktiv beschäftige, unglaublich, geht’s eigentlich noch?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 883
Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#1: 29. Januar 2018, 09:26
Mal eine ganz einfache Frage: Gibt es da einen Fernseher? Wenn nicht, würde ich vom Hotelurteil einen Gruß ausstellen.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#2: 29. Januar 2018, 10:38
Bett, Tisch, Stuhl, 2 Schränke, einer davon abschließbar.
(Ist kein Hotel oder so, sondern nur eine Schlafmöglichkeit, anstatt eben auf der Straße >:( )

Da diese Personen eh nicht mehr wie Hartz 4 erhalten würden,
wenn überhaupt, fallen sie aus der Zahlung, da dann befreit.
Aber sie sind in diesem Moment "hier" gemeldet und haben diese
"Zahlungsverpflichtung" >:(, sie könnten ja, nur womit?)

Aber überhaupt diese Situation, diese auch noch anzuschreiben,
unfassbar.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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n
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Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#3: 29. Januar 2018, 11:25
So sind halt Comuter.
Meldeamt -> automatische Mitteilung -> Person nicht bekannt an der Adresse -> Klärungsschreiben -> Bescheid

Aber man kann sich ja den Spass machen jeweils ein Standardverfassungsbeschwerde und einen Textbaustein-Widerspruch zu erheben ...
(wenn man die Zeit hat ...)


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Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#4: 29. Januar 2018, 11:33
Die haben rechtlich keine Chance. Ich würde einfach bitten, dass die Adresse bitte auf die schwarze Liste kommt. Da stehen z.B. auch Asylunterkünfte drauf. Alle die dort wohnen sind automatisch befreit. Wenn sie das nicht machen hat man es versucht und kann den nächsten Widerspruchsbescheid als easy-VG-going betrachten.
Also sowas wie
"Da an der Adresse XY kein Fernseher steht und diese nur übergangsweise von Härtefällen bewohnt wird, bitte ich Sie ihrem Computer zu sagen, dass diese Adresse nicht zum Einzugsgebiet des Rundfunkbeitrags gehört. Falls Sie sich davon selbst überzeugen möchten, kommen Sie bitte vorbei. Andernfalls sehen Sie bitte davon ab die ärmsten der Armen noch länger mit ihren automatisierten Forderungen zu belästigen.

MFG
Die Hausverwaltung"


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Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#5: 29. Januar 2018, 11:40
Die ganze Befreiungstortur für Hartz4 Empfänger ist eigentlich sinnlos.

Der Grund sind die Urteile der Sozialgerichte, dass ein Fernseher nicht zur Grundausstattung eines Hartz4 Beziehers gehört

Anspruch auf Fernseher

Wer Hartz IV bezieht, dem muss das Jobcenter kein Geld für ein TV-Gerät zahlen! Das entschied das Bundessozialgericht.

Die Richter urteilten: Ein Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung für Hartz-IV-Empfänger – denn es sei weder Einrichtungsgegenstand noch Haushaltsgerät.

Demnach gehört Fernsehen nicht zu den grundlegenden Bedürfnissen, die durch Hartz IV gesichert werden.

Nach dem neuen Urteil hat er nun lediglich Anspruch auf ein Darlehen, um sich einen Fernseher zu kaufen (Az.: B 14 AS 75/10 R).

D.h. der Beitragservice und die LRA führen diese Befreiungen vom RF-Beitrag für Hartz4-Empfänger nur zur fortlaufenden Kontrolle der Personen durch.
Sozusagen, dass der dumme IBM-Softwareautomat GIM alle Leute immer schön in Schach hält, denn diese Bescheide werden ja nicht Behörde-Beamten oder Sachbearbeiter geprüft erstellt, sondern rechtswiederig Softwareautomatisch. Das gilt es immer zu bedenken..


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Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#6: 29. Januar 2018, 11:41
@NichtzahlerKa

Vielen Dank für diesen Hinweis, werde ich auf jeden Fall umsetzen :)

Ich hatte halt bis gestern keine Ahnung, dass diese Adressen überhaupt
angeschrieben werden.

Aber die Maschine in Köln weiss ja nichts davon!


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Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#7: 29. Januar 2018, 11:57
Unglaublich!  >:(
Das wäre wohl auch ein gefundenes Fressen für die Presse ;)


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Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#8: 29. Januar 2018, 12:28
Das könnte ja dann u. U. noch ein Anknüpfungspunkt bzw. Betrachtungsaspekt sein...

Die ganze Befreiungstortur für Hartz4 Empfänger ist eigentlich sinnlos.

Der Grund sind die Urteile der Sozialgerichte, dass ein Fernseher nicht zur Grundausstattung eines Hartz4 Beziehers gehört
...
Die Richter urteilten: Ein Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung für Hartz-IV-Empfänger – denn es sei weder Einrichtungsgegenstand noch Haushaltsgerät

...wenn es darum geht, dass Geringverdienern (nämlich denjenigen, die nicht Träger des HartzIV-Sterns sind) bislang eklatant rechtswidrig (contra Art. 3 / I  GG, und zwar bezogen auf die rechtswidrige Antastung des Existenzminimums deren Einkommens und damit willkürliche Ungleichbehandlung, ferner Art. 1 GG in Verb. mit dem Sozialstaatsprinzip) die ihnen zustehende Befreiung vom sg. "Rundfunkbeitrag" verweigert wurde bzw. wird [es sei denn, sie treten den Weg zum BVerfG an wie in den Fällen 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10].

Der benannte Punkt könnte auch noch mal den Hintergrund erklären, wieso in den Regelbedarfssätzen für unsere - mit freundl. Verlaub - Hartzies kein Betrag für den "Rundfunkbeitrag" vorgesehen ist (abgesehen davon, dass es der Politik zu teuer war, die Bedarfssätze (wie von Kirchhof als eine mögliche Problemlösung gefordert), zusätzlich um den "Rundfunkbeitrag" aufzustocken.

Dann wäre doch mal eine Möglichkeit gegeben aufzugreifen bzw. zu thematisieren, weshalb mal Urteile von - in diesem Fall - Sozialgerichten Geltung bzw. Einfluss haben sollen auf das, was in Sachen "Rundfunkbeitrag" gemacht bzw. entschieden wird, im anderen Fall aber (nämlich wenn es den Damen und Herren beim ÖRR (bzw. deren offensichtlichen HiWis bei den Verwaltungsgerichten nicht in den Kram passt) eben nicht. Politische Justiz ist nach meinem Kenntnisstand bislang in diesem Land aber doch nicht üblich?


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Norddeutsche Stadt: Hoffnungsorte
#9: 29. Januar 2018, 17:52
Zitat
abgesehen davon, dass es der Politik zu teuer war, die Bedarfssätze (wie von Kirchhof als eine mögliche Problemlösung gefordert), zusätzlich um den "Rundfunkbeitrag" aufzustocken.

Wenn man die Bedarfssätze um den sogn. Rundfunkbeitrag aufgestockt hätte, so bliebe man wohl immer noch unter der Pfändungsgrenze. Man hätte also für überhaupt keine Veranlassung den sogn. Rundfunkbeitrag abzudrücken. Zudem wäre das ja eine weitere Quelle für die direkte Umlenkung von Steuermitteln in die gierigen Hände der ÖR-Sender. 

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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