"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
Bürger:
"EINFACH. FÜR ALLE." ;) >:D ;D
handschriftlicher Kurz-Widerspruch (unbegründet)
direkt auf Bescheid-Ausdruck
MINIMAL-VARIANTE
"Widerspruch"
Eine Person A könnte - um die Widerspruchsfrist zu wahren und sich selbst so wenig wie möglich Arbeit zu machen - einfach das Original eines zugegangenen (in diesem Falle Befreiungsantrags-Ablehnungs-)Bescheid-Ausdrucks genommen oder eine Kopie desselben erstellt haben und darauf handschriftlich lediglich
--- Zitat ---WIDERSPRUCH
--- Ende Zitat ---
vermerkt und dies dann - mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen - fristwahrend zurückgefaxt haben an den Absender.
Als Antwort hätte ein paar Tage später Post vom Absender kommen können ähnlich dieser ;)
--- Zitat ---Ihr Einwand gegen den Bescheid vom __.__.____
[...] Sie wenden sich ohne weitere Angaben gegen den [Ablehnungs-]Bescheid. Bitte begründen Sie den Einwand und fügen die entsprechenden Nachweise in einer gut lesbaren Kopie bei.
Bitte senden Sie uns innerhalb von zwei Wochen die erforderlichen Unterlagen mit dem beigefügten Antwortbogen. Nach Ablauf dieser Frist entscheiden wir nach unseren Unterlagen. [...]
--- Ende Zitat ---
In diesem Falle hätte es um einen Ablehnungsbescheid zum Befreiungsantrag gehen können - übertragbar wäre dies aber wohl auch auf alle anderen Arten von Bescheiden, gegen welche das Rechtsmittel des Widerspruchs gegeben ist.
Es macht deutlich, dass fristwahrender Widerspruch kurz und (vorerst) vollkommen unbegründet erfolgen kann.
ERWEITERTE VARIANTE
"Kurz-Widerspruch" gegen "Festsetzungsbescheide"
(mit weiteren wichtigen Anträgen!)
Übertragen auf die Festsetzungsbescheide könnte - auch der Wahrung weiterer Rechte wie insbesondere auch Aussetzung der Vollziehung wegen - eine Person B die Idee etwas adaptiert haben und sich mit dem Gedanken tragen, ihre nächsten Rechtsmittel gegen einen Festsetzungsbescheid in etwa so oder so ähnlich handschriftlich auf die weißen Stellen des Bescheid-Ausdrucks oder einer Kopie dessen zu verfassen... z.B. so oder so ähnlich ;)
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3 (Betriebsstätte)
Diese Anschauungs-Beispiele betreffen zwei fiktive Fälle, bei welchen derzeit bereits fiktive Klageverfahren gegen vorhergehende fiktive Bescheide laufen bzw. gerade erst eingelegt wurden (Beispiel 1 und 2).
Beispiel 3 betrifft eine fiktive Betriebsstätte, daher dort der Passus
"Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten."
Diese fiktive Betriebsstätte wurde erstmalig "verbeschieden" und hat somit noch kein "Hauptsacheverfahren" anhängig, auf welches sie zwecks Aussetzung des Widerspruchsverfahrens verweisen könnte.
Dass auch die Betriebsstätte "das Schreiben in barrierefreier Form" wünscht, mag dem oder der Bearbeiter/in aus der Rechtsabteilung geschuldet sein, für welche/n das Schreiben optisch und/oder inhaltlich mit "Barrieren" behaftet sein mag... ;) ;D
Hinweis: Die pixeligen Bereiche sind hier nur der Anonymisierung fiktiver persönlicher Daten wegen erfolgt - im Realfall müssten diese Informationen natürlich lesbar bleiben, um es zuordnen zu können und rechtswirksam werden zu lassen.
In "Reinschrift" wäre dies:
--- Zitat ---per Fax (..........) ......................*** an
Intendant/in
Herrn/ Frau ..................................
persönlich/vertraulich
ZURÜCKWEISUNG
hilfsweise
WIDERSPRUCH
gegen "Festsetzungsbescheid" mit "Datum __.__.____"
Zugang __.__.____ wegen Fehlzustellung.***
Der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid hat von Gesetzes wegen
aufschiebende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO
(so u.a. auch VG Gera, Beschluss vom 6. Mai 2004, Az. 5 E 71/04 GE).***
hilfsweise
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO
Gegen vorhergehende Bescheide wurde am __.__.____ Widerspruch/ Klage eingereicht.***
Es wurde am __.__.____ Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR ____/__).***
Die weitere Bescheidung bleibt ausgesetzt bis zur
endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.
Das Widerspruchsverfahren bleibt ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung
- in der bereits anhängigen Hauptsache***
- des BVerfG in allen noch anhängigen ~150 Verfahren in Sachen “Rundfunkbeitrag”***
- des EGMR in den zu erwartenden Verfahren zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018***
- des EuGH bzgl. Vorlage gem. Art. 267 AEUV, Az. C-492/17***
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.
Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten.
Ich/ wir möchte/n das Schreiben barrierefrei erhalten.
[Datum] __.__.____, [Unterschrift]
[Vorname Nachname]
--- Ende Zitat ---
Alle weiteren Angaben wie Name und Adresse des Bescheid-Adressaten und Widerspruchsführers sowie auch die Angaben zum Bescheid und dessen Datum sind ja auf dem Bescheid-Ausdruck bzw. dessen Kopie zu entnehmen und bräuchte man insofern also eigentlich nicht gesondert anzugeben - und ein halbwegs lesbarer Schreibstift reicht auch. Einer Schreibmaschine oder eines Computers, Textprogramms, Druckers o.ä. bedarf es nicht. Das macht es "einfach - für alle" - womit die Hemmschwelle, Widerspruch einzulegen, (hoffentlich) zusätzlich sinkt... ;)
Wichtig: Gründe und deren ausführliche Begründung bleiben gesondertem Schriftsatz vorbehalten und werden vorerst nicht einmal ansatzweise, auch nicht stichwortartig angedeutet, da ansonsten ARD-ZDF-GEZ ihre reichhaltige Textbaustein-Schublade öffnen und alles von "verfassungswidrig", über "steuerähnlich" bis hin zu "sittenwidrig" usw. mit irgendetwas (und bevorzugt BVerwG-Entscheidungen) "niederargumentieren", bevor man überhaupt ausführlich darlegen konnte.
Vorerst keinen Grund/ keine Begründung anzugeben, lässt ARD-ZDF-GEZ auch im Unklaren darüber, ob der Bescheid mglw. vollkommen ohne Rechtsgrund erging und somit eine "Niete" wäre oder im Nachgang Rückerstattungsanspruch zu Recht geltend gemacht werden könnte (z.B. bei Mehrfach-Bebeitragung ein und derselben Wohnung) o.ä.
Diese Unsicherheit kann man durchaus eine Weile versuchen aufrecht zu erhalten.
graue Passagen nach Belieben/ nach Erfordernis
***Empfiehlt sich, falls anderer Widerspruch und/ oder Klage bereits und noch anhängig ist.
In diesem Falle könnte man auch beides zusammenfassen in einen Satz:
"Widerspruchsverfahren und weitere Bescheidung bleiben ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung
- in der bereits anhängigen Hauptsache
- des BVerfG in allen noch anhängigen ~150 Verfahren in Sachen “Rundfunkbeitrag”
- des EGMR in den zu erwartenden Verfahren zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018
- des EuGH bzgl. Vorlage gem. Art. 267 AEUV, Az. C-492/17"
***siehe auch obiges Beispiel 2 > ist noch mit einem Hinweis bzgl. einer (deutlich verspäteten) Fehlzustellung versehen "Zugang __.__.____ wegen Fehlzustellung" (mglw. in falschem Briefkasten gelandet und durch denjenigen erst deutlich später beim eigentlichen Adressaten eingeworfen - z.B. mit handschriftlicher Notiz "war falsch bei mir - gehört wahrscheinlich Ihnen, Datum, Name/Namenskürzel" oder so ähnlich - soll ja mitunter vorkommen...), um die Fristwahrung bereits deutlich zu machen.
***als Fax-Nummer vorzugsweise eine offizielle Fax-Nummer der Intendanz oder wenigstens der "Rundfunkanstalt", allenfalls zusätzlich noch die 0180er Nummer, damit "Beitragsservice" in Köln ebenfalls informiert ist und "stillhält".
Sinn und Zweck ist, die Rundfunkanstalt selbst in Trab zu halten und deren Tisch zu fluten. Sofern diese es dann meint, nach Köln weiterreichen zu müssen, soll sie es tun - darüber wäre dann später zu befinden.
***weitere Infos zur aufschiebenden Wirkung und zur erwähnten Gerichtsentscheidung siehe u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.msg192905.html#msg192905
Sofern das Bescheid-Datum nur schwer bis gar nicht mehr erkennbar oder nachvollziehbar oder fiktive Personen den Text nicht auf den Bescheid-Ausdruck oder eine Kopie dessen schreiben wollen, sondern separat auf eigenem Papier, so wäre das Datum des Bescheides, gegen den sich die Zurückweisung/ der hilfsweise Widerspruch richtet, noch anzugeben - z.B. so
--- Zitat ---[...]
ZURÜCKWEISUNG
hilfsweise
WIDERSPRUCH
gegen "Festsetzungsbescheid" mit "Datum __.__.____"
[...]
--- Ende Zitat ---
Weitere Infos siehe bitte u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort speziell unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
einschl. dortigem
--- Zitat von: Bürger am 30. August 2014, 09:46 ---Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.
[...]
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.
--- Ende Zitat ---
Anmerkungen/ Gedanken zur aufschiebenden Wirkung der Rechtsmittel siehe bitte u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.0.html
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Gutes Gelingen ;)
Der Beitrag befindet sich in Bearbeitung - Änderungen/ Korrekturen bleiben vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit 28.04.2018: Beispiel 3 (Betriebsstätte) ergänzt.
Edit 06.05.2019: aufschiebende Wirkung + VG Gera präzisiert/ ergänzt
ope23:
Person 23 hat den Kurzwiderspruch zweimal vorgenommen nach Beispiel 1: Ich widerspreche diesem Bescheid und beantrage zugleich die Aussetzung der Vollstreckung. - Mit "z. Hd. der Intendantin".
Fiktive Reaktion: Vom MDR jetzt ein Schreiben mit Klarnamen und leidlich lesbarer Unterschrift "i.A. D***k", und augenscheinlicher fiktiver Durchwahlnummer.
Man bittet fiktiv, die Begründung des Widerspruchs binnen vier Wochen (ab Datum des MDR-Schreibens) nachzureichen.
Für einen der beiden Kurzwidersprüche hat Person 23 also fiktiv insgesamt 12 Wochen Zeit ergattert.
Interessant unten rechts festaufgedruckt:
--- Zitat ---Gesetzlicher Vertreter des MDR ist die Intendantin. Der MDR kann auch durch von der Intendantin
Bevollmächtigte vertreten werden. Auskünfte über den Kreis der Bevollmächtigten und den Umfang der Vollmachten erteilt der Juristische Direktor des MDR.
--- Ende Zitat ---
Anm. "Bürger" - siehe und diskutiere bitte unter
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.0.html
Das deckt sich mit dem, was unser pjotre schon mehrfachst gesagt hat:
Einzig der Intendant ist verantwortlich; niemand "unter" ihm kann zur Rechenschaft gezogen werden.
Fiktive Erfahrung: Nix aus Köln, kein Automatismus. Das Massenverfahren ist fiktiv durchbrochen.
Das Schreiben hat fiktiv dinglich greifbare Inhalte (z.T. fehlerhaft), der MDR versteckt sich nicht hinter einer Black Wall. Und "Juristischer Direktor" klingt halbwegs zurückhaltender als "DER JUSITIZIAR".
Fiktives Primat ist durchaus: Zeit gewinnen.
Wir wissen, warum.
Bürger:
Im Einstiegsbeitrag ein weiteres Beispiel ergänzt ;)
Beispiel 3 (Betriebsstätte)
--- Zitat von: Bürger am 28. Januar 2018, 21:17 ---[...]
Beispiel 3 (Betriebsstätte)
[...] Beispiel 3 betrifft eine fiktive Betriebsstätte, daher dort der Passus
"Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten."
Diese fiktive Betriebsstätte wurde erstmalig "verbeschieden" und hat somit noch kein "Hauptsacheverfahren" anhängig, auf welches sie zwecks Aussetzung des Widerspruchsverfahrens verweisen könnte.
Dass auch die Betriebsstätte "das Schreiben in barrierefreier Form" wünscht, mag dem oder der Bearbeiter/in aus der Rechtsabteilung geschuldet sein, für welche/n das Schreiben optisch und/oder inhaltlich mit "Barrieren" behaftet sein mag... ;) ;D
[...]
Der Beitrag befindet sich in Bearbeitung - Änderungen/ Korrekturen bleiben vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit 28.04.2018: Beispiel 3 (Betriebsstätte) ergänzt.
--- Ende Zitat ---
PS: Der bei entsprechender Betriebsgröße gem. Staffelung nicht selten nur ein Drittel des üblichen "Wohnungsbeitrags" betragende Streitwert bei Betriebsstätten macht das Verfahren dann für ARD-ZDF-GEZ besonders "verwaltungsvereinfachend" und "lukrativ"... ;) ;D
Der Säumniszuschlag von 8€ und damit in Höhe von faktisch der Hälfte der Forderungssumme des ersten Quartals-Bescheides darf wohl gut und gern als sittenwidriger Wucher bezeichnet werden.
Dies aber nur als hier bitte nicht weiter zu vertiefende/r Nebenbemerkung/ Hinweis.
Hier bitte nur sofern nötig und konstruktiv sowie nur eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads kommentieren, welches da lautet
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Bürger:
...aktuell ergänzter Hinweis ;)
--- Zitat von: Bürger am 28. Januar 2018, 21:17 ---
--- Zitat von: Bürger am 30. August 2014, 09:46 ---Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.
[...]
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
DavidGegenGez:
Erfahrungsbericht (Dieser Widerspruch ist nicht der erste von meinem Kumpel):
Ein Kumpel hat einen solchen Widerspruch verfasst, auch mit dem Satz
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.
Die LRA aber - gar nicht faul - hat flugs einen Widerspruchsbescheid erstellt, mit dem Hinweis auf die alte Begründung und einen alten Widerspruchsbescheid.
(Die sind jetzt echt schnell darin, anscheinend ist die Software zur automatischen Erstellung fertig.)
Was jetzt?
Ist ein Widerspruchsbescheid ohne Begründung gültig?
Der Widerspruchsbescheid ist als einfacher Brief gekommen, könnte also erstmal ignoriert werden, trotzdem findet mein Kumpel das unverschämt, nicht auf die Begründung zu warten.
Edit "Bürger":
bzgl. einer Reaktion auf bzw. Beschwerde gegen die vorgreifliche Widerspruchsbescheidung, ohne die eigentliche Widerspruchs-Begründung abzuwarten (welche ja durchaus andere Gründe haben könnte, als jene des ersten Widerspruchs) siehe bitte u.a. unter
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html
bzw. auch
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
Hier bitte keine Diskussion von Widerspruchsbescheiden, da vom eigentlichen Kern-Thema abschweifen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln