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Autor Thema: SCHLUSS MIT DER SELBSTBEDIENUNG Der Zwang zum Rundfunkbeitrag muss verschwinden  (Gelesen 15081 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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SCHLUSS MIT DER SELBSTBEDIENUNG
Der Zwang zum Rundfunkbeitrag muss verschwinden!


Quelle: Tichys Einblick 27.01.2018 VON GERD BUURMANN


Zitat
Am nächsten Tag wird der Rundfunkbeitrag erhöht. Warum? Weil immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Rente gegangen sind.

Sind Menschen, die kein Fernsehen schauen, dumm? Braucht es das Fernsehen, um sich zu bilden? Wenn beide Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, muss der Zwang zum Rundfunkbeitrag verschwinden.

Das Fernsehen wird nicht zwingend gebraucht. Fernsehen ist nur eine Alternative unter vielen Medien. Das Fernsehen sollte daher keine Privilegien genießen.

Es gibt keine objektive Berichterstattung. Jede Nachricht ist zugleich auch Meinung. Jede Nachricht ist allein schon deshalb Meinung, weil vorher entscheiden wird, über welches Ereignis berichtet und zu welchen Ereignissen geschwiegen wird. Es wird auch entscheiden, wer zu einem Thema reden darf. All diese Entscheidungen sind subjektiv.

Eine solche Entwicklung ist nur durch die Verbreitung von Angst zu halten. Deshalb wird auch besonders bei ARD und ZDF die Angst geschürt. Ohne Rundfunkbeitrag, so heißt es, geht die Demokratie zu Grunde und gibt es nur noch Dreck zu fressen. Wer das glaubt, sagt auch: „Ich zahle gerne den Beitrag“, obwohl die notwendige Voraussetzung für die freie Entscheidung, etwas gerne zu tun, die Fähigkeit ist, es nicht tun zu müssen.

Aber was kann man schon mit Logik ausrichten? Wo die Angst herrscht, stirbt die Logik.

weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/der-zwang-zum-rundfunkbeitrag-muss-verschwinden/


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Könnte von mir sein*... ;-)
Von hier aus ein herzliches Dankeschön für diesen wundervollen Artikel!

(*... mal abgesehen davon, dass ich es niemals so klar auf die wesentlichen Punkte bringen könnte, wie Buurmann es in seinem Beitrag tut...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2018, 14:02 von drone«

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Zitat

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SCHLUSS MIT DER SELBSTBEDIENUNG
Es gibt keine objektive Berichterstattung. Jede Nachricht ist zugleich auch Meinung. Jede Nachricht ist allein schon deshalb Meinung, weil vorher entschieden wird, über welches Ereignis berichtet und zu welchen Ereignissen geschwiegen wird. Es wird auch entschieden, wer zu einem Thema reden darf. All diese Entscheidungen sind subjektiv.

Das wird LEIDER viel zu selten erwähnt!!!

Wer dem fliegenden Spaghettimonster huldigt, hält es für real  ;). Wer dem ÖRR glaubt, hält an dessen Wahrheit fest.  :-\
Es ist ein absoluter Irrglaube, eine Medieninstitution alleine könne eine "Grundversorgung" eines Abbildes der allgemeinen Lebenswirklichkeit schaffen. Egal, wie gut die Rahmenbedingungen sind. Sind sie zu gut, beginnt ein Festhaltenwollen an diesen Strukturen auf Seiten der Begünstigten. Das ist gefährlich.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wer dem fliegenden Spaghettimonster huldigt, hält es für real.

Das ganz gewiß nicht. Wer dem "fliegenden Spaghettmonster" huldigt, persifliert den Glauben an andere imaginäre Freunde. Und natürlich ist er davon überzeugt, dass es weder den Gott der Christen, Allah oder das Spaghettimonster gibt. Es geht einzig darum, die mit solchen "Glaubensfragen" verbundenen Privilegien für die Vereine (Kirchen) aufzuspiessen, nach Möglichkeit aufzubrechen.

M. Boettcher



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Herr Dr.! Glauben Sie im Ernst, ich nehme an, die Spaghettimonsterfraktion glaubt an dessen Existenz? Habe wohl den "Zwinker" vergessen. Oder ich  hätte wohl besser eine andere Religion auswählen sollen. Die anderen sind bloß nicht so lustig. Ist die emoticonisierte Korrektur genehm? Verständlich? Korrekturvorschläge?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@seppl: was regst du dich auf? Du schreibst zwei Sätze hintereinander, kein Unterschied feststellbar. Dass jeden Abend Millionen verarschter Menschen vor der Glotze sitzen und einfach für bare  Münze nehmen, was ihnen Dr. Gniffke und Spießgesellen vorbeten, ist nun 'mal Fakt. Wer erkennt, ohne die Smileys, dass das beim ersten Satz nicht so ist? Jeder? Glaub' ich nicht!

Wenn es dich beruhigt: ich gehe nicht davon aus, dass du den Glauben an Spaghettimonster für etwas anderes als einen Ulk hälst. Aber ist dir schon aufgefallen, dass hier auch Leute aufschlagen, - womöglich verstärkt? - die ein fast meterdickes Brett vor dem Kopf haben? Die das, was hier über Nudelgerichte steht, womöglich für ebenso wahr nehmen wie den zweiten Satz? Gerade "prahlt" wieder ein neuer User in seinem ersten Beitrag mit seinen "Kenntnissen" (im Thread über den BS, der keine Behörde ist). Nach dessen Ansicht gilt ein Angebot als angenommen, wenn man nicht binnen 72 Stunden widerspricht. Will er ernsthaft dem Handelsrecht entnommen haben. Bei solchen Mitmachern im Forum kräuseln sich mir die Fussnägel. Man kann solchen Stuss eigentlich nicht unwidersprochen stehen lassen, aber gegen Blödheit ...

Kurz: ich kann, bei durchaus durchschnittlicher Begabung, (noch) leidlich unterscheiden. Die Zahl derer, die das nie gelernt haben, scheint aber permanent zu wachsen. Und da muss man ggf. zu geeigneter Hervorhebung greifen. Klingt doof, ist aber so.

M. Boettcher

PS: ich finde es zuviel der Ehre für die ultrakonservativen bei Tichys Einblick, hier getackert zu werden. Just my 2 Eurocent.

Anm.Mod. seppl: Es war kein "tackern" (ein Begriff, der mir nicht geläufig ist). Ich habe doch nun selber bemerkt, was ohne Gänsefüsschen oder Zwinkerhinweis im Verständnis schieflaufen kann und habe es geändert. Nur ist es doch im Zusammenhang völlig egal gewesen, ob eine Spaßreligion ihren Gott aus Spaß als existierend darstellt oder eine dumpfe ernste andere Religion in dumpfen Ernst. Hier ging es doch darum, dass Glaube Glauben ist und der mit Wissen oder Wissensvermittlung nahezu nichts zu tun hat. Warum musste dafür nun ein Wortwechsel stattfinden? Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf (die konstruktiv sein soll und nicht kritisierend): Der Herr "drboe" hat einen direkten Schreibstil, der leicht als besserwisserisch interpretiert werden kann. Zudem hat er ja erkannt, dass der Spassreligionssatz  so gemeint war, wie ich es im Original ausgedrückt habe. Muss er der Korrektor für Dumpfbacken sein?  Vielleicht müsste in seinen Reaktionen dann auch mehr erkennbar sein, dass es zur Korrektur für die missverständlichkeitsbedrohte Aussage war und nicht ein "nee, das ist doch völliger Unsinn".  Ich habe nichts gegen Sie, Sie haben nichts gegen mich - warum also streiten? Alles ok von meiner Seite! Weiter im Text...


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Zitat
Der Zwang zum Rundfunkbeitrag muss verschwinden!

Welcher Zwang?

Im Ernst: von welchem Zwang ist die Rede?

Wenn man keine Bereitschaft zeigt, das milliardenschwere Rentenloch von ARD/ZDF zu stopfen, wird man bedroht, und zwar im Lauf der Monate und Jahre immer stärker: Drohung der "Direktanmeldung", Drohung von Säumniszuschlägen, Drohung der Vollstreckung, Drohung auf Einschaltung des Gerichtsvollziehers.

Später erhält man die in Lütjensee automatisiert erstellten Schreiben zwecks Erhöhung der Drohwirkung über den Umweg des Gerichtsvollziehers: Drohung auf Schufa-Eintrag, Drohung der Pfändung, Drohung der Inhaftierung etc.

Und damit diese Drohungen möglichst glaubwürdig erscheinen, werden sie auch immer wieder umgesetzt - was aus juristischer Sicht ausgesprochen bedenklich ist.

Aber hat sich Sieglinde Baumert selbst durch einen als Erzwingungshaft bezeichneten Gefängnisaufenthalt zwingen lassen?


*******

Wenn man nicht bereit ist, mit ARD und ZDF zu kooperieren, muss man sich auf jahrelange Bedrohungen und z.T. erhebliche Sanktionen/Schikanen einstellen. Aber ein Zwangsbeitrag ist die GEZ-Abgabe nicht!



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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
[…] Aber ein Zwangsbeitrag ist die GEZ-Abgabe nicht!

Zitat
Zwang bezeichnet:
-    allgemein eine Beeinflussung der Entscheidung und Handlung, siehe Freier Wille
-    eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, siehe Vis compulsiva
-    ein staatliches Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen, siehe Zwangsmittel
-    im Verwaltungsrecht Unmittelbarer Zwang
[…]
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwang


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Der Originalbeitrag von Gerd Buurmann stammt im Übrigen aus seinem Web-Blog, den man (wie im Beitrag auf tichyseinblick.de ersichtlich) hier finden kann:
"Der Zwang zum Rundfunkbeitrag muss verschwinden!"
(veröffentlicht dort am 26.01.2018)
https://tapferimnirgendwo.com/2018/01/26/der-zwang-zum-rundfunkbeitrag-muss-verschwinden/


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Eine Anmerkung: im Blog-Beitrag wird behauptet, dass Zwecksteuern verfassungswidrig seien. Das ist falsch. Zwar behaupten BS und LRA auch, dass der sogn. Rundfunkbeitrag keine Steuer sein könne, weil er einem definierten Zweck diene, zumindest behaupten die aber nicht, Zwecksteuern wären verfassungswidrig.

Der Staat darf Steuern auch zur Finanzierung festgelegter Aufgaben erheben. Dabei kommt es häufig allerdings nicht oder nicht allein auf die Höhe der Einnahmen an. Vielmehr wird regelnd in den Markt eingegriffen. So werden z. B. zum Schutz der heimischen Wirtschaft "Strafzölle" erhoben, die Produkte aus Ländern, denen man z. B. Dumping vorwirft, verteuern. Mit der Maut werden Transporte über die Strasse verteuert. Dass kann man mit Umweltschutz begründen oder mit der Wettbewerbsfähigkeit der Bahn. Der Staat, vielmehr die Politik definiert ein Ziel; diesem soll dann die Steuer dienlich sein.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 7.389
Nach dessen Ansicht gilt ein Angebot als angenommen, wenn man nicht binnen 72 Stunden widerspricht.
Für die Europäische Union kann derartiges auch für den Bereich Rundfunk negiert werden.

Siehe

Zitat
(82)

Abgesehen von den Praktiken, die unter die vorliegende Richtlinie fallen, gilt die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern ( 26 ) für unlautere Geschäftspraktiken, darunter auch für irreführende und aggressive Praktiken in audiovisuellen Mediendiensten. [...]

RICHTLINIE 2010/13/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 10.März 2010

zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1440190481646&uri=CELEX:02010L0013-20100505

->->
Zitat
Artikel 15

Änderung der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG

1.   

Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 9

Unbestellte Waren oder Dienstleistungen

Angesichts des in der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (10) festgelegten Verbots von Praktiken bezüglich unbestellter Waren oder Dienstleistungen treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, dass unbestellte Waren geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt.

2.   

Artikel 9 der Richtlinie 2002/65/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 9

Angesichts des in der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (11) festgelegten Verbots von Praktiken bezüglich unbestellter Waren oder Dienstleistungen und unbeschadet der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die stillschweigende Verlängerung von Fernabsatzverträgen, soweit danach eine stillschweigende Verlängerung möglich ist, treffen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, um die Verbraucher für den Fall, dass unbestellte Waren geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, von jeder Verpflichtung zu befreien, wobei das Ausbleiben einer Antwort nicht als Zustimmung gilt.

RICHTLINIE 2005/29/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 11. Mai 2005

über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1517089110944&uri=CELEX:32005L0029

Nichts davon wurde in den Rundfunkstaatsverträgen berücksichtigt.

Im Recht der Europäischen Union bedarf es der aussdrücklich erklärten Zustimmung des Verbrauchers, eine unbestellte Dienstleistung auch annehmen zu wollen.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht von einer Nebenbemerkung zur nächsten und damit zu abdriftenden eigenständigen Themen verleiten lassen, sondern bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
SCHLUSS MIT DER SELBSTBEDIENUNG Der Zwang zum Rundfunkbeitrag muss verschwinden
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel und dessen Aussagen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 03:16 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

j
  • Beiträge: 1
Hallo an alle hier,

der Artikel von Herrn Buurmann ist gut, auf Tichyseinblick habe ich eine kleine Summe per Kreditkarte gespendet. Ebenso habe ich als "Jürgen B". mehrfach (sachlich) kommentiert, auch auf dem privaten Blog von Herrn Buurmann.

Ich persönlich bin ja nicht intelligent genug, vermutlich kann ich darum auch nicht verstehen, warum über so eine Abgabe gestritten wird? Entweder sie ist zulässig, dann MUSS man sie bezahlen. Oder sie ist es nicht, dann muss man sie nicht bezahlen. Was ist die Wahrheit, und wann erfahren wir die Wahrheit?

Das man Steuern zahlen muss, wenn man Geld verdient, das ist okay. Das tut zwar eigentlich auch kaum jemand freiwillig, aber man macht es doch, weil man - irgendwie - einsieht, dass es nicht anders geht. Wer Geld hat, soll es ausgeben, also letztlich (auch) denen geben, die es nötig haben (z.B. Arbeitslose usw.). Dafür gibt es das Sozialsystem, was nicht perfekt ist, aber schon recht gut.

Aber warum MUSS man GEZ (also Beitragsabgabe, oder wie das heißt) bezahlen?
Warum ist das nur für die öffentlich Rechtlichen Sender?
Wieso finanzieren sich beide Sendergruppen auch über Werbung?
Ist die GEZ Abgabe nicht letztlich unfair, den privaten Sendern gegenüber?
Ist die GEZ Abgabe nicht vielleicht sogar diskriminierend, weil die privaten nichts davon bekommen?

Man kann als normaler Mensch (ich hoffe mal, noch einigermaßen normal zu sein) nicht die wahren Gründe verstehen, zumal nicht in der heutigen modernen Zeit.

Ich bin mir übrigens 100% sicher, nicht nur 99,9%, das so eine Steuer auch dann von sehr sehr vielen Leuten bezahlt werden würde, wenn sie freiwillig wäre. Warum macht man die Steuer, die Abgabe für die GEZ also nicht freiwillig?

Ich hoffe jedenfalls, das genau diese eine fiese, und völlig unnötige Steuer, die ja zu einen ganz riesengroßen Teil die Pensionen finanziert, genau der Leute, die heute die Moderatoren/Moderatorinnen sind, bald abgeschafft wird. Aber ich glaube es nicht. Aber hoffen darf man doch, oder?

Aber nochmal; der Artikel von Herrn Buurmann war/ist echt super. So einen tollen Artikel in dieser Sache habe ich bisher niemals gelesen. Und auch das nochmal; genau darum habe ich auch eine kleine Summe dafür gespendet, einfach weil ich "berührt" war von dem Artikel.

Grüße, Blümi


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