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SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft

Begonnen von Markus KA, 26. Januar 2018, 16:40

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muuhhhlli

Zitat von: Markus KA am 01. März 2018, 10:52
Das Bundesverfassungsgericht hat geantwortet und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der Begründung abgelehnt:
Zitat"..., weil der Beschwerdeführer deren Voraussetzungen nicht substantiiert dargelegt hat."

Bleibt die Frage, wie war es dargelegt und wie würde es ein Rechtsanwalt in seiner Beschwerdeführung dem Gericht darlegen.
http://www.dr-ackermann.de/klage.htm
http://www.neue-justiz.nomos.de/fileadmin/neue-justiz/doc/Aufsatz_NJ_09_11.pdf

oder es sieht doch viel mehr danach aus, dass diese und vergleichbare Entscheidungen des BVerfG mit der Ausrede eine Methode ist.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/01/rk20180126_2bvr072516.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/09/rk20170908_1bvr098417.html

faust

@noGez99:

Ja selbstverständlich - wer sich so intensiv mit sich selbst beschäftigt, ist ja auch keine Gefahr für "das System".

@alle:

Was mir nicht wirklich klar ist:

Ist das wirklich alles - diese seine Blatt?
Keine weitere Begründung? Was hätte der Antragsteller darlegen sollen? - Ist es nicht Aufgabe des Gerichts, ebendas zu prüfen?

Eine (unrechtmäßige) Vollstreckung ist eine (unrechtmäßige) Vollstreckung ist eine (unrechtmäßige) Vollstreckung.

Markus KA

Zitat von: faust am 12. März 2018, 17:52
Ist das wirklich alles - diese seine Blatt?
Keine weitere Begründung? Was hätte der Antragsteller darlegen sollen?...
Leider ja, nur diese eine Entscheidung ohne Begründung.
Man könnte spekulieren und sagen, möglicherweise geht das Gericht davon aus, dass die Vollstreckung keine existenzielle Bedrohung für den Antragsteller darstellt, diese hätte er sonst darlegen sollen.
Aber Spekulationen bringen uns nicht weiter.
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Markus KA

Update: Zwangsvollstreckung - Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung:

Nachdem der Verfassungsbeschwerdeführer nach dem Besuch beim Gerichtsvollzieher dem zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Aussetzung der Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis gestellt hat, folgte folgender Beschluss - "die Eintragung wird einstweilen ausgesetzt" -
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Markus KA

#49
Update: Zwangsvollstreckung - Erinnerung -

Nachdem der Verfassungsbeschwerdeführer nach dem Besuch beim Gerichtsvollzieher dem zuständigen Amtsgericht ein Antrag zur Erinnerung gestellt hat, folgte folgender Beschluss - "die Erinnerung wird zurückgewiesen" -

Begründung:

Die Erinnerung sei unzulässig.
Der Erinnerung fehle das Rechtschutzbedürfnis, da die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bereits vor dem Einreichen der Erinnerung vollzogen worden sei.

Tatsache aber ist, dass die Erinnerung vor Bekanntgabe der Eintragungsanordnung eingereicht wurde.
Zudem wurde die Eintragungsanordnung per Beschluss des Amtsgerichtes ausgesetzt.
Bis heute ist dem Verfassungsbeschwerdeführer keine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bekannt.

Natürlich wird der Verfassungsbeschwerdeführer Beschwerde gegen den vorliegenden Beschluss einlegen.
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Markus KA

#50
Update: Zwangsvollstreckung - Erinnerung -

Der Verfassungsbeschwerdeführer hat, innerhalb zwei Wochen (wie im Rechtsbehelf angegeben) Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes zur Erinnerung eingelegt:

ZitatMax Mustermann                  Musterstadt, den XX.XX.2017
Musterstrasse 36
88888 Musterstadt



Amtsgericht Musterstadt
Musterstrasse  1
88888 Musterstadt



In der Zwangsvollstreckungssache

Aktenzeichen X M XXXX/17

Südwestrundfunk, vertreten durch den Intendanten,
Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
-Gläubigerin-

gegen

Max Mustermann, Musterstrasse 36, 88888 Musterstadt
-Schuldner-


Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Musterstadt vom XX.XX.2017 (Az. X M XXXX/17)


Es wird eingelegt die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Musterstadt vom XX.XX.2017 ein (erhalten am XX.XX.2017).

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Vollstreckbarkeit des Vollstreckungsersuchens, insbesondere da die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht gegeben sind.


Antragsteller
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Markus KA

#51
Update: Zwangsvollstreckung - Erinnerung -

Das Amtsgericht hat auf die Beschwerde gegen den Beschluss zur Erinnerung reagiert und wird die Akten dem Landgericht vorlegen.

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Markus KA

#52
Update:  Zwangsvollstreckung - Widerspruch Eintragungsanordnung -

Zwangsvollstreckung - Beschluss Amtsgericht Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis.
Auch gegen diesen Beschluss hat der Beschwerdeführer Beschwerde (siehe wie Erinnerung) einlegen.


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Markus KA

#53
Update:  Zwangsvollstreckung - Widerspruch Eintragungsanordnung -

Das Amtsgericht hat auch die Beschwerde auf den Beschluss zur Eintragungsanordnung an das Landgericht weitergeleitet.
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Markus KA

Update: Vollstreckungsabwehrklage beim Amtsgericht

Der Verfassungsbeschwerdeführer hat vor einigen Wochen Vollstreckungsabwehrklage beim Amtsgericht eingereicht und umfangreich begründet.

Nun hat das Amtsgericht seinen ersten Beschluss gefasst:

Der Beklagte (hier SWR) soll sich dazu äußern.
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Markus KA

Update:

Wie bereits berichtet, hat der Beschwerdeführer gegen die Entscheidungen des Amtsgerichtes beim Amtsgericht selbst Beschwerde eingelegt, diese wurde an das zuständige Landgericht weitergeleitet. Nun bittet das Landgericht den Beschwerdeführer um Stellungnahme, der der Beschwerdeführer selbstverständlich nachkommen wird.

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Dauercamper

Und?

Dann soll er eine Begründung schreiben und die muss "aufschiebende Wirkung" entfalten.
Sonst laufen gegen ihn die Zwangsmaßnahmen weiter.

Begründungen wären z.B. die ausstehenden Verfahren vor dem BverfG und die Richtervorlage des LG Tübingen beim EuGH
-> muss aber nicht akzeptiert werden, kann aber

Genau so wie die fehlende Aufschlüsselung der Gesamtkosten, falls nur die Summe genannt wurde.
-> muss aber nicht akzeptiert werden, kann aber

Am Besten ist es ohnehin, wenn das ein versierter Rechtsanwalt macht  ;)

samson_braun

ich glaube schon, dass die Karlsruher "Widerstandszelle" mittlerweile juristisch genug gebildet ist, um hier ein entsprechendes Schreiben zu verfassen  (#)
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

Markus KA

Update: Verwaltungsgericht - Antrag auf Rechtschutz -

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Rechtschutz abgelehnt.
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

drboe

Interessant, mit welcher Hartnäckigkeit ein Gericht eine Sache wegen angeblicher Klarheit bezüglich der Voraussetzungen verfolgt, die nachweislich fraglich ist und über die derzeit entschieden wird. Eines muss man ihnen lassen: in konsequenter Inkonsequenz sind sie meisterlich.

War das nicht auch das Gericht, von dessen Mitgliedern eine Richterin von einer Erstattung gezahlter "Beiträge" fabulierte, sollte sich später die Verfassungswidrigkeit herausstellen?

M. Boettcher

Edit "Markus KA":
Aktuell kursieren zwei unterschiedliche Aussagen des Gerichtes zum Thema, Rückzahlungen im Falle der Verfassungswidrigkeit. Zur finalen Klärung könnte das Thema in den nächsten Verhandlungen angesprochen werden.

Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.