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Autor Thema: Erfahrungen in Rundfunk-Aufsichtsgremien  (Gelesen 2029 mal)

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Erfahrungen in Rundfunk-Aufsichtsgremien
Autor: 25. Januar 2018, 07:13

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Kobinet Nachrichten, 25.01.2018

Erfahrungen in Rundfunk-Aufsichtsgremien

von Ottmar Miles-Paul

Zitat
Bremen (kobinet) - Die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen in den Rundfunk- und Fernsehräten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kamen am 12. Januar zum ersten Mal im Funkhaus von Radio Bremen zusammen, um sich auszutauschen. Darauf hat die Pressestelle des Senats der Freien Hansestadt Bremen hingewiesen.

Die Repräsentanten des Bayerischen Rundfunks, von Radio Bremen, SWR, WDR und ZDF würden es sehr begrüßen, wenn bald auch aus den anderen ARD-Anstalten, namentlich dem HR, MDR, NDR, RBB und dem Deutschlandradio, Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen dazustoßen würden. Hierzu müssen die jeweiligen Bundesländer ihre Rundfunkgesetze oder Staatsverträge ändern, was in Anbetracht von 10,2 Millionen Menschen mit einer Behinderung in Deutschland als geboten erscheint, um zum einen den Belangen dieser Personengruppe ausreichend Gehör zu verleihen, aber auch dem der Besetzung der Gremien zugrundeliegenden Kernanliegen der Meinungsvielfalt zu genügen, heißt es in der Presseinformation. […]

Mit Blick auf die zurzeit häufig geäußerte Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk beziehen die Vertreter behinderter Menschen eine klare Position: „In Hinblick auf die Programm- und Meinungsvielfalt sind die Öffentlich-Rechtlichen ein unverzichtbarer Garant für die Demokratie; bei der Barrierefreiheit ihrer Programme sind sie auf einem guten Weg und haben im Vergleich zu den Privaten klar die Nase vorn. Trotzdem bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem Ziel der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen näher zu kommen. Um dieses zu erreichen, ist es erforderlich, den Prozess ressourcenmäßig abzusichern. Wir appellieren daher an die Politik, im Rahmen der Verhandlungen um die Zukunft des Rundfunkstaatsvertrags dafür zu sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hierfür mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird.“ […]

Weiterlesen auf:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/37384/Erfahrungen-in-Rundfunk-Aufsichtsgremien.htm


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Senatspressestelle Hansestadt Bremen, 23.01.2018

Erste Zusammenkunft der Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Pressemitteilung des Landesteilhabebeirates der Freien Hansestadt Bremen

Zitat
Die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen in den Rundfunk- und Fernsehräten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kamen am 12. Januar 2018 zum ersten Mal im Funkhaus von Radio Bremen zusammen. Die Repräsentanten aus den Häusern des Bayerischen Rundfunks, von Radio Bremen, SWR, WDR und ZDF würden es sehr begrüßen, wenn bald auch aus den anderen ARD-Anstalten, namentlich dem HR, MDR, NDR, RBB und dem Deutschlandradio, Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen dazustoßen würden. Hierzu müssen die jeweiligen Bundesländer ihre Rundfunkgesetze oder Staatsverträge ändern, was in Anbetracht von 10,2 Millionen Menschen mit einer Behinderung in Deutschland als geboten erscheint, um zum einen den Belangen dieser Personengruppe ausreichend Gehör zu verleihen, aber auch dem der Besetzung der Gremien zugrundeliegenden Kernanliegen der Meinungsvielfalt zu genügen.

Die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen sprechen sich dafür aus, dass behinderten Menschen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender ermöglicht wird. In den letzten Jahren sind hierbei in den meisten Berei-chen teils erhebliche Verbesserungen erreicht worden, es ist jedoch noch ein weiter Weg zu gehen, um der Barrierefreiheit weiter Vorschub zu leisten. Kurzfristig fordern die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen daher insbesondere:

-    Mehr Nachrichtensendungen und Talk-Runden mit Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose Menschen und mit schriftlichen Sprachinformationen für schwerhörige Zu-schauer,
-    mehr Regionalsendungen in Gebärdensprache und "Leichter Sprache", da diese Beeinträchtigungsgruppen zurzeit insbesondere im Regionalfernsehen kaum mit einem entsprechenden Angebot versorgt werden,
-    eine deutliche Ausweitung der Quote von Sendungen mit Audiodeskription für sehbe-hinderte Zuschauer.

Unbedingt notwendig ist in Zeiten von Crossmedialität und Digitalisierung zudem, dass bei der Entwicklung und Verbreitung von Webseiten und Apps die Barrierefreiheit für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen von Anfang an mitgedacht wird, sodass neue Angebote umfassend barrierefrei an den Start gehen. Dies ist leider kürzlich bei der neuen "Audiothek-App" nicht der Fall gewesen. Das nachträgliche Herstellen der Barrierefreiheit ist jedoch nach Ansicht der Behindertenvertreterinnen und -vertreter die schlechtere Lösung und kostet meistens wesentlich mehr Geld.

Mit Blick auf die zurzeit häufig geäußerte Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk beziehen die Vertreter behinderter Menschen eine klare Position: "In Hinblick auf die Programm- und Meinungsvielfalt sind die Öffentlich-Rechtlichen ein unverzichtbarer Garant für die Demokratie; bei der Barrierefreiheit ihrer Programme sind sie auf einem guten Weg und haben im Vergleich zu den Privaten klar die Nase vorn. Trotzdem bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem Ziel der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen näher zu kommen. Um dieses zu erreichen, ist es erforderlich, den Prozess ressourcenmäßig abzusichern. Wir appellieren daher an die Politik, im Rahmen der Verhandlungen um die Zukunft des Rundfunkstaatsvertrags dafür zu sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hierfür mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird."

Weiterlesen auf:
https://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.293793.de&asl=bremen02.c.730.de


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Zitat
Mit Blick auf die zurzeit häufig geäußerte Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk beziehen die Vertreter behinderter Menschen eine klare Position: "In Hinblick auf die Programm- und Meinungsvielfalt sind die Öffentlich-Rechtlichen ein unverzichtbarer Garant für die Demokratie; bei der Barrierefreiheit ihrer Programme sind sie auf einem guten Weg und haben im Vergleich zu den Privaten klar die Nase vorn. Trotzdem bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem Ziel der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen näher zu kommen. Um dieses zu erreichen, ist es erforderlich, den Prozess ressourcenmäßig abzusichern. Wir appellieren daher an die Politik, im Rahmen der Verhandlungen um die Zukunft des Rundfunkstaatsvertrags dafür zu sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hierfür mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird."

Nur Buzzword.
Werden der "Landesteilhabebeirates der Freien Hansestadt Bremen" und die " Vertreter behinderter Menschen" auch aus dem Rundfunktopf bezahlt?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Jetzt macht man auf Mitleid. Und erst jetzt (da staune ich echt!) gibt es eine erste Sitzung eines solchen Rats!? Ich bin glatt davon ausgegangen, dass es so etwas schon seit Jahrzehnten gibt...

Untertitel und Gebärdendolmetschen gibt es schon seit mindestens den 1970er Jahren. Aber wird immer noch absolut zu wenig gemacht (40 Jahre!) Da haben die ör Sender sogar zu Gebührenzeiten gut geschlafen.

Behinderte bekommen in verschiedenen Lebensbereichen (Steuer, Rente,...) kleine Erleichterungen.

Aber:
Davon, dass Behinderte seit 2013 den Zwangsbeitrag auch zahlen müssen, ist selbst bei diesen Behindertenräten keine Rede.


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  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Es gibt ein Wortprotokoll zur Ausschuss-Sitzung zum (14. &) 15. RÄStV 2010 in Berlin. Dort war ein Vertreter für Behinderte anwesend. Schon damals soll der RBStV in der Form "angepasst" worden sein, dass Behinderte eine "Kompensation" zum Beitrag in Form von z.B. Untertitel etc. für aus dem "Systemwechsel" folgenden Mehrzahlung erhalten sollten.

So in Ordnung ich das auf einer Seite finde, so unfair ist es jedoch Nicht-Nutzern gegenüber, die ohne "Kompensation" für Nix zahlen sollen. Ungleichbehandlung? Art. 3 GG!?


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