Nach Ende des Zweiten Weltkriegs hatte das Fernsehen vor allem eine Aufgabe ...
Nö! Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges hatte kaum jemand ein Fernsehgerät. Das mag sich jemand, der erst 1994 geboren wurde, nicht vorstellen, aber tatsächlich ging es zunächst nur um Hörfunk. Und in dem ging es selbstverständlich nicht nur um Bildung und Demokratie. Es gab auch Musiksendungen und Hörspiele. Für die Spätgeborenen: Hörspiel, das ist so ähnlich wie ein Spielfilm, aber ohne Bild.
Nicht nur wer ein Fernsehgerät besitzt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen.
Richtig! Auch wer lediglich über eine Waschmaschine verfügt, einen Mixer besitzt oder auf elektrische Geräte ganz verzichtet, muss bezahlen. Man besteuert nämlich schlicht das "Wohnen". Dass das in Ordnung ist, bezweifeln sehr viele Bürger.
Der Beitrag wird also für jeden einzelnen Haushalt fällig.
Nein! Der sogn. Rundfunkbeitrag wird pro bewohnter
Wohnung fällig. In einer Wohnung kann es mehrere Haushalte geben. Klingt vielleicht komisch, ist aber so. Ist wichtig, z. B. wenn man sich scheiden lassen will, getrennt ist aber weiter in einer Wohnung lebt.
Von der monatlichen Gebühr befreit sind ...
Da es keine Gebühr mehr gibt, kann man sich von der auch nicht befreien lassen. Dass "gesundheitliche Einschränkungen" nicht zur Befreiung vom "Rundfunkbeitrag" führen, kann man daran sehen, dass z. B. Seh- oder Hörbehinderte und selbst Mitbürger mit einer Schwerbehinderung von 50% nicht in jedem Fall befreit sind.
Das Geld landet bei den Rundfunksendern. Diese bezahlen von den Beiträgen ihre Programmverarbeitung, ihr Personal, ihre Altersversorgung und sonstige Investitionen.
Personalkosten und Altersversorgung sind etwas anderes als Investitionen.
Die Rundfunkbeiträge decken zu 87 Prozent den Finanzbedarf der Sender – der Rest wird durch Werbung finanziert.
Diese Angaben müssten mit Quellen belegt werden. 13% von 8 Milliarden Euro ergibt ca. 1 Milliarde Euro. Unter
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/ard-mediendaten/Werbefernsehumsaetze_von_ARD_und_ZDF/408628/index.htmlist zu lesen, dass das ARD-Fernsehen im Jahr 2015 284.2 Mio Euro Bruttoumsatz durch Werbung generierte, von denen 167,6 Mio Euro nachblieben. Beim ZDF blieben netto 145,6 Mio Euro hängen. Zusammen also 313,2 Mio €. Die Werbeerlöse im Radiomarkt (ÖR & privat) betrugen im Jahr 2017 ca. 1,92 Milliarden Euro (Quelle:
https://www.vprt.de/radio/themen/marktentwicklung). Um die 700 Mio. zur Milliarde zu erzielen, muss der ÖR-Hörfunk also über 36% des Werbekuchens im Hörfunk einnehmen. Klingt zwar machbar, aber ist es tatsächlich der Fall?
Seit 1997 wird der Beitrag alle vier Jahre angepasst – zum Teil auch gesenkt.
Er wurde
genau einmal gesenkt, das aber unzureichend, so dass in 4 Jahren fast 2 Milliarden Euro Überschüsse angehäuft wurden. Die Höhe des Überschusses wird im Artikel weiter unten korrekt angegeben.
Wer kontrolliert die Höhe des Beitrags?
Alle zwei Jahre überprüft daher die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), wieviel Geld die Sender brauchen und spricht Empfehlungen aus. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Sendern.
Das ist grob falsch! Die Entscheidung liegt bei den
Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder. Diese haben die KEF seit 2014 zweimal überstimmt und den Bürgern daher höhere Zahlungen abverlangt, als verfassungsrechtlich möglich.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.