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Autor Thema: Patricia Schlesinger: Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog  (Gelesen 5030 mal)

C
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Planet Interview, 08.01.2018

Patricia Schlesinger
Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog

Am 16.11.2017 fand in Berlin ein Pressegespräch statt, bei dem Verantwortliche des RBB ihr neues Konzept für das „Mittagsmagazin“ vorstellten (hier gibt es dazu eine Pressemitteilung des RBB). Im Folgenden Auszüge aus dem Pressegespräch

Von Jakob Buhre

Zitat
[…]
Wäre es möglich, dass Menschen, die sich weigern, den Beitrag zu zahlen, bei Ihnen im RBB-Programm vorkommen?

Schlesinger: Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog. Ich halte auch viel davon, Menschen, die keinen Beitrag zahlen, versuchen, nahezubringen, was wir hier leisten.

In Potsdam gab es 2017 den Fall, dass einem freiberuflichen Schlagzeuger, der angibt weder Fernseher, Radio noch Internetanschluss zu haben, das Auto gepfändet wurde, weil er sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Halten Sie so ein Vorgehen für angemessen?

Schlesinger: Ich kenne den Fall nicht, da kann ich nichts zu sagen.

Es ist ein Potsdamer, der von sich angibt, weder Fernseher, Radio noch Internetanschluss zu haben.

Schlesinger: Es hat keinen Sinn, wenn Sie mir jetzt den Fall nahebringen.

Angenommen der Fall entspricht der Wahrheit, dass also einem freiberuflichen Musiker das Auto gepfändet wird – und damit auch ein Stückweit eine berufliche Grundlage. Halten Sie das für angemessen?

Schlesinger: Wissen Sie was, ob ich das für angemessen halte oder nicht, das ist überhaupt nicht maßgeblich. Dazu gibt es eine Rechtsprechung mit der ich schlichtweg nichts zu tun habe. Und die Umsetzung ist genauso. Das ist Gesetz.

Aber Journalisten können doch sagen, ob sie ein Gesetz für angemessen oder nicht angemessen halten, und Sie sind doch auch Journalistin.

Justus Demmer (Pressesprecher RBB): Wir finden alles sinnvoll, was Beitragsgerechtigkeit im weitesten Sinne herbeiführt. Nun quasi qua Erklärung aus einer Rechtsnorm auszutreten – wir haben gesagt, innerhalb der ARD, das hat die Vorsitzende auch gesagt, dass wir es unangemessen finden, wenn Leute wegen ausstehender Rundfunkbeiträge in Beugehaft genommen werden. Das ist die Grenze, die gesetzt ist. Und ansonsten ist das eine rechtliche Auseinandersetzung, die geführt wird.

Heißt das jetzt: Beugehaft ist unangemessen und Autopfändung in Ordnung?

Schlesinger: Nein, das ist eine Zuspitzung, die niemand gemacht hat. Wir haben uns nun schon mal dazu verhalten.

Justus Demmer: Das Vollstreckungsverfahren liegt in der Hoheit der Vollstreckungsbehören. Wir halten es im Prinzip für unangemessen, wenn Leute für sich erklären: „für mich gilt eine Rechtsnorm nicht“. Und wir glauben, dass die dann auch mit den Konsequenzen erstmal umgehen müssen. Wir stehen auf der anderen Seite. Von daher kommen wir da mit dem Schlagzeuger auch erstmal nicht zusammen. Und wenn er das so macht und daraus die Konsequenz für ihn erwächst, dann ist das ja seine freie Entscheidung. […]

Weiterlesen auf:
http://www.planet-interview.de/interviews/patricia-schlesinger/50028/


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Entsprechend den bereits zitierten Auszügen (danke an user ChrisLPZ) kann die Weiterführung der trefflichen Überschrift "Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog", beruhend auf den inhaltlich gemachten Aussagen von Frau Schlesinger, eigentlich nur noch "[,] führen will ich aber keinen!" lauten, oder...? ;-)


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Zitat
Justus Demmer: Das Vollstreckungsverfahren liegt in der Hoheit der Vollstreckungsbehören. Wir halten es im Prinzip für unangemessen, wenn Leute für sich erklären: „für mich gilt eine Rechtsnorm nicht“. Und wir glauben, dass die dann auch mit den Konsequenzen erstmal umgehen müssen.
Dem kann man doch nur zustimmen.

Im Land Brandenburg hat es eine Landesverfassung, die von allen öffentlichen Stellen verbindlich einzuhalten ist; Art. 10 EMRK ist hier Verfassungsrecht.


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Uwe

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Das wird sehr schwierig, mit dem Dialog!


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Guten TagX!

Rein fiktiv natürlich:

Uiiiiiiii!

Zitat
Angenommen der Fall entspricht der Wahrheit, dass also einem freiberuflichen Musiker das Auto gepfändet wird – und damit auch ein Stückweit eine berufliche Grundlage. Halten Sie das für angemessen?

Schlesinger: Wissen Sie was, ob ich das für angemessen halte oder nicht, das ist überhaupt nicht maßgeblich. Dazu gibt es eine Rechtsprechung mit der ich schlichtweg nichts zu tun habe. Und die Umsetzung ist genauso. Das ist Gesetz.

Na Mensch, da werde ich mal gleich die Prozessvertretung des RBB auffordern schriftlich bekanntzugeben, ob die Rechtsauffassung des RBB die Rechtsauffassung der Intendantin ist.

Der RBB ist eine Behörde weil die Intendantin des RBB schlichtweg nichts damit zu tun hat?

Die mit "Die Intendantin" schlussgezeichneten Vollstreckungsersuchen sind ein "Akt der gesetzlichen Umsetzung" mit der die Intendantin schlichtweg niX zu tun hat?

Ditt werd ick mal gleich ändern!

Ich gewähre vollständigen unbefristeten Vollstreckungsschutz! Bupp! Mein fiktives Dienstsiegel raufgekloppt! Kurzzeichen runter. Fertisch! Ick hab damit zu tun und ditt iss angemessen!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 01:54 von Bürger«

N
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Zitat
Wäre es möglich, dass Menschen, die sich weigern, den Beitrag zu zahlen, bei Ihnen im RBB-Programm vorkommen?
Schlesinger: Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog. Ich halte auch viel davon, Menschen, die keinen Beitrag zahlen, versuchen, nahezubringen, was wir hier leisten.
Ich verstehe dieses Logik einfach nicht. Egal wie oft ich es höre. Erklär es mir bitte jemand. Ich kann doch nicht der einzige sein, oder? Was bringt es mir als Nichtnutzer, gezeigt zu bekommen, was diejenigen leisten, deren Leistung mich überhaupt nicht tangiert, geschweige denn interessiert? Ich gehe doch als Nichtraucher auch nicht zu Malboro und lasse mir zeigen, unter welch vorbildlichen Bedingungen dort Zigaretten produziert werden.

Zitat
Es ist ein Potsdamer, der von sich angibt, weder Fernseher, Radio noch Internetanschluss zu haben.
Schlesinger: Es hat keinen Sinn, wenn Sie mir jetzt den Fall nahebringen.
Ja, stimmt. Macht keinen Sinn Sachen zu hinterfragen. Es hat nur Sinn, über Dinge zu berichten und zu denken, die nicht unbequem sind.

Zitat
Angenommen der Fall entspricht der Wahrheit, dass also einem freiberuflichen Musiker das Auto gepfändet wird – und damit auch ein Stückweit eine berufliche Grundlage. Halten Sie das für angemessen?
Schlesinger: Wissen Sie was, ob ich das für angemessen halte oder nicht, das ist überhaupt nicht maßgeblich. Dazu gibt es eine Rechtsprechung mit der ich schlichtweg nichts zu tun habe. Und die Umsetzung ist genauso. Das ist Gesetz.
Sie hat vergessen noch ein "***" nachzuschieben, denn anders kann man das ausruhen auf der Aussage "Das ist das Gesetz" ja gar nicht verstehen. Unrecht damit zu begründen, dass es das Gesetz ist, gehört nicht in eine Demokratie, wie wir sie in Deutschland haben.

Zitat
Heißt das jetzt: Beugehaft ist unangemessen und Autopfändung in Ordnung?
Schlesinger: Nein, das ist eine Zuspitzung, die niemand gemacht hat. Wir haben uns nun schon mal dazu verhalten.
Justus Demmer: Das Vollstreckungsverfahren liegt in der Hoheit der Vollstreckungsbehören. Wir halten es im Prinzip für unangemessen, wenn Leute für sich erklären: „für mich gilt eine Rechtsnorm nicht“. Und wir glauben, dass die dann auch mit den Konsequenzen erstmal umgehen müssen. Wir stehen auf der anderen Seite. Von daher kommen wir da mit dem Schlagzeuger auch erstmal nicht zusammen. Und wenn er das so macht und daraus die Konsequenz für ihn erwächst, dann ist das ja seine freie Entscheidung. […]
Das Vollstreckungsverfahren liegt zwar in der Hoheit der Vollstreckungsbehörden, aber den Vollstreckungsvorgang und die damit erwünschten Zwangsmaßnahmen stößt immer noch der Beitragsservice an und damit mittelbar auch der Laden für den Herr Demmer arbeitet. Es hat schon eine gewisse Ironie, wenn er Beitragsverweigerer unterstellt, sie würden für sich in Anspruch nehmen, dass für sie die Rechtsnorm nicht gelte, aber sich selbst als Behörde auszugeben, was ganz sicher auch nicht der Rechtsnorm entspricht. Weiß nicht ob das makaber oder einfach nur traurig ist.


***Edit "Bürger":
Andeutung/ Vergleich entfernt. Bitte auf die Wortwahl achten.
Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ein ganz fiktives "Gespräch" völlig imaginärer Personen an einem virtuellen Ort:

Umweltschutz? Ich halte grundsätzlich ganz viel von Umweltschutz.
Natürlich muss man gelegentlich abwägen, zum Beispiel bei Arbeitsplätzen.
Ja, auch bei meinem.
Warum ich heute hier fahre?
Wissen Sie, der nächste Supermarkt ist etwa 800 m entfernt, da ist es doch wohl klar, dass ich den Wocheneinkauf für die Familie nicht zu Fuss ...
Warum ich dann mit dem 20 Tonner fahre?
Also ich bitte Sie! Ich bin LKW-Fahrer und das Teil steht ja praktisch immer direkt vor der Tür.


M. Boettcher
der grundsätzlich gar nichts vom "schlesingern" hält


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

G
  • Beiträge: 1.548
Warum ich dann mit dem 20 Tonner fahre?

Wobei der auch nicht wesentlich mehr Sprit braucht als der 6,3l V8 Pickup, mit dem Mutti sonst die Kinder vom 300m entfernten Öko-Kindergarten abholt.......


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Wenn das Gesetz die einzige Rechtfertigung für ein Handeln ist, dann haben wir einen totalitären Staat.
Ausserdem kann man die Personen, die dieses zum eigenen Vorteil nutzen, getrost als "elende Lumpen" (Retourkutsche) bezeichnen. Ob dies bei Herrn Eicher, der jede Schandtat im Namen der Landesrundfunkanstalten mit einem Gesetzestext verteidigt oder bei Frau Schlesinger, die als gesetzlicher Vertreterin des rbb die Augen bei Erwähnung von ungerechtfertigter Härte bei Durchsetzung des Gesetzes schließt der Fall ist, soll jeder selber entscheiden.
Herr Eicher ist so eine Person, die die Begründung für einen Zwang rein aus gesetzlichen Bestimmungen ableitet, Frau Schlesinger schlägt in die gleiche Kerbe, redet sich aber damit heraus, nichts damit zu tun zu haben. Blinder Gesetzesgehorsam, weil er zum eigenen Vorteil gereicht.

Aus: Der Europäische Gerichtshof: Zur Ökonomik judizieller Governance / Klaus Zapka
Zitat
Ein "übertriebener Gesetzespositivismus, also blinde Gesetzeshörigkeit" (Behrends 1989 S.35) zerstörte während der NS-Zeit menschliche Grundrechte...

An diesem Punkt stehen wir erneut. An der Spitze mit dabei: der öffentlich rechtliche Rundfunk, der Deutschland nach dem 2.WK in eine andere Richtung lenken sollte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2018, 11:34 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Die Frau Schlesinger hält garnichts von einem Dialog -- denn sie erlaubt keine Gegenfrage, erst recht keine Krititk. Monolog nennt man das.

Und es ist eine Lüge, daß sie als Intendantin nichts mit der Gesetzgebung zu tun hätte -- wer hat denn die Marionetten in den Staatskanzleien mit Vorlagen für Staatsverträge befüllt?

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

Z
  • Beiträge: 1.525
Mit den Änderungen der Gesetzeslage in Polen werden auch einige Grundrechte angetastet - sollen wir uns jetzt auch dahingehend darauf zurücklehen?
Übrigens hatte die Judendrangsalisierung im Dritten Reich auch ihre "gesetzliche Grundlage"...

So geht das nicht, wenn man so ein Gesetz namens Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mitverbockt hat, dann ist man sehr wohl für die Konsequenzen verantwortlich, insbesondere weil man den ahnungslosen Volksvertretern den Entwurf in den Block diktiert hat.
Aber wer sich auf die Position Frau Schlesingers zurückzieht, hat natürlich gar keine Zweifel an Grundrechteverletzungen.
Hoffentlich müssen wir nach Ende dieses Spuks nicht ihre Zusatzpensionen aus Steuermitteln begleichen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 03:09 von Bürger«

N
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@Seppl

ich hatte es in meinen Beitrag etwas drastischer ausgedückt, um es deutlicher hervorzuheben, denn hier wird Unrecht als Normalität verkauft. Das, was da geäußert wird, ist nichts anderes als die Diskriminierung von Minderheiten mit gesetzlicher Legitimation. Man sollte meinen, dass gerade in Deutschland eine gewisse Sensiblität nach dem NS-Regime und der DDR bezüglich solcher Themen vorherrscht. Wenn das aber nicht mal bei so einem Medium wie den Öffentlich Rechtlichen vorhanden ist, dann bewegen wir uns hier genau wieder in so eine Richtung zurück. Das Ganze ist doch nicht mal mehr ein Einzelfall. Mit dem Zensurgesetz von Heiko Maas wird schließlich auch Unrecht als Normalität verkauft. Wir reden hier nur über den Rundfunkbeitrag, aber gerade weil es eben nicht normal ist, was da mit uns gemacht wird, ist es so wichtig, dass wir erfolgreich dagegen sind.

Normalerweise erwarte ich auch von einen guten Journalisten, dass man bei solchen Aussagen sofort einhakt. Das passiert leider viel zu selten.


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  • Beiträge: 7.255
@Zeitungsbezahler

Zitat
wenn man so ein Gesetz namens Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mitverbockt hat
Das Problem ist weniger dieser RBStV, sondern die Mißachtung der anderen einhaltepflichtigen Gesetze durch Rundfunk, Gericht und Verwaltung.

Nicht eingehalten werden nämlich die Bestimmungen aus dem Melderecht, dem Datenschutzrecht, dem RStV, der Bundes- wie Landesverfassung, sowie die Entscheidungen von EuGH, BVerfG, BGH, BFH, sowie sie vom Sachverhalt auf den einen oder anderen anwendbar sind, die zu den genannten Gesetzen bereits ergangen sind:

Beispiele:

EuGH ->Rundfunkgebühr = staatliche Mittel;
EuGH+BVerfG -> keine Gegenleistung;
EuGH -> Rundfunk gleich Dienstleistung;
EuGH -> Rundfunk nicht Internet, weil 2 unterschiedliche Übertragungstechniken;
EuGH+BVerfG -> EMRK mit Art. 10 EMRK ist EU-Recht, Bundesrecht, tlw. Landesrecht und einzuhalten;
EuGH+BVerfG+BGH ->strikte Trennung hoheitlicher und nicht hoheitlicher Funktionen;
BGH ->Rundfunk steht in Wettbewerb;
BFH -> eine in Wettbewerb befindliche öffentliche Stelle hat keine hoheitlichen Befugnisse;
u.a.m.;


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Zeitungsbezahler:

Es ist ein Irrtum anzunehmen, in Deutschland ginge es besser oder rechtsstaatlicher zu. Wir haben eine sogn. "repräsentative Demokratie". Das ist einem Vortrag von Prof Mausfeld zufolge die historische Zauberformel, die es ermöglicht, dem Namen nach eine Demokratie zu haben und zugleich die Herrschaft der Eliten zu sichern, und zwar inklusive der bestehenden Eigentumsverhältnisse, bei der wenige reich und mächtig, der Rest faktisch arm und ohnmächtig ist. James Madison, vierter Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und einer der Gründerväter, brachte es auf den Punkt: Die zentrale Aufgabe einer Regierung sei es, "to protect the minority of the opulent against the majority" (Constitutional Convention, 26. Juni 1787). Verfassung und Regierung haben also die Aufgabe, die Minorität der Besitzenden gegen die Majorität zu beschützen. Ähnliche Kritik wurde knapp 200 Jahre später in Deutschland geäußert:

Zitat
„Nominell leben wir in einer Demokratie. Das heißt: Das Volk regiert sich selbst. Tatsächlich hat, wie jeder weiß, das Volk nicht den geringsten Einfluss auf die Regierung, weder in der großen Politik noch auch nur in solchen administrativen Alltagsfragen wie Mehrwertsteuer und Fahrpreiserhöhungen… Das entmachtete Volk hat seine Entmachtung nicht nur hingenommen – es hat sie geradezu liebgewonnen.“ (Sebastian Haffner, 1968)


M. E. sind diverse Gesetze der letzten Jahrzehnte (Hartz4, Vorratsdatenspeicherung, Lauschangriff, biometriesche Ausweise,  weitere "Sicherheitsgesetze", Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, usw. usf) so zu interpretieren, dass es die sogn. Eliten nicht einmal mehr für nötig halten, wenigsten den Schein einer Demokratie aufrecht zu halten. zum Bild passen Institutionen ohne Rechtsgrundlage, die uns gleichwohl immer wieder in den Medien begegnen. Z. B. die sogn "EURO-Gruppe" der EU. Wo ist die geregelt? Die EURO-Gruppe ist eine informelle Versammlung der Finanzminister der Eurozone, sie hat keinerlei legale Basis in den von ihr beschlossenen EU-Verträgen. Dennoch fällt dieses Gremium die wichtigsten Entscheidungen in der EU.

Die Änderung der Rundfunkfinanzierung (in voller Kenntnis der Kollisionen mit der Verfassung und geltendem Recht), die regelmäßigen und lautstark vorgetragen Forderungen nach höherer Finanzierung durch Intendanten und sie unterstützende Politiker sind Ausdruck der gleichen Haltung. Man meint eben, immer weniger Rücksicht nehmen zu müssen. Dabei sind sich die Verantwortlichen der Ereignisse von 1989 voll bewusst, weshalb sie Vorkehrungen treffen oder immer mal wieder diskutieren, wie z. B. den Einsatz der Bundeswehr im Innern, die wir de facto schon haben (Heiligendamm usw.)

Hochmut gegenüber unseren Nachbarn ist, bei aller berechtigten Sorge, m. E. nicht angebracht. Diese Länder sind lediglich schon ein Stück weiter als wir. Und irgendwann schreit womöglich einer "Wollt ihr die totale EU?" Ich werde sicher nicht "Ja" rufen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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