Nach unten Skip to main content

Autor Thema: VG Hamburg / Besetzung und Verteilungsplan 2018  (Gelesen 1981 mal)

  • Beiträge: 984
VG Hamburg / Besetzung und Verteilungsplan 2018
Autor: 06. Januar 2018, 10:15
Anbei ein PDF mit der Besetzung des VG Hamburg in 2018 und der Zuordnung von Sachgebieten.

Verwaltungsgericht Hamburg
Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2018

http://justiz.hamburg.de/contentblob/4245698/39e51fe998b826bb9849bdb39f0814b9/data/gvpl-2018.pdf
(Kopie im Anhang)

Zitat
V. Verteilung der Eingänge
[...]
5. Sachen betreffend das Rundfunkabgabenrecht gelangen an die Kammern 3 und 19, und zwar jeweils nacheinander in der genannten Reihenfolge mit 2 : 1 Sachen.


Zitat
[...]
Kammer 3
 
Präsidentin des Verwaltungsgerichts                 Haase
Richter am Verwaltungsgericht                         Dr. Hopkins  als stellvertretender Vorsitzender
Richter am Verwaltungsgericht                         Dr. Tallich
Richterin                                                         Ruck

[...]

Kammer 19
 
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht     Dr. Möker
Richter am Verwaltungsgericht                        Busche   als stellvertretender Vorsitzender
Richterin am Verwaltungsgericht                      Langenohl
[...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2018, 22:27 von Bürger«

L
  • Beiträge: 353
Es wäre interessant, Hintergründe über die Änderung des Verteilungsplanes zu erfahren. Bisher waren in Hamburg die 3. Kammer und die 10. Kammer für Rundfunkabgabenrecht zuständig. Die 3. Kammer weist regelmäßig alle Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab mit Hinweis auf ein vermeintliches Musterurteil aus dem Jahre 2014 (VG Hamburg, Az. 3 K 5371/13, Urteil vom 17. Juli 2014).

Die 10. Kammer hat hingegen meines Wissens bisher alle eingegangenen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ruhen lassen. Darf man hierbei annehmen, dass die Richter eventuell Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen 'Rundfunkbeitrags' haben? Wie auch immer, bleibt die Frage, warum die Zuständigkeit nun auf die 19. Kammer übertragen wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben