[..] unterschrieben die Verantwortlichen einen Kaufvertrag für eine der beiden Dachgeschosswohnungen zum Preis von 395 000 Euro plus Maklercourtage in Höhe von 18 762 Euro. Laut dem Gutachten, das sie selbst eingeholt hatte, betrug der Verkehrswert für die Wohnung damals jedoch nur 330 000 Euro.
Verantwortliche könnte man - so das Wort einen Sinn haben sollte - zur Verantwortung ziehen? Wer weiß wie?
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."