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Autor Thema: (CDU-)Mittelstandsvereinigung Remscheid kritisiert Zwangsgebühren  (Gelesen 7247 mal)

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RP Online, 16.11.2017

Mittelstandsvereinigung Remscheid kritisiert Zwangsgebühren

Wenn die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender nach Meinung einiger Mitglieder der CDU-Mittelstandsvereinigung Remscheid (MIT) gestaltet werden soll, dann müssten sich ARD und ZDF sowie alle Radiosender eine neue Einnahmequelle suchen.

Zitat
Die weitere Finanzierung über Zwangsgebühren stieß bei einem Mitgliedertreffen auf heftige Kritik. MIT-Mitglied Ralf Wieber sagte: "Ich will selber entscheiden, für welche Sendungen ich bezahle und für welche nicht."

Auch Henner Blecher, der ehemalige Sprecher der Remscheider MIT, ließ kaum ein gutes Haar an den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD, ZDF und vor allem am WDR: "Ich möchte nicht mehr für den Müll bezahlen, den die uns rüberkippen", sagte Blecher. […]

Weiterlesen auf:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/remscheid/mit-kritisiert-zwangsgebuehren-aid-1.7206088


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2017, 04:41 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Republik langsam erwacht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2017, 04:40 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

L
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Die Kritik der CDU-Mittelstandsvereinigung Remscheid (MIT) an der Zwangsabgabe für ARD, ZDF & Co. hat nun auch ein parlamentarisches Nachspiel.

In der Kleinen Anfrage 559 im Landtag NRW (Drucksache 17/1308) äußern sich die Genossen Vogt und Wolf von der SPD besorgt über die Vorgänge in Remscheid. Sie betonen abermals welch "eine unverzichtbare Säule unserer Medienordnung" doch die ÖRRen darstellen und fragen daher den Ministerpräsidenten, wie er seine Parteikollegen zur Raison zu ziehen gedenkt, um bloß keine Kritik an den ÖRRen aufkommen zu lassen.

Man kann das einschlägige Dokument mit dem Plädoyer für eine "betreute Denk- und Informationsfreiheit" in der Parlamentsdatenbank nachlesen unter:

Kleine Anfrage 559 [PDF ~113 KB], 23.11.2017
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/1308


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Dezember 2017, 20:55 von DumbTV«

b
  • Beiträge: 776
Antwort der Landesregierung
15.12.2017
Drucksache 17/1483

https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-1483.pdf
Zitat
Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 559 mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie bewertet der Ministerpräsident, der zugleich der Vorsitzende der CDU NRW und stellvertretender CDU Bundesvorsitzender ist, das Vorgehen seiner Parteikollegen der MIT in Remscheid?

2. Welche Konsequenzen ziehen die Landesregierung und Ministerpräsident Laschet in seinen verschiedenen Funktionen hinsichtlich der Geschehnisse bei der CDU-Mittelstandsvereinigung?


Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.

Die Äußerungen einzelner Mitglieder der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Remscheid sind Beiträge zur öffentlichen Diskussion und unterliegen als solche der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit. Es besteht kein Anlass, daraus Konsequenzen zu ziehen.

3. Wie gedenkt die Landesregierung mit den Forderungen nach Abschaffung von „Zwangsgebühren“ medial umzugehen, um weitere Schädigungen des öffentlich-rechtlichen Systems zu verhindern?

Die Landesregierung bekennt sich wie bisher zum dualen Rundfunksystem und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies ist nicht nur dem Koalitionsvertrag, sondern auch dem Bericht der Landesregierung zu den medienpolitischen Schwerpunkten der Regierungserklärung der 17. Wahlperiode gegenüber dem Ausschuss für Kultur und Medien des nordrhein-westfälischen Landtags vom 5. Oktober 2017 zu entnehmen. Aus diesem Grund hatte die Landesregierung auch in Übereinstimmung mit der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 14. September 2017 im nordrhein-westfälischen Landtag einen Antrag zur Kündigung der Rundfunkstaatsverträge und Reform des WDR-Gesetzes abgelehnt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Dezember 2017, 14:20 von DumbTV«

P
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Alexander Vogt ist Mitglied im Rundfunkrat des WDR! Noch irgendwelche Fragen? Es ist einfach eine Sauerei mit Politikern dieser Art. Aber solangsam aber sicher kommen sie raus aus ihren Löchern. Vor noch einigen Jahren lief das alles wie geschmiert im Hintergrund. Man will einfach nicht seinen fetten Fleischtopf verlieren.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Dezember 2017, 22:01 von Peli«

  • Beiträge: 984
In der CDU dürfen sich Personen ungestraft gegen den demokratischen Solidarbeitrag äußern?  :o
Wo ist der Verfassungsschutz?  :police:

Oder nimmt man die Leute einfach nicht ernst?

Zumindest stehen die etablierten Parteifunktionäre und ihre Hinterbänkler einträchtig zum ÖRR und seiner Finanzierung:

Zitat
Die Landesregierung bekennt sich wie bisher zum dualen Rundfunksystem und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ... Aus diesem Grund hatte die Landesregierung auch in Übereinstimmung mit der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 14. September 2017 im nordrhein-westfälischen Landtag einen Antrag zur Kündigung der Rundfunkstaatsverträge und Reform des WDR-Gesetzes abgelehnt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Dezember 2017, 14:25 von DumbTV«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Natürlich dürfen die das...

In der CDU dürfen sich Personen ungestraft gegen den demokratischen Solidarbeitrag äußern?  :o
Wo ist der Verfassungsschutz?  :police:
...

Und unsere politische "Elite" wäre auch schön dämlich, öffentlich sicht- bzw. wahrnehmbar gegen "Abweichler" von der im gen. Punkt offiziellen Linie vorzugehen.  Das heisst natürlich nicht, dass man die einfach machen lässt, zumal sollten die sich allzu mausig machen, und sollten deren Einlassungen womgl. im Übermaß öffentliche Virulenz entwickeln.

"Man" wird aber erstmal schauen, ob das Ganze sich nicht einfach und ohne größeren Unmut beim nächsten gemeinsamen politischen Sauf- und Freßgelage auf Kosten des Steuerzahlers sozusagen von allein regelt. Oder / bzw. mit den beiden als Ehrengästen auf der nächsten - dann vom "Rundfunkbeitrags"-Zahltrottel bezahlten - Luxus-Sause des WDR. Wenn man da ist, wo ohne eigene erbrachte substantielle Arbeitsleistung die Beluga-Kaviar (nicht dieser billge *ordsee-Scheiss) - Schicht doppelt so dick ist wie das Toastschnittchen (zzgl. Butter) untendrunter, dann hinterlässt so etwas im Zweifel auch Eindruck (& noch mehr, wenn man die Möglichkeit der berühmten späteren Anschlussverwendung® [vgl. bspw. dazu eben nur WDR-Rundfunk- / sonstige Räte etc. pp. ] ins Spiel gebracht findet). Irgend so ein Vogt oder sonstiger Fürst könnte die beiden notfalls bestimmt auch unauffällig einschleusen, aber die offizielle Einladung zur besagten Sause wäre gewiss auch möglich.

In schwereren Fällen wird man den Herren parteiintern zu verstehen geben, dass auf unerfindliche Weise sie sich selbst bzw. ihrer politischen Laufbahn & damit ihrem persönlichen Fortkommen insgesamt Schaden zufügen könnten, wollten sie ihrer Ketzerei nun nicht endlich abschwören und diese stattdessen fortführen und damit Schaden für den ÖRR in Kauf nehmen.

Den Verfassungschutz (& später die fühlbare staatliche Gewalt) braucht man nur in vhtm. "speziellen" Fällen.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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