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Autor Thema: "GEZ": Überschüsse in Milliardenhöhe - doch wo fließen die hin?  (Gelesen 5005 mal)

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Merkur, 02.01.2018

"GEZ":
Überschüsse in Milliardenhöhe - doch wo fließen die hin?

Der allgemeine Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio soll Überschüsse in Milliardenhöhe erzielt haben. Doch wer bekommt das größte Stück vom Kuchen?

von Jasmin Pospiech

Zitat
Als im Januar 2013 eine allgemeine Beitragspflicht für die öffentlich-rechtlichen Sender eingeführt wurde, stieß das vielen Deutschen sauer auf. Schließlich wurde jeder Haushalt dazu verpflichtet, eine einheitliche Rundfunkgebühr zu entrichten – egal, ob Sie Radio oder Fernseher zuhause stehen haben.

Aus diesem Grund weigern sich manche, die einheitliche Gebühr zu zahlen. Andere wiederum hoffen, dass sich 2018 nun endlich etwas ändern wird – und der Rundfunkbeitrag wie in den vergangenen Jahren wieder sinkt. Schließlich soll sogar schon der Europäische Gerichtshof prüfen, ob die Regelung überhaupt rechtens ist. Doch noch müssen die Deutschen die 17,50 Euro pro Monat an den allgemeinen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entrichten. […]

Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/gez-ueberschuesse-milliardenhoehe-doch-fliessen-hin-zr-9492580.html


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Meine Güte, Frau Pospiech mit einem neuen Beweis dafür, dass sie Journalismus simuliert.

Zitat von: J. Pospiech
Wie n-tv.de berichtet, sollen 2016 Überschüsse in Milliardenhöhe erzielt worden sein. Dabei soll es sich um eine Summe von fast acht Milliarden Euro handeln.
Hervorhebung von mir.

Nein, das hat n-tv.de nicht geschrieben. n-tv.de berichtet zutreffend, dass es zu Einnahmen von ca. 8 Milliarden Euro gekommen ist. Dass diese Einnahmen zu 100 Prozent Überschüsse darstellen ist zwar eine witzige Vorstellung, der sich hier nicht wenige spontan anschließen würden, entspricht allerdings nicht den Tatsachen. Und daher steht es dort auch nicht.

Frau Pospiech könnte sich einfach an der Quelle bedienen, dann könnte sie auch von Tatsachen berichten und den Konjunktiv stecken lassen. Einfach bei kef-online.de die letzten Jahresberichte lesen. Da findet man einen Überschuss aus 2013-2016 von fast 2 Milliarden Euro, von dem gut 1,5 Milliarden solange in den Rücklagen verbleiben, bis man sie den Anstalten zuführt, während der Rest von ca. 350 Mio. sofort genutzt werden kann.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2018, 10:08 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 577
[...]
Zitat von: J. Pospiech
Wie n-tv.de berichtet, sollen 2016 Überschüsse in Milliardenhöhe erzielt worden sein. [...]

Ich halte ja den oben hervorgehobenen Teil des Ausschnitts für die "Falschmeldung", komme aber nach diversen anderen "Mitteilungen" von Frau Jasmine Pospiech (siehe dazu auch unser Forum) zu dem Schluss, dass es sich bei "Ihr" eigentlich nur um einen "Bot" handeln kann. Vermutlich werden wir künftig noch viele weitere "Beiträge der Zentralredaktion (ZR) der Ippen-Verlagsgruppe" [1] dieser Art zu ignorieren lernen müssen, da die dort noch in den Kinderschuhen steckende "Botschreiberei" der genutzten AI einem wirklich gut ausgebildeten und motivierten Journalisten noch lange nicht das Wasser reicht (und nicht reichen kann). ;-)

[1] Quelle: Impressum des Merkur (ab: Beiträge der Zentralredaktion (ZR) der Ippen-Verlagsgruppe werden automatisiert eingestellt [...])
https://www.merkur.de/ueber-uns/impressum/


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@drboe

Zitat
von dem gut 1,5 Milliarden solange in den Rücklagen verbleiben, bis man sie den Anstalten zuführt,
Diese Mittel stehen dem Staat zu, nicht den Anstalten; ist halt im europäischen Recht so, dass nicht verwendete staatliche Mittel an den Staat zurückgeführt werden müssen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
von dem gut 1,5 Milliarden solange in den Rücklagen verbleiben, bis man sie den Anstalten zuführt,
Diese Mittel stehen dem Staat zu, nicht den Anstalten; ist halt im europäischen Recht so, daß nicht verwendete staatliche Mittel an den Staat zurückgeführt werden müssen.

Diese Überzahlungen stehen nicht dem Staat zu, sondern müssen den Beitragszahlern erstattet werden. Eine Überfinanzierung führt unmittelbar zur Verfassungswidrigkeit der Abgabe. Da diese unbestritten einen Eingriff in das Vermögen der Bürger darstellt, wird mit zu hoch angesetzten Abgaben dieser nicht mehr durch Abwägung des unterstellten Interesses der Allgemeinheit tolerierbar.
Die Ministerpräsidenten haben nicht nur diese Verletzung der Verfassungsgrundsätze hingenommen, sie haben auch die von der KEF vorgeschlagene Senkung zum zweiten Mal in Folge nicht bzw. nicht im notwendigen Maße umgesetzt. Damit ist der aktuell zu zahlende "Beitrag" ebenfalls verfassungswidrig zu hoch. Zudem zeigt sich, dass die KEF nicht die von Gerichten angenommene Unabhängigkeit der ÖR-Anstalten sichert, sondern ein Feigenblatt darstellt, mit dem man u. a. das Verfassungsgericht getäuscht hat.

M. Boettcher


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G
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Diese Überzahlungen stehen nicht dem Staat zu, sondern müssen den Beitragszahlern erstattet werden.

So wäre es, wenn es tatsächlich ein "Beitrag" wäre. Bei einer Steuer sieht das anders aus. Ein weiteres Indiz für eine Steuer auf Wohnen.


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Z
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Wenn man die anderen Artikel der guten Frau im Merkur durchliest, muß man tatsächlich zu der Ansicht gelangen, daß es sich um einen Journalistenbot handeln muß, irgendwie müßte es einem echten Journalisten doch einfallen, was man zum selben Thema schonmal geschrieben hat, auch müßten einem auch (kritische) Hinterfragungen des Themas nicht fremd sein, lustig, daß sie über unseren Aktivisten des Forums bereits schonmal geschrieben hat und damit auch über die Zusatzpensionszahlungen in Kenntnis gesetzt wurde, so mag der Löwenanteil des Rundfunkbeitrages zwar an die ARD gehen, eine Verhältnissetzung zum Tatort ist interessant, aber noch aufklärender wäre ja die bekannte Verhältnissetzung zu den Zusatzpensionen und den übertariflichen Gehältern, da ist der Tatort ja eine Erdnuß...

Die Organisation eines Journalistenbots kannte ich auch schon von der Schülerzeitung, verantwortlich für den Inhalt war immer eine außerschulische Person und es soll auch Schulen gegeben haben, wo diese Person unter der Anschrift der Schule nicht erreichbar gewesen sein soll.

Mit der Erinnerung an damals kommt mir die Sache allerdings sehr verdächtig vor...


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@drboe

Bitte übersehe die europäische Dimension nicht; gemäß EuGH sind es staatliche Mittel, ergo Steuern, und die stehen im Falle des Rückflusses dem Staat zu; der Umstand, daß national eine Steuer als Beitrag verkauft wird, ändert daran nichts und ist zudem für die EU völlig egal.

Es könnte also durchaus dazu kommen, daß der EuGH irgendwann einmal, freilich als Folge einer Klage, die Länder dazu auffordert, so sie diese überzähligen staatlichen Mittel dem ÖRR überlassen haben, diese zurückzufordern. Kommen die Länder dem dann nicht nach, hat es Strafzahlungen zusätzlich zu dem zurückzufordernden Betrag für jeden Tag der Nichtumsetzung, von denen der Bund höchsten 15% trägt.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@GEiZ ist geil: Wenn ich zuviel Lohn-/Einkommenssteuer zahle, dann erhalte ich den Überschuss auch zurück. Steuervorauszahlungen treffen selten den am Ende des Jahres fälligen Betrag. Leiste ich zu wenig, muss ich nachzahlen, habe ich zuviel gezahlt, erhalte ich Steuern zurück. So habe ich in den letzten Jahren häufig Umsatzsteuer nachzahlen müssen, aber teils auch Einkommenssteuer zurück erhalten.

@pinguin: zuviel gezahlte Steuern stehen dem Staat in Deutschland nicht zu!

Der Staat zahlte bisher sogar gar nicht gezahlte Steuern zurück, nämlich bei sogn. "Cum-Ex" Geschäften. Bei diesen dubiosen Geschäften haben sogar diejenigen Steuern "zurück" bekommen, die diese nie gezahlt haben. Daraus hat man ein lukratives Geschäftsmodell gemacht. Banken und Finanzdienstleister haben dabei rund um Ausschüttungstermine jeweils Aktienpakete zwischen mehreren Beteiligten hin und her geschoben, wobei es welche mit einem Anspruch auf eine Dividende gab, also cum dividend, und solche ohne (ex dividend). Gegenüber dem Finanzamt wurde behauptet, man hätte auf die erhaltenen Dividenden Steuern gezahlt. Das stimmte zwar nicht immer, der Fiskus hat ihnen aber die angeblich gezahlte Steuer trotzdem erstattet, manchmal nicht nur zweimal, sondern auch öfters, also z. dreimal, viermal oder noch häufiger. Das klappte gut, weil die beteiligten Depotbanken bereitwillig Steuerbescheinigungen ausstellten.

M. Boettcher


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@GEiZ ist geil: Wenn ich zuviel Lohn-/Einkommenssteuer zahle, dann erhalte ich den Überschuss auch zurück. Steuervorauszahlungen treffen selten den am Ende des Jahres fälligen Betrag. Leiste ich zu wenig, muss ich nachzahlen, habe ich zuviel gezahlt, erhalte ich Steuern zurück. So habe ich in den letzten Jahren häufig Umsatzsteuer nachzahlen müssen, aber teils auch Einkommenssteuer zurück erhalten.
Das ist nicht direkt vergleichbar. Wer KFZ-Steuer für ein Jahr bezahlt hat und das Fahrzeug nach einem halben Jahr abmeldet, bekommt auch die zuviel bezahlte Steuer zurück. Sogar bei der GEZ kann man rückwirkend zuviel gezahlte GEZ-Gebühren zurückbekommen. Die Steuer wird ohne Gegenkleistung fällig, niemand weiß genau, ob die gezahlten KFZ-Steuern irgendeinen Bedarf decken oder nicht. Spielt auch keine Rolle, da die Steuer dem Staat zusteht. Steuern zurück gibt es nur, soweit diese ohne Rechtsgrund bezahlt wurden. Das ist bei einem Beitrag anders, der darf nur unmittelbar zur Deckung der Kosten verwendet werden.


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