Na ja, ist natürlich einfacher, den Standpunkt einzunehmen, daß Würde unantastbar ist, (dem ich mich ja auch unterordne), und zu meinen, daß man da nichts machen könnte.
Klar, sieht der Text Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes von weitem erst ein mal so aus, aber wie sieht es denn bei näherer Betrachtung aus?
Ich meine immer noch, daß die Leute sich unterschiedlich viel Würde zu eigen machen.
Natürlich trampele ich nicht würdelos auf jemandem herum, der es in der Schule nicht so weit gebracht hat und schön mitmenschlich bleibt,
aaaber
wenn diese Schnapsnase sich dünkt etwas besseres zu sein, und auf Kosten anderer leben kann, und an mich gerät, dann mache ich ihm schon klar, daß es in diesem Punkt des Auf-Kosten-Anderer-Lebens eben von Ihm würdelos ist.
?? Und dann habe ich demjenigen seine Würde angetastet
??
Das muss mir noch mal jemand erklären.
Und beim Auf-Kosten-Anderer-Leber spreche ich immer nur von den von mir immer so bezeichneten Obrigkeits-Dünkel-Frönern, also von oben angefangen bei denen, die absolute Vorbildwirkung zu leisten hätten.
Die Klugen wissen alle: Derzeit gilt zu dem gesagten: "Ausnahmen bestätigen die Regel".
Artikel 1 des Grundgesetzes, also nicht irgend ein Artikel mittendrin oder lediglich am vielleicht erbärmlichen Schluß bzw. letzten Rest, steht exakt und begründet an dieser Stelle.
Dieses Gesetz kann allerdings nicht bedingungslos vor z.B. Verachtung schützen.
(Dem Wort "Verachtung" haftet nicht an sich ein negatives Vorzeichen an, wenn vielleicht auch einige von Ihnen das bisher glaubten. Mein Prinzip: "Ich verachte Recht, welches sich nicht der Gerechtigkeit unterordnet." macht deutlich, daß hier der Verachtung ein positives Vorzeichen gegeben ist.)
-> Wenn man keine Würde hat, kann man demjenigen seine Würde auch nicht verletzen.
Ja, Würde wird wohl jeder haben in Bezug z.B. darauf, daß er nicht sinnlos auf seine Kinder einschlägt. Aber das ist eine relativ primitive Würde, die sozusagen jeder für sich in Anspruch nehmen kann.
Ja, die Würde, daß man sich wäscht und Körperpflege betreibt nicht nur aus Eigennutz für seine Gesundheit, sondern auch aus Rücksicht auf seine Mitmenschen , mit denen man in Kontakt kommt, das ist schon immer noch eine relativ primitive Würde die fast jeder für sich in Anspruch nehmen kann.
Aber die Würde zu haben, zu begreifen und zu akzeptieren, daß es gesellschaftliche Gesetze gibt, die der Bezeichnung Gesetz gerecht werden (z.B. Grundgesetz-Artikel) und daß es lediglich Normen und Regeln wären, von denen zu sprechen ist, und die also verlogener Maßen als Gesetze bezeichnet werden, z.B. Paragrafen 219 a des Strafgesetzbuchs
und die ihre Gültigkeit jederzeit verlieren können, dieser Würde genügt nicht jeder Mensch.
Und wenn dieser Mensch diese Würde nicht besitzt und in Anspruch nimmt oder freiwillig oder unfreiwillig darauf verzichtet, dann kann ein anderer Mensch ihm diese Würde nicht angreifen bzw. absprechen, er hat sie gelinde einfach nicht.
Ist also würdeloses Handeln erkennbar, kann und muss man als würdevoller Mensch mit aufrechtem Gang Widerstand leisten.
Dieser Widerstand sollte natürlich auch berechtigter Weise wirkungsvoll sein.
Bispiele
zu
https://hpd.de/artikel/paragraph-219a-stgb-verfassungswidrig-15020#comment-30082Hallo, Kann hier keiner den Paragraphen 100 %ig erfassen?
Sie schreiben "Bereits der erste Blick in den Normtext zeigt jedoch, dass es nicht nur um die Untersagung von "Werbung" geht, sondern der Tatbestand derart weit gefasst ist, dass damit letztlich ein Informationsverbot statuiert wird."
Was soll das?
Die Wirkung des Paragraphen ist doch unmissverständlich und eindeutig begrenzt!
Im absoluten Hauptteil des Paragraphen steht:
... seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise...
Wenn ein Jurist also eine Ärztin verurteilt, dann beweist er in diesem Punkt seine Würde-Losigkeit, in dem er mutwillig unterstellt, daß eine Ärztin wegen Vermögensvorteils handelt, anstatt Ihr zuzugestehen, daß Sie aus hohem Anspruch Ihrer Würde handelt.
So ein Jurist handelt also mindestens befangen, wenn nicht sogar Rechtsbeugung der Tatbestand ist.
Artikel 1 des Grundgesetzes, also nicht irgend ein Artikel mitten drin, oder am letzten Rest des Grundgesetzes befiehlt jedem dümmlichen Juristen, nach welchen Kriterien er sich gefälligst zuallererst zu richten hat.
Die Würde eines Arztes anzugreifen, steht ihm nicht zu, im Gegenteil, hat er sie zu schützen.
Erhebt ein Jurist zu wenig Anspruch auf seine Würde, dann hat er dieses Amt niederzulegen, ersatzweise haben seine Mitmenschen das Recht und die Pflicht demjenigen dem es an Würde mangelt seine Amts-Befähigung abzusprechen.
§ 219 StGB Absatz 2 Satz 3 " Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen."
->Bestimmt nicht, daß man als solcher nicht beraten dürfe, sondern lediglich, daß man als Berater-Namensgeber für die Bescheinigung nicht zugelassen ist. Er ist kein Berater, sondern er ist Arzt und berät lediglich.
-> Wenn man genügend Würde hat, dann gesteht man einem Arzt das gefälligst zu, ansonsten fehlt Demjenigen eine gehörige Portion Würde und Anstand.
§ 219a StGB Absatz 1 ...seines Vermögensvorteils wegen... -> wird bei Anwendung als Begründung wohl regelmäßig eine mutwillige angenommene angedichtete Interpretation sein, erkennbar in einer parteiischen Richtung.
-> Wenn man genügend Würde hat, unterlässt man es, sich einer mutwilligen angenommenen angedichteten Interpretation zu bedienen..
Wenn ein Jurist also eine Ärztin verurteilt, dann beweist er in diesem Punkt seine Würde-Losigkeit, in dem er mutwillig unterstellt, daß eine Ärztin wegen Vermögensvorteils handelt, anstatt Ihr zuzugestehen, daß Sie aus hohem Anspruch Ihrer Würde handelt.
So ein Jurist handelt also mindestens befangen, wenn nicht sogar Rechtsbeugung der Tatbestand ist.
Artikel 1 des Grundgesetzes, also nicht irgend ein Artikel mitten drin, oder am letzten Rest des Grundgesetzes befiehlt jedem dümmlichen Juristen, nach welchen Kriterien er sich gefälligst zuallererst zu richten hat.
Die Würde eines Arztes anzugreifen, steht ihm nicht zu, im Gegenteil, hat er sie zu schützen.
Erhebt ein Jurist zu wenig Anspruch auf seine Würde, dann hat er dieses Amt niederzulegen, ersatzweise haben seine Mitmenschen das Recht und die Pflicht demjenigen dem es an Würde mangelt seine Amts-Befähigung abzusprechen.
?? Warum sollte ich zugestehen, daß Art.1 Abs.1 GG nur "weichwürstig" sein soll
?? Warum sollte es nicht genau so sein, wie ich das erkenne, eben eine hervorragende Gesellschaftsordnung sicherstellend
?? Wer möchte sich über die BESTEN LEUTE DER DAMALIGEN ZEIT stellen, und ihnen andichten, Art.1 Abs.1 GG sei nur so wie ein bedeutungsloses Vorwort oder so ähnlich abwertend
ICH TASTE DOCH NIEMANDES WÜRDE AN
Und falls es doch so sein muss, daß ich Würde antaste, dann gibt es immer noch eine Reihenfolge, das lernt man in der ersten Klasse.
Ergo ist zuallererst derjenige zur Rechenschaft zu ziehen, der auch zuerst die Würde angetastet hat.
Also eine Partei denke ich ist ganz interessant,
aber es gibt zu wenige Mitmenschen, die sagen, ok so will ich das machen,
weil sie sich dann nicht selber mehr ein Stück vom Kuchen des anderen abschneiden können.
Sie wollen sich nicht selbst disziplinieren müssen.
Es ist die Grundrechtepartei
https://grundrechtepartei.de/