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[Beispielbrief] WEIHNACHTSAKTION > Vollstreckungsstop, Brief an Intendanten/-in

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cecil:
Weihnachtsaktion  (2017) - Vollstreckungen aussetzen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts !

Zum Beispiel hat jemand folgenden Brief an den Intendanten der Rundfunkanstalt (hier: in Bayern)** gesendet:


--- Zitat ---(Ort/Datum)….....................................................…........................................................................
…........................................................................
…........................................................................

per Fax:
Intendant des Bayerischen Rundfunks
Herrn Ulrich Wilhelm, persönlich
Rundfunkplatz 1
80335 München


Weihnachtliche Geste erbeten:
Vollstreckungen aussetzen bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

wie Sie wohl wissen, ruft der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag verletzte Gefühle, Wut und Empö­rung bei manchen Bürger*innen hervor, die ihre allgemeine Hand­lungsfreiheit bei der Medienfinanzie­rung vermissen oder / und nach Fairness verlangen bei der Bei­tragshöhe für allein lebende Personen. Ich ge­hö­re zu diesen wohl hunderttausenden Menschen in Bayern, die das Angebot des Öffent­lich-rechtlichen Rundfunk (ÖR) nur teilweise oder gar nicht nutzen / bezahlen.

Auch wenn ich die Funktion des ÖR für unser Gemeinwesen grundsätzlich anerkenne, ist meine Si­tua­tion besonders deshalb schmerzhaft zu ertragen, weil mir mehr Gemeinwohlorientie­rung und Re­spekt auch seitens des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wichtig sind: Anstatt auf meine Fragen und Einwände einzugehen, sendet mir dieser weitere Zahlungsaufforderungen und betreibt die Zwangs­vollstreckung gegen mich in Ihrem Namen. Vielleicht können Sie sich vorstellen, dass ich bei mir bevor­stehender Altersarmut vor allem Akzeptanz dafür brauche, dass ich mein Ei­gentum anders einsetzen will als beizutragen zur Finanzierung kostenintensiver Erstsendeminuten im Sport, Gagen für Show­master, Jahres­grundvergütungen (die Ihre betrug 366.656 € laut Geschäftsbericht des Bayerischen Rundfunks 2016) u.ä. Deswegen würde ich gerne Ihr Bemühen erkennen können dafür, dass ich und andere Bürger*innen in Bayern der eigenen menschlichen Würde entsprechend leben können. Ich hätte ger­ne Ihre ehrliche Antwort auf folgende Frage: „Entsprechen – angesichts vielfacher Verletztheit auf Seiten der Bürger*innen – die in Ihrem Namen betriebene Vollstreckungen Ihren menschli­chen Werten?"

Falls ja, wäre ich damit einverstanden, wenn Sie diesen Brief nicht weiterlesen. Falls nein, bit­te ich Sie um eine weihnachtliche Geste als Beitrag zum sozialen Frieden sowie zur Vermeidung wei­terer Härten: Ich bitte Sie inständig, alle in Bayern eingeleiteten Vollstreckungen rückständi­ger For­derungen, die sich auf die Jahre ab 2013 beziehen, solange zurückzustellen, bis das Bundes­verfassungsgericht sein Urteil zur Wohnungsabgabe (RBStV) spricht. Sind Sie dazu bereit?

Am 08.11.2017 hat das Bundesverfassungsge­richt sein Urteil zum „dritten Geschlecht" bekannt gegeben (1 BvR 2019/16). Es stärkt das grund­gesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht und soll Minderheiten vor Benachteiligungen schüt­zen, selbst wenn dies bürokratischen und finanziellen Mehr­aufwand erfordert oder Ordnungsin­teressen des Staates betrifft. Ich bin für dieses Urteil sehr dankbar, weil ich darin eine Weiter­ent­wicklung unserer Gesell­schaft sehe hin zu weiterer Achtung von Menschenrechten.

Mir scheint die Anzahl derjenigen, die sich zum „dritten Geschlecht" zählen, deutlich kleiner als jene, die die Wohnungsabgabe ablehnen. Für viele von letzteren ist die Belastung durch man­gelnde Selbst­bestimmung einerseits und durch bedrohlichen Eigentums­ver­lust ande­rer­seits sehr bedeutsam. Die dem RBStV zugrunde liegende Typisierung der mehr als 40% Single-Haushalte dürfte wohl zudem nicht zulässig sein. Wenn schon jene kleine Zahl Betroffener, die sich zum „dritten Geschlecht" zählen, Minderheiten­schutz er­halten, wächst meine Hoffnung, dass bald die Wohnungs­ab­gabe als verfassungs­widrig ein­gestuft wird. Dann bekämen Min­derheiten, die z. B. wie ich nur den Hörfunk in Anspruch nehmen, ihre durch den RBStV verlore­ne Handlungsfreiheit zurück.

In der Hoffnung auf Ihre positive Rückmeldung verbleibe ich mit weihnachtlichen Grüßen

...........................................
(Unterschrift)
--- Ende Zitat ---


Wie man hört, wurde dieser Brief (siehe auch im Anhang) von anderen als Vorlage benutzt, individuell angepasst und versandt, um seine/ihre Meinung um Weihnachten herum ebenfalls kund zu tun ...

Frohe Weihnachten !


Edit für Thread-Ersteller, 05.01.2018:
** Brief an Intendant*innen in anderen Bundesländern (als Bayern) siehe z. B. weiter unten in hiesigem Thread unter

[Beispielbrief] WEIHNACHTSAKTION > Vollstreckungsstop, Brief an Intendanten/-in
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25684.msg163034.html#msg163034

ulyssa:
Ich frage mich, was dieser Weihnachts-Bittbrief bewirken soll. Ich habe 2 Jahre lang nicht die Zwangsgebühr bezahlt, mit allen gesetzlichen Beschlüssen im EU-Recht und mit sämtlichen Mitteln versucht, die Unrechtmäßigkeit zu beweisen! Dann kam der Obergerichtsvollzieher und hat mir einfach per Schufa-Eintrag den Boden unter den Füßen weggezogen. Von diesem Forum habe ich in all dieser Zeit nur feststellen können: Erst wenn Du Hartz IV hast, bist Du gebührenfrei  :'( Ich hatte Briefe an den Intendanten des SWR und unsere "Grünen" geschrieben mit der Antwort - und jetzt ohne Witz: "diese öffentlich-rechtlichen Medien sind ein Garant von Meinungsfreiheit". Habe den Brief hier von Joscha Frey (Grünenabgeordneter aus Lörrach). Inzwischen überweise ich jedes Mal, wenn eine Mahnung kommt, einen geringfügigen Betrag "unter Vorbehalt " Ich frage mich, warum da nichts vorangeht bei all den Sammelklagen. Weihnachtsamnestie gibt es übrigens nur für Vergewaltiger und Ladendiebe :-(

cecil:

--- Zitat von: ulyssa am 22. Dezember 2017, 18:13 ---ich frage mich , was dieser Weihnachts-Bittbrief bewirken soll ...
--- Ende Zitat ---

ja, es ist bitter, wenn alle Abwehrbemühungen nicht nützen und schließlich doch vollstreckt wird. Die Hilf- und Ratlosigkeit kann sehr wütend machen. Und es ist gut, sich klar zu machen, dass die gegenwärtige Gesetzeslage und Rechtsprechung kaum Möglichkeiten bieten, der Beitragspflicht dauerhaft zu entkommen. Ich kann nachvollziehen, dass man enttäuscht ist, wenn der Widerstand letztlich nichts zu bewirken scheint. Die Bemühungen auch des Forums können nicht unbedingt direkten Erfolg verheißen, und doch bemühen sich alle hier um Durchsetzung einer Gesetzesänderung, um politische Einflussnahme und darum, es den Verantwortlichen nicht gar so einfach zu machen, ihre Vorstellungen umzusetzen. So gesehen konnte schon einiges erreicht werden..., und es ist sicherlich lohnend sich weiter einzusetzen.

Deine obige Frage wurde schon mal beantwortet, siehe

Vollstreckungsstop – Brief an Intendanten d. Rundfunkanstalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22789.msg152159

Die Weihnachtsaktion in diesem thread hier (s. o.) knüpft direkt an an jene Aktion, die im dortigen Eröffnungsbeitrag vorgestellt wurde.


Die Briefe an die Intendant*innen sind im wesentlichen wohl auch als Teil der nachfolgend genannten politischen Aktion zu verstehen, was vielleicht bisher nicht deutlich genug rüber kam:

AKTION (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22747.msg145375

Weiteres bitte ich dort nachzulesen.

cecil:
Falls auch user/Personen in anderen Bundesländern den obigen Brief verschicken wollen  ;)  , gäbe es hier

Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.msg43596#msg43596

Es sind auch jeweils die Homepage der Rundfunkanstalt sowie das "Impressum" mit verlinkt, worüber man gut den Namen der/der jeweiligen Intendant*in findet.

Weihnachtlichen Dank an "Bürger" !

cecil:

--- Zitat von: cecil am 22. Dezember 2017, 01:06 ---Weihnachtsaktion  (2017) - Vollstreckungen aussetzen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts !

... folgender Brief an den Intendanten der Rundfunkanstalt  ...
--- Ende Zitat ---

siehe oben:

[Beispielbrief] WEIHNACHTSAKTION > Vollstreckungsstop, Brief an Intendanten/-in
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25684.msg162250.html

... wurde in Bayern mittlerweile einige Male versandt. Es wurde auch die Presse informiert.

Die Weihnachtszeit dauert ja noch ein wenig. Es sollte möglich sein, den obigen Brief bis zum 06. Januar und auch noch darüber hinaus an Intendant*innen zu versenden. Mit wenigen Anpassungen des Textes könnte man ihn in anderen Bundesländern verwenden ...

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