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Autor Thema: Urteil am OLG München - "Das Boot"-Kameramann erhält 600.000 Euro Nachschlag  (Gelesen 2191 mal)

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Münchner Abendzeitung, 21.12.2017

Urteil am OLG München
"Das Boot"-Kameramann erhält 600.000 Euro Nachschlag

Der mit vielen Preisen ausgezeichnete Filmklassiker "Das Boot" brachte Millionen ein. Der Kameramann wurde damals aber nur mit knapp 100.000 Euro entlohnt. Dagegen zog er vor Gericht und bekam jetzt nach vielen Jahren recht.

(dpa)

Zitat
Als der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstagvormittag das Urteil verkündet hatte, nickte Jost Vacano lächelnd. "Ich habe mehr erreicht, als ich zu hoffen gewagt hatte", sagte der 83-Jährige zufrieden. Nach einem langen, aufwendigen und auch kostspieligen Kampf kann der Wahlmünchner nun mit einem Nachschlag von rund 600 000 Euro inklusive Zinsen rechnen. Auch künftig soll er an den Einnahmen beteiligt werden. [...]

Jost Vacano zog mit seinem Anwalt Nikolaus Reber vor Gericht, forderte von der Produktionsfirma Bavaria Film, dem WDR und der Euro-Video Medien GmbH (Video, DVD) ab 2002 eine nachträgliche Beteiligung.

"Der Streit hat mich rund 80 000 Euro gekostet", sagte Jost Vacano zur AZ. "Ich bin sehr froh, dass es nun so ausgegangen ist. Das war zehn Jahre lang mein Lebensinhalt." Sein Anwalt Nikolaus Reber: "Jedes Jahr fließen acht Milliarden Euro Rundfunkgebühren an die Öffentlich-Rechtlichen – sie müssen Urheber an den Erlösen beteiligen!" Das Urteil gilt als Entscheidung mit Signalwirkung in der Branche. [...]

Weiterlesen auf:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.urteil-am-olg-muenchen-das-boot-kameramann-erhaelt-600000-euro-nachschlag.78d3dfaa-a2e2-4652-8e61-6562a3e240b1.html


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K
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Erhalten die für die authentische Re­qui­si­te des U-Boot U 96 verantwortlichen Handwerker bzw. Modellbauer auch eine kräftige Nachzahlung oder bleibt der arbeitende Pleps von solchen nachträglichen Gratifikationen in ja nicht unbedeutender Höhe verschont?

Die "Kuckuck, das Vöglein kommt"-Fraktion nervt mich schon beim Urheberrecht für bereits bezahlte Bewerbungsphotos, über die man nicht frei verfügen darf.
Ich zahlte ja bereits für die Arbeitszeit plus Photostudio den verlangten Obolus; eine künstlerische Leistung wegen eines Knopfdruck auf ein elektronisches Ablichtungswerkzeug kann ich da nicht erkennen.

Man stelle sich einmal mal vor, jedes von einem Handwerker kunstfertig gebohrte Loch oder jede ordentlich verlegte Armatur dürfte nur für den ursprünglich geplanten Zweck benutzt werden, weil sonst saftige urheberrechtliche Nachzahlungen drohen.

Sicherlich hat der Kameramann auch mehr als einmal erfolgreich die sanitären Einrichtungen des Filmstudios aufgesucht, so dass bei dieser Logik das zuständige und maßgeblich am Filmerfolg beteiligte Reinigungspersonal ebenfalls nicht leer ausgehen sollte.

Mit besten Gruß,
Ketzerkater


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...ebenfalls interessant zu lesen mit weiteren Hintergründen

FAZ, 21.12.2017
Jost Vacano ging vor Gericht:
Später Lohn für Kameramann des Kinoklassikers „Das Boot“
Wer den Kinoklassiker „Das Boot“ gesehen hat, weiß, welchen Anteil der Kameramann Jost Vacano am weltweiten Erfolg des Films hatte. Am Gewinn wurde er nicht beteiligt. Das ändert sich nach einem Gerichtsurteil jetzt.

Zitat
[...] Die Produktionsfirma Bavaria Film, der Westdeutsche Rundfunk und die E.V.M. GmbH, die den Film auf Video und DVD verbreitet, hätten mit dem Film so hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffälliges Missverhältnis entstanden sei, argumentierte Vacano.
[...]
Als Chefkameramann habe Vacano Anteil am weltweiten Erfolg des Films, befand das OLG. Vacano hat demnach einen Anspruch auf rund 162.000 Euro von der Bavaria Film, rund 90.000 Euro vom WDR und rund 186.000 Euro von der E.V.M. GmbH.
[...]
Zudem stehen ihm künftige Beteiligungen von jeweils 2,25 Prozent von Nettoerlösen der Bavaria Film und der E.V.M zu. Unter anderem geht es dabei um Einnahmen aus den Besucher-Touren auf dem Bavaria-Gelände, bei denen „Das Boot“ einen wichtigen Teil darstelle. Für künftige Fernsehausstrahlungen könne er Wiederholungsvergütungen vom WDR verlangen.
[...]
2013 verpflichtete das Oberlandesgericht München die Beklagten, Auskunft zu erteilen – zur Berechnung der Nachvergütung. Demnach hat der Film von 1995 bis 2013 mehr als vierzig Millionen Euro eingespielt.

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kino/kameramann-jost-vacano-bekommt-anteil-am-erloes-von-das-boot-15353177.html


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K
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Im Artikel der FAZ ist von einem "Fairnessparagraphen" die Rede, auch als Bestseller-Paragraph oder Nachvergütungsanspruch bekannt - im § 32 a UrhG festgelegt.

Kann bei Filmen z.B. auch bei Synchronsprecher Anwendung finden.

Interessant ist IMHO der Gesichtspunkt, dass in diesem Fall der (nicht nur) besagte Kameramann "für künftige Ausstrahlungen im Fernsehen eine Vergütung verlangen kann", also weitere Tantiemen bezieht, die von einer kopfsteuerlichen Zwangsgebühr finanziert sind.
Selbst wenn sich eine interessierte Person vor Jahren bereits die DVD gekauft hatte oder im Kino war, darf diese immer munter weiter für das filmische Werk bezahlen, wenn es im ÖR als Wiederholung gesendet wird.
Es dürfte interessant sein, den Anteil solcher urheberrechtlichen Tantiemen am 8 Mrd. Gesamtumfang des ÖR aufzuschlüsseln, denn diese munter sprudelnde Geldquelle versiegt ja nie.

Somit liegt meiner Ansicht nach wieder eine unzulässige Vermischung zwischen planwirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Regularien vor, hinzu kommt dann immer noch die Pauschalabgabe für Computer bzw. PC-Peripheriegeräten, die ebenfalls für urheberrechtliche Abgaben herangezogen wird.

Fast unmöglich, diesen Augurenstall auszumisten.

Mit besten Gruß,
Ketzerkater


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  • „Er aber, sag’s ihm, er kann mich am A...."
Der Kameramann wurde für seine Arbeit bezahlt, ich würde sogar sagen fürstlich bezahlt. Ein unternehmerisches Risiko durch der Produktion des Filmes bestand für ihn nicht. In diesem besonderen Fall dank Zwangsbeitrag für seine Auftraggeber auch nicht, aber das ist eine andere Geschichte.

Nun wird der Film sehr erfolgreich und der Kameramann möchte beteiligt werden, das erinnert mich stark an die Version : "Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.

Angenommen der Film wäre gefloppt, hätte er dann einen Teil seines fürstlichen Salärs zurückbezahlt?
Die Antwort kann sich wohl jeder denken.


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