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Autor Thema: KEF-Vorsitzender: „Man kann auch nicht willkürlich sparen“  (Gelesen 3047 mal)

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Infodigital, 21.12.2017

KEF-Vorsitzender: „Man kann auch nicht willkürlich sparen“

(dpa)

Zitat
[…] Vorsitzender der Expertenkommission KEF, Heinz Fischer-Heidlberger […]: „Es gibt Parteien, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Rundfunkbeitrag skeptisch gegenüberstehen. Meine Beobachtung ist auch, dass die Bereitschaft und die Kompetenz abgenommen haben, sich mit diesen Themen zu befassen. […] Wir können uns von der Politik keine Vorgaben machen lassen, zum Beispiel den Beitrag stabil zu halten oder nur in Maßen anzupassen. […]“

Weiterlesen auf:
https://www.infosat.de/entertainment/rundfunkbeitrag-kef-vorsitzender-man-kann-auch-nicht-willk-rlich-sparen


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Das jemand, der Rechtswissenschaften studiert hat und als Büroleiter in der Staatskanzlei gearbeitet hat, anderen erläutern will, wie man zwei Zahlen addiert, ist irgendwie niedlich. Diese Kenntnis, die immerhin Kompetenz auf Grundschulniveau beweist, ersetzt aber weder wirtschaftliches Denken und kaufmännische Kalkulation, noch beweist sie tiefe Kenntnis der Manipulation mit Zahlen. Der KEF die Notwendigkeit bestimmter Ausgaben vorzugaukeln dürfte relativ einfach sein. Buchhalter und Zahlenakrobaten gegen Juristen; ein ungleicher Kampf.
Der "Deal", für den die KEF steht, heißt "Augenwischerei". Die Sender werfen der KEF ein relativ plausibel aufgebautes Zahlenwerk als Fortschreibung alter Jahresetats vor. An einigen Stellen werden die eingepflegten Ausgabesteigerungen etwas übertrieben dargestellt, so dass sich unnötige Mehrausgaben von einiger Höhe ergeben. Jedenfalls groß genug für die "Kontrolleure".  Die KEF streicht diese zusammen und (fast) alle sind zufrieden. Die Sender, weil sie erhalten, was sie wollen. Die KEF, die wegen der Streichungen ihre Existenzberechtigung nachgewiesen hat, und die Politiker, die sich freuen, dass ihre Kontrollsimulation funktioniert. Geschröpft werden ja nur die Bürger, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 21:16 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
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@drboe,

das ist von Dir ebenso brillant analysiert wie es in der Sache einfach nur traurig ist.

So funktioniert ein System aus Günstlingen und Hofschranzen, aber früher war dafür mehr Lametta.

Der doppelnamengeplagte Heinz Fischer-Heidlberger erfreut uns mit der tautologischen Erkenntnis „Man kann auch nicht willkürlich sparen", so dass ich diese erfrischende Lebensweisheit einmal beim Porsche-Händler in der Praxis erproben werde, die Rechnung erhält dann der ÖR !

Man will ja nicht am falschen Ende sparen, gelle  :)

Mit besten Gruß,
Ketzerkater


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V
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Das jemand, der Rechtswissenschaften studiert hat und als Büroleiter in der Staatskanzlei gearbeitet hat, anderen erläutern will, wie man zwei Zahlen addiert, ist irgendwie niedlich.
...
 Die KEF streicht diese zusammen und (fast) alle sind zufrieden. Die Sender, weil sie erhalten, was sie wollen. Die KEF, die wegen der Streichungen ihre Existenzberechtigung nachgewiesen hat, und die Politiker, die sich freuen, dass ihre Kontrollsimulation funktioniert. Geschröpft werden ja nur die Bürger, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind.
Exakt. Allein die Argumentation des "willkürlichen Sparens" als dystopische Verdrehung der in Gefahr geratenen "Beitragsanpassung" ist ja völlig absurd und zeigt die Realitätsferne auch dieses "unabhängigen" Kontrollgremiums.
Es ist doch völlig klar, dass der örR immer mehr Geld fordern und das irgendwie plausibel begründen wird - wer fordert denn schon freiwillig weniger Geld?
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die "Ermittlung" des Beitrags bisher erfolgt völlig willkürlich, da überhaupt keine konkreten Aufgaben für den örR definiert werden, die bepreist werden könnten. Das müsste politisch definiert werden, und dann muss eine wirklich unabhängige Instanz mit Erfahrung im Metier daraus einen Maximalbetrag für die Finanzierung des örR ableiten, und dieser muss dann damit auskommen.
Leider ist das Kind hier schon längst in den Brunnen gefallen. Einen harten Schnitt wird es nicht geben, weil sich niemand den Verlust von 10 000 Arbeitsplätzen ankreiden lassen will.
Um von den 8 Milliarden auch nur auf 6 runterzukommen, ist ein jahrzehntelanges Sparprogramm nötig, das politisch gegen alle Widerstände verordnet und durchgebracht werden muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 21:16 von Bürger«

K
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Zitat
Das müsste politisch definiert werden, und dann muss eine wirklich unabhängige Instanz mit Erfahrung im Metier daraus einen Maximalbetrag für die Finanzierung des örR ableiten, und dieser muss dann damit auskommen.

Eine Grundversorgung kann bereits mit drei Kanälen (Nachrichten / Informationen im Katastrophenfall, Kultur, Bildung) zu 100% abgedeckt werden, restliche mediale Angebote unterliegen dem gleichen Prinzip wie sie jede Pommesbude erfüllen muss: Angebot und Nachfrage.

Über die Grundversorgung hinausgehende Angebote sind grundsätzlich marktwirtschaftlichen Prinzipien unterworfen, freiwillige Abonnenten können die dafür erforderlichen Kosten mit einem freigeschalteten und kostenpflichtigen Decoder begleichen.

Der selbstbewusste und von sich überzeugte ÖR betont unablässig und in geradezu impertinenter selbstbeweihräuchernder Litanei die einzigartigen und hochwertigen Programmangebote, so dass ein Realitätscheck eine geradezu ersehnte Herausforderung sein müsste.

Jedes Kleingewerbe, jeder Handwerksbetrieb, jede Firma unterliegt diesen Regularien, Geschäftsführung und Belegschaft tragen das Risiko.

Nur Mut, ÖR, das wirst Du schaffen!

Mit besten Gruß,
Ketzerkater


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 21:18 von Bürger«

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Zitat
Das müsste politisch definiert werden, und dann muss eine wirklich unabhängige Instanz mit Erfahrung im Metier daraus einen Maximalbetrag für die Finanzierung des örR ableiten, und dieser muss dann damit auskommen.
Bitte nicht übersehen, dass es hier im europäischen Recht Vorgaben dahingehend hat, daß der Staat einem Unternehmen, das einen staatlichen Auftrag realisiert, nur jene finanziellen Mittel zur Verfügung stellen darf, (plus/minus X), die in dieser Höhe auch von einem beliebigen anderen Unternehmen ohne diesen Auftrag für die gleiche Aufgabenfülle aufgewendet werden würde.

Beispiel:

Zitat
Unternehmen 1 bekommt vom Staat den Auftrag, Produkt 1 zu realisieren und wendet dafür den Betrag 1 auf;

Unternehmen 2 bekommt keinen Auftrag vom Staat, realisiert aber ebenfalls Produkt 1 und wendet dafür den Betrag 2 auf;

Der Staat darf dem Unternehmen 1 für die Realisierung seines Auftrages nicht mehr bezahlen, als Unternehmen 2 aufgewendet hat.

Der Staat hat die Pflicht, die Verwendung seiner Mittel zu kontrollieren.

Es besteht in der EU das Nettokostenprinzip.

Eine staatliche Beihilfe darf darüberhinaus nicht für den laufenden Geschäftsbetrieb verwendet werden.
Das zumindest ist die Kurzfassung aus dem europäischen Gesetzesdschungel.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
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Zitat
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sei eine unabhängige Kommission, betonte Fischer-Heidlberger.

Hüstel... Die Mitglieder der KEF werden von den Ministerpräsidenten der Länder entsandt...

Zitat
„Wir können uns von der Politik keine Vorgaben machen lassen, zum Beispiel den Beitrag stabil zu halten oder nur in Maßen anzupassen.“

Wir erinnerns uns: Aufgrund der milliarden Mehreinnahmen durch den Rundfunkbeitrag ab 2013, sollte dieser auf unter den aktuellen Betrag von 17,50 € sinken. Die Geschichte hat ja gezeigt wer sich durchgesetzt hat...


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Z
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Und wir sehen wieder, wie das Pferd von hinten aufgezäumt wird.
Erst brauchen wir eine klare Definition des Auftrages. Dann brauchen wir eine Kalkulation, was die Ausführung dieses konkreten Auftrages benötigt, an Mitarbeitern, Technik, Infrastruktur.

Erst dann fangen wir überhaupt an, eins und eins zusammenzuzählen, aber ich weiß, bei Juristen scheint ja anders gerechnet zu werden...

Dann haben wir einen Preis.

Wir überlegen also danach, wie der Preis finanziert werden kann, wird das benötigte Geld ausschließlich von den direkten Nutznießern kassiert, muß man noch einen Nebenbetrieb mit Gewinnerzielungsabsichten betreiben (Produktionsgesellschaften, die ihre Ergebnisse auch anderweitig verkaufen, Werbezeitenvermietung, auch Sponsoringeinnahmengenerierung, Verkauf von zusätzlichen Inhalten/Sonderleistungen z.B. Internetdownloads) oder wäre der Staat bereit, einen Zuschuß im Rahmen des gesetzlich möglichen zu leisten.

Erst dann können wir entscheiden, wie weit man das "System" aufbohren kann, weil man noch ein paar zusätzliche Features für schön hält, weil man noch Vorbild für die Restwelt sein will oder noch ein paar Spezeln versorgen will.

Insofern ist die "populistische" Forderung nach Abschaffung des ÖRR gar nicht falsch, sondern eine von mehreren Varianten, vorn vorne anzufangen.
Ich sehe auch einer Insolvenz von ÖRR gelassen entgegen, sollen doch die bisherigen Nutznießer z.B. ihre Zusatzrenten einklagen, sollten sich nur genau überlegen bei wem...


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Bitte nicht übersehen, dass es hier im europäischen Recht Vorgaben dahingehend hat, daß der Staat einem Unternehmen, das einen staatlichen Auftrag realisiert, nur jene finanziellen Mittel zur Verfügung stellen darf, (plus/minus X), die in dieser Höhe auch von einem beliebigen anderen Unternehmen ohne diesen Auftrag für die gleiche Aufgabenfülle aufgewendet werden würde.

M. W. gilt nach deutschem Verfassungsrecht, dass ÖR-Unternehmen eine der Aufgabe angemessene Finanzierung zusteht, wohingegen eine im Übermaß gegen die Verfassung verstößt. Wir haben durch Beschluss der Ministerpräsidenten eine bewusste Überfinanzierung des ÖR-Rundfunks, die demnach bereits verfassungswidrig ist, völlig unabhängig von ihrem ebenfalls verfassungswidrigen Charakter einer Steuer. Bereits in der Finanzierungsrunde zuvor, als die Überfinanzierung deutlich wurde, haben die Ministerpräsidenten dafür gesorgt, dass die Bürger in erheblichen Maße Überschüsse finanzierten. 16 Ministerpräsidenten verstoßen demnach systematisch gegen die Verfassung!

Ich möchte noch auf einen Punkt gesondert hinweisen:
Intendanten, Führungskräfte der ÖR-Sender und Politiker beklagen ständig eine angebliche Unterfinanzierung des ÖR-Rundfunks, mittels Verweis darauf, dass die monatlichen Zahlungen für den Rundfunk seit 2009 nicht nur nicht erhöht, sondern sogar gesenkt wurden. Dies ist eine Nebelkerze! Es kommt nicht darauf an, wie hoch der sogn. Rundfunkbeitrag ist, sondern wie hoch die Zahlungen für den ÖRR jährlich insgesamt sind. Und die sind seit 2009 deutlich gestiegen. Was u. a. daran liegt, dass seit 2013 auch Nichtnutzer die ÖR-Anstalten finanzieren, reine Rundfunknutzer 3 mal höhere Zahlungen leisten und Seh-/Hörbehinderte in der Regel mindestens 1/3 Beitrag zahlen müssen. Zudem zahlen auch Unternehmen deutlich mehr als früher, da sie je Standort nach Mitarbeiterzahl, Kfz und ggf. Gästezimmern für Rundfunk zahlen müssen, obwohl ich keine Firma kenne, bei denen Hörfunk- und TV-Konsum während der Arbeit erlaubt ist. Die daraus folgenden Mehreinnahmen der Sender betragen ca. 500 Millionen Euro pro Jahr, verglichen mit 2012. Zudem stehen den Sendern die Mehreinnahmen der Periode 2013-2916 zur Verfügung, die sie offenbar durch Verabschiedung von Etats mit erheblichen Deckungslücken kurzfristig verbraten wollen.

Herrn Fischer-Heidelberger ins Stammbuch: Man definiere erst die Pflichtleistungen, stelle fest, was zu deren Erfüllung erforderlich ist und was das kostet. Dann kläre man, wie man diese finanziert bzw. verteilt. Rundfunk zu veranstalten bedeutet nicht, dass man aus dem Vollen schöpfen kann. Schon gar nicht, wenn man die Grundversorgung sicher stellen muss. Schließlich braucht es auch nicht unbedingt einen Rolls Royce um von A nach B zu kommen. Eine solide und praktische Familienkutsche reicht aus.

M. Boettcher


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