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Autor Thema: Weitere Niederlage - Tagesschau-App: Geht der NDR vors Verfassungsgericht?  (Gelesen 2329 mal)

Uwe

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Weitere Niederlage
Tagesschau-App: Geht der NDR vors Verfassungsgericht?


Quelle: DWDL 21.12.2017 von Uwe Mantel


Zitat
Der NDR ist mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren um die "Tagesschau"-App gescheitert, nachdem die Verlage in der Vorinstanz bereits gesiegt hatten. Nun will man prüfen, ob man das Verfassungsgericht einschaltet.

Im Rechtsstreit zwischen Verlagen und der ARD über die "Tagesschau"-App hat der NDR eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Doch vorausgeschickt: Bis heute geht es in diesem viele Jahre andauernden Rechtsstreit um die Version der App vom 15. Juni 2011. "Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?", fragte sich das Landgericht daher schon 2012. Verhandelt wurde trotzdem noch viele weitere Jahre und durch etliche Instanzen.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/64863/tagesschauapp_geht_der_ndr_vors_verfassungsgericht/


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FAZ, 21.12.2017
Urteil zur „Tagesschau“-App:
In unzulässiger Weise presseähnlich
Das Urteil gegen die Tagesschau-App ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof lässt den Antrag des NDR auf Revision nicht zu. Doch der Sender prüft eine Verfassungsbeschwerde.

Zitat
[...]
Der BGH in Karlsruhe hat die Entscheidung (Az.: 1 ZR 216/16) noch nicht veröffentlicht.
[...]
NDR-Justiziar Michael Kühn kündigte an, ARD und NDR würden nun prüfen, „ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll“.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die BGH-Entscheidung. „Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Der Verband kritisiert, einige Sender würden sich nach wie vor nicht an das gesetzliche Verbot halten. Außerdem richteten die Rundfunkanstalten „unter dem Deckmantel des Sendungsbezugs weiterhin textlastige Portale ein, die einen massiven Wettbewerbseingriff zulasten der vielfältigen Presse in Deutschland darstellen“.

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/urteil-zur-tagesschau-app-in-unzulaessiger-weise-presseaehnlich-15353454.html


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Z
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Interessant, daß damals noch die Süddeutsche mitgeklagt hatte, die hat man sich inzwischen durch "Rechercheverbund" kaufen können...

Klar, daß der ÖRR nervös wird, dürfte das Urteil schonmal die erste Leitlinie für zukünftige Internetangebote sein, da steht auf jeden Fall alles drin, was verboten ist, alles andere könnte dann später zusätzlich noch verboten werden.
Insofern ist völlig nachvollziehbar, daß man bis zum Letzten gehen will.


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H
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[..]
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die BGH-Entscheidung. „Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. [..]

Darf ich, in positiver Kenntnisnahme wissend, dass die ARD mit Ihren Einnahmen gegen Recht und Gesetz handelt, überhaupt bei einer Finazierung mitwirken ?

Könnte diese Fragestellung möglicherweise eine neue Begründung gegen den Rundfunkbeitrag darstellen ?

Grüße
Adonis



Edit "DumbTV":
Vollzitat entfernt. Bitte Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.

Danke für das Verständnis und Berücksichtigung.


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Z
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Darf ich, in positiver Kenntnisnahme wissend, dass die ARD mit Ihren Einnahmen gegen Recht und Gesetz handelt, überhaupt bei einer Finazierung mitwirken ?
Könnte diese Fragestellung möglicherweise eine neue Begründung gegen den Rundfunkbeitrag darstellen ?

Das ist eine gute Idee und schreit nach Verlinkung zu den Klagebegründungen!

Weniger weil der Beitrag dazu benutzt wurde "illegale Aktivitäten" zu verfolgen, sondern weil das Gericht die Konkurrenzsituation zu "freifinanzierten Medien" erfasst hat und damit aktenkundig werden ließ.
Damit lässt sich auch gleich die Finanzierung für das Ausbaubestreben in andere Medienkanäle angreifen, da ja eine Analogie zu anderen Medienkanälen besteht ("bezahlte Mediatheken" von Netflix, DVD-Vertrieb, "soziale" Medien, Brieffreundschaften (statt früher "Kettenbriefe"-falls ihr noch wißt, was das war- gibts jetzt Post vom B-Service mit gleichem Nervwert)).

Ich spinne mal weiter:
Selbst Rudi Rennfahrer, der einen Modellbaublog im Internet betreibt, könnte auf Unterlassung durch den ÖRR klagen, wenn sein Metier angegriffen wird...


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