Hallo!
Autor: Lev
VwVG-NRW §2 Abs.2
es geht dort um Verwaltungsvollstreckungen. Vollstreckungen an Zivilisten sind dort nicht geregelt.
Es geht weder in VwVG (Verwaltungsvollstreckung) noch in ZPO (Zwangsvollstreckung) um Maßnahmen
an "Delinquenten", auch wenn der historische Begriff "Voll
streckung" aus dem damals üblichen Folterkeller entstammt (deshalb werden Schuldner auch "
lang gemacht", "
peinliche Verhöre" fanden mit mechanischen "Auflagen" an empfindlichen Teilen der Anatomie eines Befragten statt, wenn dabei die Schmerzen aber nicht ausreichten wurden "andere Saiten" aufgezogen, usw).
Die ZPO-Vollstreckung beschreibt zunächst Vorgehen und Maßnahmen gegen einen nicht zahlenden Schuldner in privat-rechtlichen Forderungen.
Die Verwaltungsvollstreckung beschreibt Vorgehen und Maßnahmen gegen einen nicht zahlenden Schuldner in öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Verwaltungsrecht.
Je nachdem ob es eine "vollstreckbare" (zB nach Bescheid) oder um eine "rechtskräftige" (zB nach verlorener Klage) Forderung handelt, je nach Variation des Landesrechts in Sachen Verwaltungsvollstreckung und je nach Verhalten des Schuldners kann es zu Verwaltungszwangsmaßnahmen oder Zwangsvollstreckung gehen. (Bei dem was in Tübingen passiert ist, kam es offensichtlich dazu, daß an einem bestimmten Punkt das AG als Vollstreckungsgericht für eine Maßnahme zuständig war, dort hat dann jemand geklagt, und ist am LG Tübingen in Berufung gegangen, einer der Kläger konnte den Richter sogar zur Vorlage am EuGH "überreden")
Schuldner kann bei beiden Vollstreckungen eine natürliche Person, eine juristische Person privaten Rechts oder eine juristische Person öffentlichen Rechts sein, die Form der Vollstreckung ist an der Form der Forderung orientiert.
Kraft Landesgesetzes "RBStV" ist eine Abgabe zu leisten -> öffentliche Abgabe aufgrund Gesetzes -> Verwaltungsrecht. Dies zeigt sich auch an "RBStV" §10 (6): Forderungen werden im
Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.
(Am Rande: Das Finanzamt hat aus AO ebenfalls Vorgehen und Maßnahmen, in Berlin ist der Beitrag möglicherweise über AO beizutreiben)
Disclaimer: wie immer, bei riesigen Nebenwirkungen
erschlagen Sie Arzt und Apotheker, fragen Sie einen Anwalt, vielleicht sogar vorher... --
dies kann nur eine Meinung sein und keine Rechtsberatung darstellen.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"