Anschreiben der "Anstalt" - das könnte man natürlich tatsächlich tun, um besagten Sachverhalt aufzuklären. Und freundlich & guter Bürger, wie auch ein fiktiver Besucher einer ist, könnte dieser sich ein solch' kooperatives Vorgehen auch diversen öffentlichen Institutionen ggü. vorstellen. Aber den Herrschaften vom ÖRR ggü., die einen verscheissern bzw. verscheissern lassen, wo es geht?
Kostete davon abgesehen den Schreiber in dem Fall überdies wieder zusätzliches Geld (das dann selbstredend für den "Rundfunkbeitrag" fehlen würde :->>>), etwa für eine Zustellung via Gerichtsvollzieher, Einschreiben mit Rückschein oder ggf. das "Faxen machen", oder wie dieser seine Korrespondenz mit seiner Anstalt sonst gerichtsfest zu gestalten pflegt - während man auf gerichtlicher Ebene die entsprechende Post zur Not sogar zu Fuß in den entsprechenden Briefkasten dortselbst werfen kann.
Insofern & auf dem Hintergrunde dessen, dass nun u. a. "unsere" tollen Verwaltungsgerichte - über deren dem Staat (& dem Staatsfunk) zuarbeitende Auslegung einschlägiger Rechtsvorschriften (oder im Bedarfsfall halt auch über deren vollständige Ignorierung) wie etwa auch über die Absegnung der sogenannten "Amtshilfe" bei der Eintreibung von "Rundfunkbeiträgen" - dem Untertanen doch seit Jahr & Tag fortwährend signalisieren, wo auch & gerade i. S. "Rundfunkbeitrag" der obrigkeitsstaatliche Hammer hängt, wäre ebenso gut auch eine Weigerung nachvollziehbar, als Bürger für andere zu denken und sich stattdessen mit entsprechender Klage an das zuständige Gericht zu wenden. Wenn doch der ÖRR bzw. dessen "Anstalten" letztlich Behördenstatus genießen, welchen Sinn hätte ersteres dann, zumal angesichts der vielen, vielen Schreiben, die bei den "Anstalten" & deren Etablissement in Köln "verloren zu gehen" pflegen ?
Sollte das zuständige Gericht entgegen der bisherigen allerweitest überwiegenden eigenen Praxis dann womöglich plötzlich den Antragsteller bescheiden, dieser habe sich doch bittesehr an die Anstalt selber zu wenden, da diese - staatsfern und Nichtbehörde, die sie ggf. nun mal (auf einmal) sei - zwingend als nicht der Welt der Verwaltungsverfahrensvorschriften zugehörig zu gelten habe, dann wäre das doch überaus putzig. Und so ein braver Soldat Schweijk fände das bestimmt auch cool in diesen drögen Zeiten...