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Autor Thema: Klage gegen SWR wurde abgewiesen (aktuell Dezember 2017) Hilfe?  (Gelesen 2289 mal)

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  • Beiträge: 37
Hallo Kollegen und Kolleginnen,

in diesem Beitrag poste ich die Klageabweisung der Person F.

Ich wende mich an alle die bereits eine erste Klageabweisung erhalten haben und bereits über mehr Erfahrung verfügen.

Ich bitte Euch um konstruktive Vorschläge zu folgenden Fragen:

Kann Person F nur den Streitwert (Bescheidung) 183,42 € bezahlen und für den Restbetrag ca. 600 € durch eine neue Bescheidung auf Zeit spielen?

Wer von Euch (die bereits in der 2. Instanz ist) kann einen Anwalt empfehlen, und ca. die Kosten für das 2. Verfahren nennen.

Wurde der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens richtig bearbeitet?

Hat jemand eine Vorlage für eine Verfassungsbeschwerde?

Gibt es noch ein Möglichkeit zur Beschwerde (bei einem Streitwert unter 200€)?

Besten Dank im Voraus!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2017, 11:49 von DumbTV«

  • Beiträge: 883
Ich hätte zwei Antworten:

1. Man sieht, in der Begründung des Urteils sehr schön, dass der Rechtsweg bei einigen Stellen (bis zum Landesverfassungsgericht) erschöpft ist. Das Gericht "darf" gar nicht anders entscheiden.
2. Man sieht aber auch Möglichkeiten in der Berufung auf Stellen einzugehen, wo der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist (z. B. "der Höhe Substantiiert entgegentreten").

Bei GG 100 kann sich das Gericht immer auf den Standpunkt stellen "ich sehe kein Problem" das ist sein Recht.
bei VWVGO 94... hm...  Immerhin ist dieser Weg unabhängig von den  Überzeugungen des Gerichts. Es ist ja eine Tatsache, dass das Verfahren am BVerfG die Sache endgültig entscheiden wird. Dennoch ist auch das nur eine reine "kann"-Regelung. Insofern ist da an der Stelle juristisch aus meiner Sicht alles "korrekt" abgelaufen.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Lobeslied auf unsere Justiz  :angel:


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

P
  • Beiträge: 3.997
§173 VwGO lesen und dann §68 ZPO, dann schnell eine Vielzahl von Anwälten anschreiben und Vertretungsmöglichkeiten prüfen. Falls Anwalt eine Vergütung neben der Gebührenordnung z.B. mittels individueller Honorarvereinbarung vorschlagen sollte diesen zunächst links liegen lassen und weitere anschreiben. Das Ziel ist die Dokumentation der Anwaltssuche, deshalb am besten schriftlich.
Der Antrag auf Zulassung zur Berufung kann nur mit Anwalt gestellt werden, deshalb muss Person A diesen Antrag in Kombination mit der Beiordnung eines Rechtsbeistands innerhalb der Frist selbst machen und die Suche belegen können. Person A kann das entweder selber schreiben oder aber den Antrag zur Niederschrift ausführen. Die Begründung für die Beiordnung muss innerhalb der Frist für den Zulassungsantrag erfolgen, im Fall der Variante mit Niederschrift z.B. durch Anlage der Dokumente zur Suche z.B. Anschreiben und Antworten. Ziel ist dass keine Rechtskraft entsteht und Person A entsprechend einen Anwalt finden kann, der bereit für das OVG ist.

Zu beachten ist, dass für Anwaltskosten, welche über den festgelegten Kosten nach Kostentabelle liegen, die Gegenseite auch dann nicht aufkommt falls Person A gewinnt.


Zur Frage

Kann Person F nur den Streitwert (Bescheidung) 183,42 € bezahlen und für den Restbetrag ca. 600 € durch eine neue Bescheidung auf Zeit spielen?

Wahrscheinlich ja, jedoch zeigt sich, dass die Zeit bis Gericht usw.dabei kürzer ausfällt.
Person A könnte zunächst prüfen, welche Kosten der Antrag auf Zulassung der Berufung hat und zum neuen Streitwert und potenziellen Klagekosten ins Verhältnis setzten. Es kann günstiger sein den Antrag auf Zulassung mit Beiordnung zu stellen, weil das an sich einfach ist und B die Möglichkeit bringt weiter zu kommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2017, 11:53 von DumbTV«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.456
Hat jemand eine Vorlage für eine Verfassungsbeschwerde?

Siehe dazu:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Verfassungsbeschwerden gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"/RBStV [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23656.msg150534.html#msg150534


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