Stimmt grundsätzlich, aber ...
...
Mein Bekannter hat die Möglichkeit genutzt und Klage eingereicht.
Wie schon meine "Vorredner" geschrieben haben, ist gerade zu diesem sensiblen und oft diskutierten Thema eine Klage zur Klärung des Sachverhaltes möglicherweise notwendig und kostenfrei.
...der zuletzt genannte Punkt (bzw. der konkrete Sachzusammenhang der *vorsätzlichen, rechtswidrigen Abzocke Bedürftiger in diesem Land durch die ehrenwerten Herrschaften vom ÖRR und deren derzeit im Regelfall durch die ehrenwerten Damen und Herren Richter der VG/OVG erfolgenden Legitimation*) bedürfte doch noch einer gewissen Ergänzung.
Zum einen: Dagegen vorzugehen, könnte man nicht nur als notwendig, sondern eigentlich auch als Bürgerpflicht ansehen, zumal angesichts der i. S. "Rundfunkbeitrags"-Pflicht lange vorliegenden, bekannten BVerfG-Entscheide zu Gunsten Bedürftiger [etwa aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3/1 GG - also auch ohne Tragen des HartzIV-Sterns - & damit entgegen dem, wie es die "Anstalten" und ihre Insassen bzw. der RBStV bzw. mancher subalterne VG-Richter gerne hätten]. Aber natürlich kann man ebenso lieber den immer noch bestehenden einschlägigen Rollenerwartungen ggü. Bedürftigen entsprechen & damit [nichtstuend auf dem Sofa vor der Glotze sitzend :->>] einfach blechen, ohne sich zu mucksen.
Zum anderen, dass die obige Aussage b. a. w. nur die reinen, ansonsten gerichtsseitig erhobenen Verfahrenskosten betrifft, nicht hingegen (jedenfalls im Verlustfall) zusätzliche Anwaltskosten spätestens ab dem OVG. Wohl nicht ganz ohne Grund heuert dem Vernehmen nach auch in solchen Fällen manche ehrenwerte "Anstalt" zwecks Generierung eines möglichst hohen Kostenrisikos & damit Abschreckungswirkung (neben entsprechenden späteren Urteilen von manchem ehrenwerten Verwaltungsgericht auch im Vorfeld via Verweigerung von PKH [entgegen BVerfG wie oben genannt] unterstützt) gern externe Kanzleien an.
Aber zum Glück unterliegt auch der ÖRR - bzw. dessen jeweilige "Anstalt", die sich schliesslich entsprechende Abteilungen mit solchen Größen hält, wie etwa auch "DER JUSTITIAR" eine ist - der Schadensminderungspflicht, und gibt es ja Rechtsschutzversicherungen, von denen dem Vernehmen nach die eine oder andere sogar Klagen gegen den sogenannten "Rundfunkbeitrag" finanziert. Ferner fragt sich, ob denn das BVerfG ggf. auch künftig das bisherige Spielchen des ÖRR mitspielen wird wie in den vorherigen Fällen der Verfassungsbeschwerden klagender Bedürftiger (nämlich diese kurz vor dem ansonsten sicheren Urteil für den Kläger plötzlich nachträglich zu befreien und damit sozusagen den Klagegrund [& so auch den Anlass für ein bindendes Urteil] "aus der Welt zu schaffen") - sich also auf alle Ewigkeit wie beschrieben von diesem vorführen & damit die (Arbeits-) Zeit stehlen zu lassen.
Aber wir sind natürlich ein freies Land. Hier kann jeder machen, was er will und muss selber entscheiden, was er tut.