@pinguin: wir sind uns sicher einig darin, dass der Meldedatenabgleich im sogn. RBStV verfassungswidrig ist, und zwar unabhängig von der verfassungswidrigen Natur der Abgabe, weil er nicht nur überflüssiger Weise in die Grundrechte aller Bürger eingreift, sondern auch, weil die Länder mit der Umsetzung des sogn. RBStV 16 mal Bundesrecht gebrochen haben. Interessanter Weise folgten die Gerichte dem aber nicht sondern stellten auf die angebliche Einmaligkeit ab, sind also bei seltenen Ereignissen bereit diese Verstöße hin zu nehmen*.
Ich bin recht zuversichtlich, dass sich auch die Wiederholung des Vollabgleichs der Bürgerdaten gut begründen lässt und Richter kein sonderliches Problem damit haben, diese in ein Urteil zu schreiben. Die Verwaltungsrichter kann man in Rechtsfragen rund um den Rundfunk letztlich gar nicht mehr ernst nehmen. Sie sind eindeutig parteiisch und eigentlich entbehrlich, da sie ihre Aufgabe erkennbar darin sehen, Unrecht eine pseudo-legitime Basis geben. Ich schätze, wenn das BVerfG dem nicht Einhalt gebietet, dann werden wir erleben, dass der Vollabgleich in immer kürzeren Zyklen stattfinden wird. Begründen lässt sich das immer, die Daten, die der Rundfunk haben will, bekommt er auch, egal welche Gesetze dabei gebrochen werden müssen. Die Manipulation der öffentliche Meinung ist den Parteien viel zu wichtig, als dass man von der lassen könnte, nur weil man Bundesrecht missachtet.
M. Boettcher
* Da die Ermordung eines Menschen recht selten erfolgt, maximal wohl einmal im Leben, stellt sich die Frage, warum die Gerichte diese Taten nicht ebenfalls folgenlos zulassen.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.