Vielleicht sollte man den Thread hier trennen. Ich möchte vor Gericht jedenfalls kein so dünnes Argument à la "das wurde aber vielleicht nicht rechtmäßig unterzeichnet" vorbringen.
Die Idee von Mullhorst finde ich aber sehr interessant.
Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
16. die Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung.
Worum es also geht ist das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))
Dieses bricht demnach die Rundfunkstaatsverträge!
Zum Beispiel heißt es in §18 Abs.1 Nr 3: 1)
Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat.
Das ist wohl augenscheinlich der Fall bei 8 Milliarden Zwangsbeitragszuschuss und mehr Mitarbeitern als alle anderen zusammen.
Der relevante Markt ist die Dienstleistung "objektiver Informationen" über den Verbreitungskanal Rundfunk.
Das wird später auch noch einmal untermauert (40% Marktmacht bei nicht im wesentlichen Wettbewerb stehenden Unternehmen).
Die erste Zutat hätten wir also gesichert: Marktbeherrschung.
Dafür setzt das Bundesgesetz Spielregeln: § 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
(1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.
(2) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen [...] Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen;
Heißt das nicht, dass 8 Milliarden (17,5€ pro Wohnmonat) nicht eingefordert werden dürfen, selbst wenn es im Landesrecht steht?