Der lachende Dritte ist der Empfänger der Strafe, der wohl gut damit leben kann und auch deswegen kein Interesse haben dürfte dass Entscheide baldigst durchgeführt werden wenn saftige Strafzahlungen winken?
Das kann man so sehen; deswegen verstehe ich nicht, wieso sich hier im Lande einige über die europäischen Bestimmungen, bzw. einige davon, hinwegsetzen.
Da der EuGH selbst vollstrecken darf, ist der Käse gegessen, wenn es einmal dazu kommt.
Und berücksichtigen wir mal EuGH C-260/89, Rn. 41, zur unbedingten Einhaltepflicht der EMRK auch im Bereich Rundfunk und rechnen uns die Chancen für den EuGH und Europa aus, hier die Länder der Bundesrepublik Deutschland zu Strafzahlungen heranziehen zu können, wenn sich weiterhin über Art. 10 EMRK bei den Rundfunknichtinteressenten hinweggesetzt wird und diese Gruppe zur Finanzierung des dt. ÖRR zwangsherangezogen wird.
6 Jahre haben wir immerhin schon; wären bei gleichem Maßstab etwa 2,27 Mio Euro + ca. 32,85 Mio. Euro = ca. 35,1 Mio. Euro bislang an Strafzahlungen mit täglich steigender Tendenz, leistbar durch die Länder und nicht durch den ÖRR. Da Steuerrecht aber Bundesrecht ist, bleiben die Länder darauf sitzen, weil sie das nicht einfach durch höhere Steuern abfedern können.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;