Man sollte den Zahlendreher aufklären können. Der kann ja nur im Verwendungszweck liegen, wo man die Nummer, unter der der BS die Einnahmen verbucht, einträgt.
Version 1: manuelle Überweisung mit Auftrag auf Papier
a) prüfen, ob man die Durchschrift noch hat, aus der den Fehler entnehmen und in der Antwort dem BS mitteilen, zusammen mit den übrigen Daten der Überweisung, z. B. Buchungstag, eigene Kontoverbindung.
Der Verwendungszweck muss nicht mit dem übereinstimmen, den die Bank dem Empfänger übermittelt, da der Auftrag gescannt wird. D. h., man müsste auch diese Daten ggf. anfordern. Wenn ich ein Überweisungsformular ausfüllen würde, könnte das kein Computer der Welt in Klartext umsetzen, da ich es 10 min später selbst nicht lesen kann.
NB: Sofern der Zahlendreher in der Kontonummer erfolgt, sollte das Geld eigentlich zurückkommen. Der BS müsste eigentlich die Zuordnung zum Zwangszahler auch dann durchführen können, wenn das Konto des Senders für vorherige Zahlungen verwendet wurde.
b) wenn man die Durchschrift nicht mehr hat: die Bank um eine Kopie des Originals bitten. Ansonsten wie zuvor.
Version 2: Elektronic Banking
Online im Konto die Überweisung aufrufen, Screenshot
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.