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Autor Thema: Handlungsbedarf? Mahnung/Bescheid obwohl bezahlt....  (Gelesen 9114 mal)

r
  • Beiträge: 3
Hallo zusammen, Person R verfolgt schon länger dieses Forum und befolgt die zZ wirklich interessanten Empfehlungen :-)

Nun kurz zu seinem Fall:

Person R überweist seine Beiträge meist vierteljährlich. So auch im August.... Anscheinend hat Person R aber leider leider leider beim Verwendungszwecke ein paar Zahlen durcheinander gebracht, sodass die GEZ wohl seine Zahlung nicht zuordnen könnte... Person R hat auf die Mahnung nicht reagiert, da er fest davon überzeugt war, dass die das schon noch schaffen....

Heute bekam R dann wieder Post: Betrag wird neu festgesetzt. Es kommen 8 Euro Gebühren mit drauf,... bla bla bla....
und natürlich mit enthalten: Drohungen. Vollstreckbarer Titel - Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung,.... usw.

Lange Rede kurzer Sinn: Ist es denn so schlimm wenn R beim Beitragsnummer aus Versehen falsch angegeben habe.
Fakt ist ja: R hat seine Schuldigkeit getan und auch fristgerecht bezahlt!

Muss R sich nun bei denen melden und bei der Aufklärung helfen?

Sicherlich hat doch schon jemand einen ähnlichen Fall erlebt.... Könnt ihr R Infos dazu geben?

R würde lediglich gerne weitere Kosten vermeiden. Aber eine Konfrontation scheut R aber nicht...

Vielen Dank,...

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2017, 19:33 von Uwe«

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Um weitere unnötige Kosten zu vermeiden, Zahlungen komplett einstellen!!

Ganz einfach.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2017, 16:49 von TVFranz«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Heute bekam R dann wieder Post: Betrag wird neu festgesetzt. Es kommen 8 Euro Gebühren mit drauf,... bla bla bla....
und natürlich mit enthalten: Drohungen. Vollstreckbarer Titel - Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung,.... usw.

Das hört sich nach einem Festsetzungsbescheid an

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen (siehe Rechtsbelehrung). Ansonsten steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür!

Zitat
Lange Rede kurzer Sinn: Ist es denn so schlimm wenn R beim Beitragsnummer aus Versehen falsch angegeben hat.
Fakt ist ja: R hat seine Schuldigkeit getan und auch fristgerecht bezahlt!

Ist das Geld zurückgekommen?

Aber generell schliesst er sich dem Vorposter an. Das Bundesverfassungsgericht wird bald entscheiden, und wahrscheinlich gibt es eine Entscheidung wie bei der Feuerwehrabgabe: Wer freiwillig gezahlt hat, sieht sein Geld nicht wieder, auch wenn der Beitrag verfassungswidrig war.

Also widersprechen und das Geld zurückfordern für die letzten drei Jahre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2017, 19:34 von Uwe«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Verständnisfrage an noGEZ99:

kann man auch bei manueller Überweisung den Beitrag für drei Jahre zurückfordern? (also kein Bankeinzug)



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  • IP logged
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

n
  • Beiträge: 1.456
Versuch macht klug,
Es geht auf jeden Fall wenn man unter Vorbehalt bezahlt hat.

Realistisch glaube ich nicht dass der Moloch freiwillig etwas herausrückt, auch bei Zahlung unter Vorbehalt.

Aber man kann es ja mal fordern.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Theoretisch auch schöne Grüße an fiktive Person!

Nun, die LRA ist so seltsam, die ankommenden Beträge auf die älteste Schuld, vorrangig zusätzliche Gebühren, anzurechnen (der Schuldner hat angeblich kein Leistungsbestimmungsgebot, oder so...). Jede Zahlung würde dadurch zur Anerkennung der Mahnung führen.

Fiktive Person könnte sich hypothetisch genötigt sehen, der LRA mitzuteilen, daß die "Beiträge" bisher "ordnungsgemäß" bezahlt wurden, dies wäre aufgrund Kontodaten nachweisbar, und daß die Mahnung also nicht als wirksam betrachtet werden kann. Aufgrund der Vorschriften der LRA bezüglich Anrechnung der Zahlungen könnte theoretisch erst wieder gezahlt werden, wenn diese Mahnung zurückgenommen ist. Für den fiktiven Fall der Fortsetzung mit Vollstreckung behielte sich Person A rechtliche Schritte vor.

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 20:35 von DumbTV«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

r
  • Beiträge: 3
Vielen Dank für die Infos:

Um nochmals das Grundproblem zu beleuchten: Ich habe ja meine Beiträge brav bezahlt.
Wenn auch leider mit einem oder zwei Zahlendreher...

Also: Sein Konto bei der GEZ ist ja ausgeglichen und er schuldet denen gar nichts!

Seht ihr das auch so? Ist es sein Verfehlen, wenn R zwar überweist aber da ein Fehler bei der Nummer hat?
btw: Das Geld kam nicht zurück!

......

Jetzt kommt noch etwas hinzu:

R, als braver Bürger, hat heute (unter Angabe der jeweiligen Monate - Oktober 17/November17/Dezember17) jeweils 17,50 überwiesen.
Nach eurem Posts weiß R, dass die bei der GEZ jetzt das so sehen, dass R seine vorherige Schuld begleicht....

Was soll R jetzt machen? Also: R kann es doch trotzdem darauf ankommen lassen und eben ab jetzt nichts mehr bezahlen?
Den so verschiebt R ja das Problem nur immer vierteljährlich...


Oder soll ich es wirklich mal drauf ankommen lassen bis sich weiter was tut?

Grüße

Stephan

Edit Uwe:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2017, 19:37 von Uwe«

  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
wie TVFranz schon tippte, Zahlungen einstellen und gut ist, die Kohle die überwiesen wurde ist weg, Pech gehabt.
Alles andere wie hätte man das und das gemacht bringt absolut gar nix, das Interessiert keinen.
Nicht falsch verstehen, hier im Forum ist alles super gut beschrieben, man muß nur die Suchfunktion benutzen und dann halt auch noch lesen.


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*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Man sollte den Zahlendreher aufklären können. Der kann ja nur im Verwendungszweck liegen, wo man die Nummer, unter der der BS die Einnahmen verbucht, einträgt.

Version 1: manuelle Überweisung mit Auftrag auf Papier

a) prüfen, ob man die Durchschrift noch hat, aus der den Fehler entnehmen und in der Antwort dem BS mitteilen, zusammen mit den übrigen Daten der Überweisung, z. B. Buchungstag, eigene Kontoverbindung.
Der Verwendungszweck muss nicht mit dem übereinstimmen, den die Bank dem Empfänger übermittelt, da der Auftrag gescannt wird. D. h., man müsste auch diese Daten ggf. anfordern. Wenn ich ein Überweisungsformular ausfüllen würde, könnte das kein Computer der Welt in Klartext umsetzen, da ich es 10 min später selbst nicht lesen kann.

NB: Sofern der Zahlendreher in der Kontonummer erfolgt, sollte das Geld eigentlich zurückkommen. Der BS müsste eigentlich die Zuordnung zum Zwangszahler auch dann durchführen können, wenn das Konto des Senders für vorherige Zahlungen verwendet wurde.

b) wenn man die Durchschrift nicht mehr hat: die Bank um eine Kopie des Originals bitten. Ansonsten wie zuvor.

Version 2: Elektronic Banking

Online im Konto die Überweisung aufrufen, Screenshot


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 20:38 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 403
[...]
Version 1: manuelle Überweisung mit Auftrag auf Papier
[...]
Version 2: Elektronic Banking
[...]

Unabhängig davon, gibt es ja immer noch Kontoauszüge mit denen belegbar ist was, wann, wohin unter welchem Verwendungszweck überwiesen wurde. Also den entprechenden Kontoauszug heraussuchen, alle anderen Buchungen ausser der relvanten anonymisieren (z.B. abkleben), eine Kopie anfertigen und als Anlage an das Schreiben bzgl. der Zurückweisung der Mahnung an die LRA senden.

[...]
Sicherlich hat doch schon jemand einen ähnlichen Fall erlebt.... Könnt ihr R Infos dazu geben?
[...]

Das hier jemand etwas ähnliches erlebt hat ist eher unwahrscheinlich, denn hier wird nach dem Motto verfahren:

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.


Evtl. könnte das ja auch eine Option für die fiktive Person R darstellen.



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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

n
  • Beiträge: 390
Wer schon einmal bezahlt hat oder aktuell bezahlt, oder sich dort freiwillig irgendwann mal angemeldet hat, wird es schwer haben eine Vollstreckung abzuwenden. Alles obige wird vermutlich als "konkludentes Handeln" angesehen...d.h. man hat eingewilligt, einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Auch wenn Täuschung im Spiel war, wird es schwer sein, das nach zu weisen.

R könnte aber kündigen und nicht mehr zahlen, die Kündigung würde natürlich erst ab Datum der Kündigung wirksam. Die Beiträge zuvor, aber wären zu entrichten und sind verloren.


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  • IP logged

g
  • Beiträge: 860
a) prüfen, ob man die Durchschrift noch hat, aus der den Fehler entnehmen und in der Antwort
dem BS mitteilen,
zusammen mit den übrigen Daten der Überweisung, z. B. Buchungstag, eigene Kontoverbindung.
Wer das möchte, darf es gerne tun. Besitzt keinerlei rechtsverbindliche Wirkung. Das Geld steht der LRA zu und nicht der GEZ!
GEZ = nicht rechtsfähig.
Finanzgeschäfte sind Rechtsgeschäfte.
Also, lt. Mr.X wird, sofern die Notwendigkeit besteht, mit dem vermeintlichen Gläubiger verhandelt, der unmissverständlich LRA genannt wird. Und sonst Niemand. Wennschon, dann an den rechtlichen Vertreter der LRA persönlich.


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r
  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,... ich würde das Thema aus aktuellem Anlass gerne noch einmal aufgreifen.

Um das Thema nochmal kurz in euer Gedächtnis zu bringen fasse ich erneut zusammen:

R hat alle Beträge bezahlt, aber wohl im 3 Quartal 2017 einen so großen versehentlichen Fehler bei dem Verwendungszweck eingebaut, dass die GEZ die Zahlung bis heute nicht zuordnen konnte. Das Geld kam nie zurück und ist weiterhin in der Hand der GEZ.

R wurde daraufhin einmal angemahnt. R reagierte nicht. Warum auch? Er hat ja alles bezahlt. Es kam samt Säumniszuschlag die nächste Mahnung.
R legte Widerspruch ein und legt einen Online-Kontoauszug bei (Der Kontoauszug war leider nur schwer lesbar, da R wohl zu oft mit einem Textmarker über den Verwendungszweck gestrichen hatte).

R bekam nun heute wieder Post. Quasi das Antwortschreiben.

Jedoch stand im dem Antwortschreiben nichts anderes als, dass das Konto von R aktuell einen Saldo von 68,50 aufweist,
R wurde über die Zahlungsmöglichkeiten informiert und eine Einzugsermächtigung lag auch bei. Ach ja, er bekam auch einen Kontoauszug des GEZ-Kontos....

Die rechtlichen Belehrungen dürfen da natürlich auch nicht fehlen.

Was soll R denn jetzt weiter tun?

R hat alle Beträge bezahlt. Sogar das 4 Quartal (R weiß, dass das wohl ein Fehler war, da die Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet werden) hat R in drei Zahlungen (nebst Angabe des Monats für den die 17,50 sind) bezahlt. Um die Zahlungen besser zuordnen zu können.

Ist es denn die Schuld von R, wenn die GEZ (R überweist IMMER vom gleichen Konto) die Zahlungen nicht zuordnen kann?
R hat ja quasi nur einmal wohl einen zu großen Zahlendreher in der Überweisung gehabt.

Aber für das Rechtsverständnis von R hat die GEZ aktuell keine offene Forderung gegenüber ihm.

Vielen Dank für euere Einschätzungen...






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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Was hat denn die GEZ mit der "nicht zuzuordnenden" Zahlung gemacht? Einfach eingesackt & unter "Spende" - natürlich von Unbekannt & damit leiiiider nicht rückverfolgbar - verbucht? Wie wäre es denn dann mal mit Rückerstattung, wenn die Herrschaften zu anständiger Buchführung zu faul sind, die auch eine Fehlbuchung auf ein anderes Konto ermitteln liesse? Oder "spenden" die Bundesbürger mittlerweile sogar regelmässig über ihre Zahlungspflicht hinaus - dann wäre das sicherlich was anderes?

Natürlich hatte die Telekom in den 1990er Jahren in gewisser Hinsicht schon "Neuland" geschaffen bzw. betreten, als sie verfügte, dass etwa der bei Führung eines Ortsgesprächs von eingeworfenen 5 DM verbleibende Rest von 4,80 dann schlicht ihr gehöre. Das war aber an entsprechender Stelle nachzulesen, man konnte es also auch bleiben lassen, der Telekom besagte 5.- für sein Ortsgespräch "anzuvertrauen".

Aber bspw. der Bäcker eines fiktiven Besuchers oder dessen Al*i hatte sich bislang noch nicht erdreistet ihm zu sagen, dass er sein jeweiliges Restgeld schon ausdrücklich zurückfordern müsse, sonst würde er das als sein Eigentum betrachten, bzw. dass dieses ansonsten in sein Eigentum überginge.

Oder stehen die Herrschaften bei ÖRR und dessen "Anstalten" inzwischen über jedwedem Recht, oder sind die Herrschaften inzwischen gar das Gesetz, dass sie sich auch ihnen überhaupt nicht zustehendes Geld aneignen dürfen, wie sie Lust haben? Etwa wie im amerikanischen Western? Müsste dann aber doch z. B. im Bundesanzeiger stehen!? Oder ist Nichtrechtsfähigkeit womgl. inzwischen mit Narrenfreiheit wesensgleich? In dem Fall wäre dann ja mal wieder ein Verwaltungsgerichtsurteil vonnöten, damit das in Zukunft auch ja jeder weiss :->>.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 12:44 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

G
  • Beiträge: 1.548
Eine falsche Beitragsnummer kann dazu geführt haben, daß die GEZ die Kohle einfach dem Konto mit dieser Nummer zugeordnet hat und den Fehler noch nicht einmal gemerkt hat. Wenn dieses fremde Konto im "Soll" war, bekommt jetzt ein anderer keine Bettelbriefe mehr. Deshalb anstatt auf falsches Konto zu zahlen besser gar nicht zahlen


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