Ich würde zunächst mein Augenmerk auf die Tatsache lenken, dass hier 3 mal ein Säumniszuschlag von 8 € berechnet wird. Laut deinem Zitat der Satzung unzulässig. Zusätzliche Mahngebühren sind m. W. weder in der Satzung noch im Beitragsstaatsvertrag geregelt und dürften ebenfalls unzulässig sein.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.