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Autor Thema: Zwangsvollstreckung der Stadt L  (Gelesen 3598 mal)

y
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Zwangsvollstreckung der Stadt L
Autor: 07. Dezember 2017, 18:39
Hallo, folgender imaginärer Fall:

Person K ist vor einiger Zeit Azubi gewesen, eigene Wohnung, keine Mitbewohner.
Ein niedriges Einkommen von unter 400€ / Monat hat den Beitragsservice nicht davon abgehalten, Person K zur Zahlung aufzufordern.
Person K hat natürlich immer Widerspruch eingelegt. Auch auf den Festsetzungsbescheid (Vom Beitragsservice, nicht vom WDR Köln), der Widerspruch wurde aber abgelehnt.

Jetzt hat Person K eine Zahlungsaufforderung der Stadt L bekommen.
Daraufhin wurde ein Brief verfasst, in dem Person K die Einstellung des Verfahrens Auf Grund von VwVG NRW, §1 Punk4 verlangte.
Die Gründe:
1. Es ist mir nie ein Bescheid des WDR Köln zugeschickt worden (Da alle vom Beitragsservice waren). Somit sind die Vorraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung nicht gegeben (Verweis auf das Tübinger Urteil)
2. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und kann somit nicht Gläubiger einer Forderung sein.
3. Die Zahlungenspflicht ist verjährt, da nie ein Festsetzungsbescheid der WDR Köln zugestellt wurde. Nur vom Beitragsservice, aber dessen Festsetzungsbescheide haben keinerlei rechtsgültigkeit da nicht rechtsfähig
4. Der Beitragsservice ist ein Unternehmen und keine Behörde. UNd Ersuche um Amtshilfe müssen von einer Behörde ausgehen.

Die Antwort fiel recht knapp aus.
Stadt L sagt, das Tübinger Urteil ist nicht auf NRW anwendbar  und wäre auch schon vom Bundesgerichtshof abschließend geklärt (AZ I ZB 64/14 und I ZB 6/15). Diese beiden Aktenzeichen beziehen sich aber auf Fälle, vor dem Uteil von 2016...
Des weiterem hätte der Gläubiger ihm bestätigt, dass ich zu zahlen hätte (So viel dazu, dass Stadt L sich versichern muss, dass die Forderung rechtmäßig ist).

Der Vollstreckungsersuch wurde Person K mitgeschickt.
Im Briefkopf das Logo des WDR Köln, ansonsten nur Daten des Beitragsservice angegeben. Unterschrieben ist der Brief nicht, es steht dort lediglich "Westdeutscher Rundfunk Köln - Der Intendant".

Die Fragen:
A) Ist der Vollstreckungsersuch rechtsgültig? Alle rechtsgültigen Papiere müssen doch laut Gesetz unterschrieben sein, soweit Person K weiß.
B) Der Beitragsservice verweist in seinem Vollstreckungsersuch auf §10 Abs. 6 Satz 2. Er sagt, dass dort die Rechtsgrundlage für den Amtshilfeersuch stehen würde. Doch da steht lediglich "Für Schuldner mit Wohnsitz in andere Ländern". Da es kein anderes Land ist, fällt der Punkt doch flach? Und der Beitragsservice ist keine Behörde.
C) Sie führen eine Mahnung / Festsetzungsbescheid in ihrem Ersuch auf. Dieser wäre angeblich vom WDR, doch der war ebenfalls vom Beitragsservice. Wäre das ein formfehler, den ich anführen könnte? Was gäbe es für weitere Formfehler die den Vollstreckungsersuch ungültig werden ließen?
D) Inwieweit kann das Tübinger Urteil auf NRW Recht angewendet werden? Kann die Stadt einfach sagen, dass gilt alles nicht, nur weil es BW ist und nicht NRW?
E) Wäre es sinnig an dieser Stelle einen Anwalt hinzuziehen, oder hätte das in diesem Falle keinerlei Chance auf Erfolg? Person K würde ungern Geld zum Fenster rauswerfen.

Bei Bedarf kann ich gerne einmal das Schreiben der Stadt + Vollstreckungsersuch einscannen und hochladen.
 


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Re: Zwangsvollstreckung der Stadt L
#1: 08. Dezember 2017, 10:41
Hallo!

Am Sonntag ist in Essen Runder Tisch, 16 Uhr bei Starbucks Nähe Grillo-Theater. Laut Plan A werde ich dort sein. Es gibt dort einige Leute die sich mit Vollstreckung beschäftigen.

MfG
Michael


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Re: Zwangsvollstreckung der Stadt L
#2: 08. Dezember 2017, 11:03
Zahlungsaufforderung oder Vollstreckungsankündigung?


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Re: Zwangsvollstreckung der Stadt L
#3: 08. Dezember 2017, 11:07
Zitat
Ein niedriges Einkommen von unter 400€ / Monat hat den Beitragsservice nicht davon abgehalten, Person K zur Zahlung aufzufordern.

Härtefall Antrag gestellt?

Härtefall Antrag rückwirkend stellen und dem GV/Stadt/LRA/BS  mitteilen (Vorverfahren noch nicht abgeschlossen)

Weiss aber nicht ob es Dein Problem mit dem GV/Stadt löst -> Runder Tisch besuchen. (Den Härtefallantrag aber auf jeden Fall sofort per Fax stellen)

Weiterhin:
Akteneinsicht bei der Stadt beantragen, Vollstreckungsersuchen kopieren und hier einstellen / Runder Tisch.


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Re: Zwangsvollstreckung der Stadt L
#4: 08. Dezember 2017, 14:35
@118AO Eine Zahlungsaufforderung mit der Androhung der Vollstreckung.
@noGeu99 Person K hat es nicht Härtefallantrag genannt, aber dem Beitragsservice einwandfrei mitgeteilt, dass weit aus weniger als das Existenzminimum verdient wird und die entsprechenden Beweise angehangen.  Als Antwort bekam Person K nur zu hören, dass sie nur Empfänger von Sozialleistungen befreit sind und zahlen soll.

Essen ist für Person K leider außerhalb der Reichweite:/

Die Schreiben der Stadt + Vollstreckungsersuch des Beitragsservice sind im Anhang.


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Re: Zwangsvollstreckung der Stadt L
#5: 08. Dezember 2017, 15:21
Zitat
Person K hat es nicht Härtefallantrag genannt, aber dem Beitragsservice einwandfrei mitgeteilt, ....

1. Nicht mit dem nicht-rechtsfähigen Beitragsservice kommunizieren. nur mit der LRA (bei den Faxen bekommt der BS auch eine Kopie)
2. Der BS soll Geld einnehmen, der wird nicht freiwillig und aus eigenem Antrieb aus irgend einem Schreiben einen Befreiungsantrag machen.
3. Der BS ist ein Servise für die LRA nicht für die Bürger!

Also schnellstens einen rückwirkenden Härtefallantrag bei der LRA einreichen und die anderen Stellen drüber informieren.

Der Vorteil beim Härtefallantrag ist, dass auf die Ablehnung gerichtskostenfrei geklagt werden kann (20Eur Porto+Auslagen für die LRA fallen aber an).

Beispiel für Nichtnutzer:
Zitat
Adresse LRA

Antrag auf Befreiung  von der Beitragspflicht gemäß § 4 Abs. 6  RBStV
(Ihr Zeichen/Zuordnung  Beitragsnummer)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, xxx,  die Befreiung der Rundfunkbeiträge gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV


Zur Begründung:

Als (bekanntermaßen) Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und gleichzeitig alleinstehender Person wäre ich durch die Belastung durch den Rundfunkbeitrag in zweierlei Hinsicht besonders benachteiligt:
1.   Mein Einkommen liegt unter dem Sozialhilfesatz, wie Ihnen bereits bekannt ist.
2.   Die Zahlung des Beitrages ohne Anspruchnahme der Leistung ist nicht gerechtfertigt. Ich bitte mir mitzuteilen, wie die von Ihnen offenbar unterstellte Nutzung in einem individuellen Antragsverfahren widerlegt werden kann. (Vgl. Gutachten Prof. Kirchhoff, S. 62, veröffentlicht: www.ard.de/download/398406/index.pdf )

Sofern Sie der Auffassung sind, das die Argumente für sich genommen eine Befreiung nicht rechtfertigen, ist jedoch zumindest durch das Zusammentreffen beider Umstände in meinem Lebenssachverhalt eine besondere Härte gem. § 4 Abs. 6 S. 1 RBStV gegeben.
Der Antrag wird hiermit rückwirkend für 3 Jahre gestellt.



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

K
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Re: Zwangsvollstreckung der Stadt L
#6: 08. Dezember 2017, 19:56
[..]

Die Schreiben der Stadt + Vollstreckungsersuch des Beitragsservice sind im Anhang.

Nur um das klarzustellen - weil es immer wieder (falsch) behauptet wird:

Das/die Vollstreckungsersuchen sind von der jeweiligen LRA (hier: WDR) - nicht vom Beitragsservice
(ok - der Beitragsservice veranlasst sie; PVA Card druckt und verschickt sie; das ist aber ein anderes Thema)

"Vollstreckungsersuchen des Westdeutschen Rundfunks Köln"
[..]
Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk Köln
Der Intendant"


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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