Moin, liebe Forengemeinde.
Ich frage hier stellvertretend für Person J nach. Das Ersuchen richtet sich in erster Linie an Informationen zum Verfahrensverlauf bei folgender Vorgeschichte.
A ist Studentin aus dem EU-Ausland und seit ca. 8 Jahren an einer Adresse in Berlin FH-X-Berg gemeldet. Die Wohnadresse war stets eine Wohngemeinschaft aus der heraus zumindest ab 2013 Rundfundbeiträge geleistet wurden; wenn auch nicht durch Person A selbst.
Eine Abmeldung beim Rundfunk erfolgte nie, obwohl ja durch die einmalige Haushaltsabgabe grundsätzlich die Möglichkeit dazu bestanden hätte, wenn die Zahlung durch einen WG Bewohner erfolgte. Unwissenheit + Vorgang nicht ernst genommen.
Als der Rundfunk so 2015 anfing die Daten aufzuforsten und Zwangsanmeldungen durchführte trudelten die ersten üblichen Rechnungen bei A ein. Schließlich auch Festsetzungsbescheid der anschließend zum Amtshilfeersuchen beim FA Berlin FH-X-Berg mutierte. Letzteres ist vom April 2016.
Weitere Schreiben gab es allerdings nicht bzw. liegen A nicht vor. Hierzu muss nun folgendes angemerkt werden:
Von 2015 bis 2017 war A nicht in Deutschland wohnhaft sondern im europäischen Ausland; allerdings ohne sich jemals in Berlin abzumelden. Es ist also nicht bekannt, ob an der alten Adresse weitere Briefe eingingen (Kontakt zum ehemaligen WG Bewohner nur sporadisch, mittlerweile unklar wer dort wirklich wohnt) und ob das Mahnverfahren weitere Eskalationen nach sich zog. Aktuell besitzt A 5 Briefe. 3 Rundfunk Rechungen, 1 Festsetzungsbescheid und 1 Schreiben vom Finanzamt; die allerdings auch erst vor einer Woche aufgetaucht sind.
Seit ca. 1 Monat ist A wieder in Berlin wohnhaft und hat sich in einem anderen Bezirk wieder in einer WG angemeldet (der WG Mitbewohner zahlt die Beiträge ganz normal).
Die Frage an euch lautet nun. Wie wird die Situation eingeschätzt hinsichtlich dem aktuellen Stand des Mahn/Vollstreckungsverfahrens. Vermutlich wird durch die Ummeldung der Apparat erneut in Gang gesetzt bzw. fortgesetzt. A hat nun Angst, dass hier sofort mit Pfändungen (komischerweise existierte immer ein deutsches Konto, dass aber nie gepfändet wurde obwohl A auf keinen der Briefe jemals reagiert hat) bzw. ähnlichem hantiert wird, bzw. dass der offene Betrag sich durch Säumniszuschläge bereits exorbitant erhöht hat. Ist das realistisch oder geht für gewöhnlich erstmal ein neuer Brief der Behörde zu mit Zahlungsaufforderung?
Sollte A nun erstmal abwarten was tatsächlich passiert oder hier pro-aktiv werden?
Grundsätzlich ist A bereit die offenen Rechnungen zu begleichen, da es ohnehin keinen wirklich funktionierenden Weg gibt sich der Zahlungen zu entziehen. A möchte hier in DE keine unnötigen Steine im Weg haben auch wenn unklar ist, ob A für immer in DE bleibt.
PS: Im Forum wurde sich im Vorfeld etwas eingelesen. Die Konstellation und Fragestellung tauchte so aber bisher nicht auf, daher der Weg des eigenen Themas.
Danke für eure Einschätzungen.