Hier mal ein Vorschlag, wie auf Vollstreckungen durch Stadtkassen / Finanzämter reagiert werden könnte, X hat dieses auch angewendet (keine Rechtsberatung folgendes ist rein fiktiver Natur)
a) Festellen, ob "Deine Rundfunkanstalt" eine Behörde ist, X weiß vom Falle des WDR (siehe Screenshot und Text1) und BR (siehe Text2), dass diese beiden keine sind).Auch prüfen ob korrekte VAs vorliegen. Hier geht es hauptsächlich um die sog. "Festsetzungsbescheide". X selber hat noch keinen gültigen VA bekommen. Das liegt in X Falle vermutlich daran, dass "seine Rundfunkanstalt" keine Behörde ist und somit keine VAs erstellen darf.
Sollten Dir aber gültige VAs des Rundfunks vorliegen und dieser in der Tat eine Behörde sein, dann hättest Du diesen gültigen VAs zuvor widersprechen müssen. Also vor einer eingeleiteten Vollstreckung bereits, idR werden diese Widersprüche wohl vom "Rundfunk" abgelehnt. Dann hätte man vor dem Verw. Gericht klagen müssen.
b) Finanzamt/Stadtkasse ist eine Behörde, es handelt sich vorgeblich um sog. "Amtshilfe" (Amt=Behörde) d.h. ein Unternehmen darf eine Behörde nicht beauftragen. Hier gibt es aber eine Grauzone, zB. Krankenkasse sind auch keine Behörden und dürfen Verwaltungsvollstreckung beantragen (Amtshilfe). In X BL steht dort leider auch, dass "Rundfunk" das darf. Es scheint sich aber um ein Überbleibsel aus GEZ Zeiten zu handeln, welche wohl tatsächlich noch "eine Art Behörde" war. Darauf weist auch deutlich die Umbenennung in Beitragsservice und Beitrag hin.
c) Abhängig davon, was a) als Ergebnis gebracht hat, entweder einen Widerspruch (damit erkennt man aber an, dass die Forderung formal zu Recht besteht, man aber Zweifel an der Höhe/Richtigkeit/Gesetzmäßigkeit hat) oder eine Zurückweisung (damit wird der gesamte Vorgang abgewiesen, weil schon die Voraussetzungen einer Amtshilfe durch Behörde an ein Unternehmen nicht gegeben waren).
Natürlich muss man im letzterem Falle auch seine Beweise dem Amt senden.. Am besten mit Nachweis Zustellung. Man fordert Vollstreckungsbehörde auch auf, einem Gegenbeweise anzutreten, sollten Sie Zweifel an Deinen Beweisen haben. Der sog. "Rfst" reicht dafür NICHT aus, er erhebt keinen in den Beamtenstand o. macht Firmen zu Behörden. Ebenso zaubert er nicht Unterschriften von Beamten, Dienstsiegel etc. auf "Infopost" welche Du zuvor erhalten hast (falls keine VAs handelt es sich um Werbung,Angebote etc.). Vorschriften VA kann man selber im Netz finden. Sollte Vollstreckung fortgesetzt werden, muss man dagegen klagen, Akteneinsicht beantragen. X ist selber nicht klar wo das wäre (Amts - o. Verw.Gericht?) aber das teilen Dir die netten Beamten sicher mit und beraten Dich auch wie Du vorgehen musst. Denn Beamte sind für den Bürger da, haben somit Beratungs - und Auskunftspflicht gegenüber diesem.
Text1 WDR Gesetz besagt, "Intendant" hat Dienstvertrag (=Arbeitsvertrag), Beamte haben keinen Arbeitsvertrag. Also ist er kein Behördenleiter.
Text2 "BR/ARD Der gebürtige Nürnberger Stefan Hanke (42) studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg, war von 1992 bis 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kommunikations- und Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Medienwirtschaft und ging 1996 als kaufmännischer Revisor zum Bayerischen Rundfunk. Seit 2001 war er persönlicher Referent des Intendanten und erwarb sich besondere Verdienste als Gesamtprojektleiter "OPUS", einem unternehmensweiten Change Management Prozess. Zuletzt arbeitet Stefan Hanke als Leiter der Abteilung Unternehmensplanung und stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Intendanz des BR. "
Aber Vorsicht:
Wer schon einmal bezahlt hat oder aktuell bezahlt, oder sich dort freiwillig irgendwann mal angemeldet hat, wird es schwer haben eine Vollstreckung abzuwenden. Alles obige wird vermutlich als "konkludentes Handeln" angesehen...d.h. man hat eingewilligt, einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Auch wenn Täuschung im Spiel war, wird es schwer sein, das nach zu weisen.
Anbei 2 Screenshots, der vom BS sollte allgemein bekannt sein, der vom WDR sagt, wie oben vermutet über Status WDR: Unternehmen