DER BERICHT
1. Verhandlung um 10 UhrBei der Verhandlung um 10 Uhr ging es hauptsächlich um die Darstellung des Beitragsservices in Köln und deren Befugnis als nicht rechtsfähiges…….
Eh Ja, dem ist nichts hinzuzufügen, wird halt einfach so durchgeführt, Kritik wird nicht gewürdigt, beachtet…..
Es läuft halt so und man hat sich danach zu richten, mit allen sich daraus ergebenden
Konsequenzen, bis hin zur Existenzvernichtung!
Intendantengehälter lassen grüssen, Rückstellungen für diese als Pensionsrückstellungen in Mio-Höhe, ebenso Parkkralle, Zwangsvollstreckung, Amtshilfeersuchen, Vermögensauskunft, Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Verbunden mit Existenzvernichtung), Vermögensauskunft, Erzwingungshaft, Zwangsbebeitragung…...Zwangsanmeldung, damit man habhaft wird.
„Schöne neue Welt“K………… (sorry das muss jetzt sein)
2. Verhandlung ab 10.45 UhrDer Richter wollte schon eher anfangen, da die erste Verhandlung gerade mal bis 10.20 Uhr
dauerte.
Nee, wollen wir nicht, wir warten noch auf weitere Mitstreiter!
2. Verhandlung ab 10.45 Uhr
Weitere Mitstreiter sind eingetroffen.
Es wird auch über den
neuen Runden Tisch demnächst in Uelzen gesprochen.
Verhandlung:Sachbericht von mir:
Der Kläger hat eine Betriebsstätte, die nicht zum Wohnen und Schlafen geeignet ist.
Dort ist er gemeldet und zahlte den 1/3 Beitrag für eine Betriebsstätte.
So weit, so gut.
(meine Anmerkung: Geldgier lässt grüßen)
Auf diese Adresse wurde dann auch noch eine bebeitragte Wohnung vom NDR/'Beitragsservice
in Köln! zwangsangemeldtet und zur Zahlung des Wohnungsbeitrages aufgefordert.
Es entstand eine intensive Brief
freundfeindschaft. Immer wieder wurden die Fakten mitgeteilt
aber nicht beachtet.
Erst als die Klage eingereicht wurde, wurde klar, dass hier wohl doppelt gefordert wurde:
Einmal für die Betriebsstätte: 1/3 Beitrag, der auch gewissenhaft bezahlt wurde und neu dazu
die volle Wohnungsabgabe, obwohl diese Adresse nicht zum Wohnen und Schlafen geeignet
ist, eben nur eine Betriebsstätte.
Die Beiträge der Betriebsstätte wurden vom NDR zurückerstattet, HMM.
Heute bei der Erörterung der Lage, Rechtsgespräch, wurde vor allem deutlich, dass wenn
von Seiten des NDR früher auf die Mitteilungen/Briefe real geantwortet worden wäre,
eine Klage gar nicht nötig gewesen wäre (dazu siehe auch, dass die Kosten dem Kläger auferlegt
wurden!!
)
Aber weiter mit der Verhandlung.
Der Kläger konnte nun heute dem Richter die Unterlagen vorlegen (Grundriss etc. seiner Betriebsstätte) und durch nähere Erläuterungen erklären, warum dies nun wirklich nicht als
Wohnung, die zum Schlafen und Wohnen geeignet ist, angesehen werden kann.
Eine persönliche Inaugenscheinnahme wurde schon früher dem NDR und dem Gericht angeboten. Dies wurde jedoch nicht in Anspruch genommen.
Der Richter war von dem Vortrag darüber überzeugt und fragte nach den „Wohn- und Übernachtungsgegebenheiten“
Freunde, Familie, Bekannte, Freunde im Ausland, ab und an ein Monteurzimmer.
Duschen ebenda!
Die Betriebsstätte diente auch als Postadresse aber nicht als Wohnadresse.
Hieraus einfach mal so auch eine bebeitragte Wohnadresse zu machen, HMM!
Wie nun weiter?
Alles wurde schon schriftlich zeitnah immer wieder der Rundfunkanstalt mitgeteilt,
die Abgabe für die Betriebsstätte bezahlt, rückerstattet, da doppelt.
Und NUU, wie weiter.
Es ergab sich dann folgender Vergleich:
1. Der Beklagte hebt die angefochtenen Bescheide auf.
2. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selber
3. Der Kläger trägt die Gerichtskosten!!!!!!!!!!!!!! HÄ
Wäre zwar nur ein Drittel, da es ja einen Vergleich gibt, aber dennoch.
Aber hätte es denn überhaupt zu einer Klage kommen müssen?
Im Briefwechsel, Widerspruchserwiderung wurde doch immer und immer wieder
der Sachverhalt dargelegt!!!!!!!!!!
4. Der Kläger hat dem NDR schriftlich mitzuteilen, wo er sich seit Sommer 2015 und
künftig aufgehalten hat/aufhalten wird mit der Benachrichtigung der Beitragsnummer des
Beitragszahlers bei dem er sich aufhält/mitwohnt.
Mein jetziger Gedankengang: geht es eigentlich noch menschenunwürdiger?Wo leben wir eigentlich?
SO, NEIN DANKE!