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Autor Thema: Kleine Anfrage BB: Wie positioniert sich die LR zur Novellierung des RStV  (Gelesen 1444 mal)

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Landtag Brandenburg
Kleine Anfrage Nr. 3044 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Drucksache 6/7484
und Antwort der Landesregierung

Thema:
Wie positioniert sich die Landesregierung zur anstehenden Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages?

Zitat
Vorbemerkung  der  Fragestellerin:
Am  19./20.  Oktober  2017  findet  in  Saarbrücken  die nächste Ministerpräsidentenkonferenz statt, auf der der 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag  beschlossen  werden  soll.  Dazu  gehört  unter  anderem  die  Neugestaltung  des  Tel
emedienauftrags  mit  einer  neuen  Regelung  zum  Verbot  presseähnlicher  Telemedienangebote  sowie  zur
Verweildauer  von  Telemedienangeboten.  Parallel  dazu  berät  eine  nicht-öffentliche AG  „Auftrag  und  Strukturoptimierung"  über  mögliche  Reformen  des  öffentlich-rechtlichen  Rundfunks,  mit  dem  Hauptziel,  zukünftige  Beitragserhöhungen  zu  vermeiden.
Auch an diesen Überlegungen ist die Öffentlichkeit nicht beteiligt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Landesregierung um die Darstellung ihrer Position, die sie in den anstehenden Gesprächen vertreten wird. Ich frage die Landesregierung:

1.  Welche  Änderungen  stehen im  Rahmen  der  Novellierung  des  Rundfunkstaatsvertrags zurzeit an?

Es standen drei Themenbereiche zur Diskussion:
1. Der Telemedienauftrag für die öffentlich-rechtlichen Anstalten
2. Anpassungen an die Datenschutzgrundverordnung
3. Neufassung der Betrauungsnorm für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Insbesondere im Bereich des Telemedienauftrags gibt es noch unterschiedliche Länderpo-sitionen,  so  dass von  vornherein  fraglich war,  ob  der  Telemedienauftrag  der  öffentlich-rechtlichen  Anstalten  im  Rahmen  des  21.  Rundfunkänderungsstaatsvertrags  geändert werden wird. Im Ergebnis haben die Länder sich darauf verständigt, die Neuregelung des Telemedienauftrags nicht in den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufzunehmen.

2.  Wie  ist  der  Zeitplan zum  Abschluss  und  zur  Umsetzung  des  21.  Rundfunkstaatsvertrages?

Die  Ministerpräsidenten haben sich  in  der  Ministerpräsidentenkonferenz  am18. und 19. Oktober 2017 mit dem Thema befasst. Der 21. RÄStV soll in Kraft treten, bevor am 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung unmittelbar gilt.

3.  Wie  positioniert  sich  die  Landesregierung  zu  den  einzelnen  Themen  des  neuen Rundfunkstaatsvertrages, insbesondere zur Neufassung des Telemedienauftrags?

Die Landesregierung befürwortet die Neufassung des Telemedienauftrags, der den  Anstalten  bessere  Rahmenbedingungen  für  crossmediale  Angebote  geben  soll. Die datenschutzrechtlichen  Anpassungen  dienen  der  Absicherung  des  sog.  Medienprivilegs unter  den  veränderten  rechtlichen  Rahmenbedingungen  durch  das  Inkrafttreten  der  Datenschutzgrundverordnung.  Sie  sind  im Länderkreis  unstrittig  und  werden auch  von  der Landesregierung  Brandenburgs  mitgetragen. Die  Neufassung  der  Betrauungsnorm wird als  rechtliche  Klarstellung  für  erforderlich  gehalten, um  den  gewünschten  Kooperationen der Rundfunkanstalten die erforderliche Rechtssicherheit zu geben.

4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den einzelnen Themen in der Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung", die derzeit über den Reformbedarf bei ARD und ZDF berät?

In der gemeinsamen Stellungnahme zu den von den Anstalten am 29.9.2017 übergebenen Strukturvorschlägen haben die Länder die vorgeschlagenen Maßnahmen als ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Es wurde vereinbart, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten um eine Prüfung und Bewertung  der  Maßnahmen  und  der  damit  verbundenen Einsparpotenziale  gebeten  wird.  Die Landesregierung unterstützt dieses Vorgehen.
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_7600/7648.pdf


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