Sohn 1 wohnt mit seinen Eltern auf Musterstraße.1, im gleichen Mehrfamilienhaus steht eine Wohnung zwei Etagen höher zum Verkauf, diese wird von Sohn 1 gekauft.
Der Besitzerwechsel in der Urkunde des Notars fand im Mai 2015 statt, seitdem wohnt auch Sohn 1 in der neuen Eigentumswohnung mit der gleichen Meldeadresse.
Sohn 1 hat sich jedoch seit dem 1.Mai 2015 bei der Stadt nicht umgemeldet, da er der Merinung war, gleiche Postadresse/Meldeadresse, keine ummeldung nötig.
Unter anderem hat er auch nie Post von der GEZ/Rundfunkbeitrag bekommen, jetzt hat aber Sohn 1 gelesen, das trotz gleicher
Meldeadresse auch eine Meldung an die Stadt hätte erfolgen müssen.
Wie soll Sohn 1 vorgehen um weder Problemen mit der Stadt noch GEZ aus dem weg zu gehen, oder ist hier tatsächlich doch keine ummeldung erforderlich?
Wird Sohn 1 von den Rundfunkanstallt eine Rechnung für die Gebühren ab 1.5.2015 erhalten, bzw. wieviele Jahre Rückwirkend kann der Beitrag eingefordert werden?