Nach unten Skip to main content

Autor Thema: GEZ Beitrag Einforderung trotz gemeinsamen Haushalts  (Gelesen 4394 mal)

i
  • Beiträge: 4
Person B lebt mit Person A ist seit mehreren Jahren in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet und trägt den gleichen Nachnamen.

Person A zahlt regelmäßig den Rundfunkbeitrag.
Nun gab es zwischen dem Beitragsservice und dem Haushalt X folgenden Schriftwechsel (Schreiben an Person B gerichtet):

Dokumente siehe Anhänge
September 2017
Beitragsservice "Zahlung der Rundfunkbeiträge": 2017-09-01.pdf
Haushalt: keine Reaktion
Oktober 2017
Beitragsservice "Mahnung": 2017-10-02.pdf
Haushalt "Widerspruch Post": 2017-10-13.antwort.pdf (via Einschreiben)
November 2017
Beitragsservice "Festsetzungsbescheid": 2017-11-02.pdf
Haushalt "Widerspruch Fax mit Sendebestätigung & Post": 2017-11-14.antwort.fax.pdf & 2017-11-14.antwort.pdf (via Einschreiben)

Wie könnte Person A in diesem hypothetischen Fall weiter vorgehen? Haushalt X möchte nur ungern unberechtigte Forderungen begleichen und gleichzeitig für die Zukunft abgesichert sein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2018, 22:30 von seppl«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweis:

Es empfiehlt sich immer direkt mit der verantwortlichen und zuständigen Rundfunkanstalt intensiv und umfangreich schriftlich zu kommunizieren und niemals mit dem nicht rechtsfähigen Beitragsservice.

Wenn Person B seit mehreren Jahren mit Person A zusammenlebt, dann empfiehlt sich sofort einen Antrag auf Abmeldung vom Rundfunkbeitrag zu stellen. Dieser gilt 3 Jahre rückwirkend.

Hierzu auch:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908

Ziel in einem fiktiven Fall sollte es jedoch sein, dass Person A und Person B die Zahlungen einstellen  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2017, 19:25 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

i
  • Beiträge: 4
Wenn Person B seit mehreren Jahren mit Person A zusammenlebt, dann empfiehlt sich sofort einen Antrag auf Abmeldung vom Rundfunkbeitrag zu stellen. Dieser gilt 3 Jahre rückwirkend.

Hierzu auch:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908
Danke! Ich schätze mal fiktiver Haushalt X würde das direkt tun. Ich spinne das Ganze hier dann für Euch weiter :)

Ziel in einem fiktiven Fall sollte es jedoch sein, dass Person A und Person B die Zahlungen einstellen  ;)
*hust* ;-)



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2017, 22:45 von DumbTV«

i
  • Beiträge: 4
Person A hat einen Brief zwecks Abmeldung von Person B aufgesetzt und wird diesen als Einschreiben versenden (siehe Anhang).

Sollte, neben diesem Brief und dem Widerspruch vom 14.11.2017 (Person A hatte diesen, vermutlich aufgrund verspürter Hektik, nicht an die bayerische Rundfunkanstalt sondern an den Beitragsservice gesandt) noch ein Widerspruchsschreiben an die zuständige Rundfunkanstalt rausgehen? Mit einem zusätzlichen Vermerk um keine Probleme bzgl. der Verzögerung zu bekommen?

Haushalt X würde dieses Forum und die Beitragenden bestimmt toll finden und sich für die Hilfe (und die schnelle und gute Moderation der Beiträge) bedanken. Wenn es nicht nur ein fiktiver Fall wäre.  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2017, 00:06 von seppl«

n
  • Beiträge: 1.456
Widerspruchsschreiben - Immer Widersprechen!!!

Zitat
einen Brief zwecks Abmeldung von Person B aufgesetzt und wird diesen als Einschreiben versenden
Fax mit Sendebericht reicht (an die LRA + eventuell  BS-Abteilung bei der LRA), dann den Brief per normaler Post,



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

i
  • Beiträge: 4
Person A hat im fiktiven Fall zusätzlich ein Widerspruchsschreiben an die zuständige LRA aufgesetzt die per Fax mit Sendebestätigung sowie per "normaler" Briefpost rausgehen wird.

November 2017
Haushalt "Widerspruch Fax mit Sendebestätigung & Post": 2017-11-20.antwort.fax.pdf & 2017-11-20.antwort.pdf (via "normaler" Briefpost)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2018, 22:36 von seppl«

Z
  • Beiträge: 1.564
Jetzt müßte nur noch A versuchen,sich abzumelden.
Wenn das geklappt hat, kann A versuchen, sich sein Geld wiederzuholen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben