Nach unten Skip to main content

Autor Thema: SWR-Intendant kritisiert Debatte um Öffentlich-Rechtliche  (Gelesen 5936 mal)

v
  • Beiträge: 1.194
...
Die "Rundfunkräte" sollen NICHT Sprachrohr und Erklärer der Rundfunkanstalten nach außen sein, sondern im Interesse der Gesellschaft (und auch nicht der vertretenen Gruppen!) die Rundfunkanstalten nach innen KONTROLLIEREN.
Wenn sich also ein Intendant anmaßt, an die Rundfunkräte (noch dazu also nicht nur jenen seiner von ihm verantworteten "Rundfunkanstalt") zu "appellieren", der "Gesellschaft deutlich zu machen", was die ö.r. Rundfunkanstalten angeblich "leisten", ist das
a) entweder lebensmüde, weil die Rundfunkräte dann mal richtig darlegen könnten, was der Rundfunk sich so "leistet", indem er wenig bis nichts leistet - zumindest wenig bis nichts Gutes
oder
b) an Vermessenheit und Inkompetenz kaum zu überbieten, da ihm offenkundig die Qualifikation dafür fehlt, zu wissen, was originäre Aufgabe der Rundfunkräte sein soll
oder
c) schon "normal" üblich und damit Zeichen des sittlichen Verfalls dieses Systems, weil die Rundfunkräte selbst nicht mehr qualifiziert sind für ihre originären Aufgaben, nämlich Rundfunkanstalt und Intendanten nach innen zu kontrollieren
...

In der Theorie ist das vollkommen richtig!

Ich kann aber jedem nur empfehlen, mal an einer (öffentlichen) Sitzung eines Rundfunkrates teilzunehmen und sich die Praxis anzusehen.
Wer auf https://publikumskonferenz.de mal die Reaktion auf (berechtigte und gut begründete) Programmbeschwerden verfolgt, bekommt eine Ahnung, wie solche Sitzungen ablaufen: Abnickerveranstaltungen mit Buffet.

Mein erster Besuch einer solchen Veranstaltung war wirklich ernüchternd. Ich hatte den Eindruck, dass der meist überwiegende Teil der "Rundfunkräte" nur teilnimmt, weil's Sitzungsgeld und Buffet gab. Da gab es tatsächlich ein Mitglied, das erst ungefähr 2 Stunden nach Sitzungsbeginn erschien und ca. 1 Stunde vor Ende wieder verschwand. Hauptsache in die Teilnehmerliste eintragen, Sitzungsgeld kassieren und kurz am Buffet schadlos halten.
Nicht eine anwesende Person erweckte auch nur im entferntesten den Eindruck, eine wie auch immer geartete Kontrollfunktion auszuüben. Ich kann nicht ausschließen, dass im ersten, nicht-öffentlichen Teil der Sitzung die Situation eine vollkommen andere war, vermute aber eher nicht. Nach meinem Eindruck leben die tatsächlich in einer vollkommen anderen Welt, als der Rest der Bevölkerung.
Wie gesagt: wer die Möglichkeit einer Teilnahme hat, sollte sich "das mal geben"...

Termine habe ich hier mal auf die Schnelle zusammengesucht:
Terminvorschau auf kommende Rundfunkratssitzungen der Rundfunkanstalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25198.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2017, 21:19 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Selbst das BVerfG hat eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in einem Verfahren als "Subjekt der mittelbaren Staatsverwaltung" bezeichnet:
Zitat von: BVerfG, AZ: 1 BvR 2378/03, Beschluss vom 15.12.2003, Rn 6
Die Beklagte ist als rechtsfähige öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt einerseits Subjekt der mittelbaren Staatsverwaltung und damit an die Grundrechte gebunden, (...)

Kommentar:
Es existiert ein Widerspruch zwischen dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht, siehe hier …

Die Äußerung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes in seinem Kommentar:
Quelle: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.deKommentar%20SVerf%20(Endfassung%2022-06-09).pdf
auf Seite 251 des Dokuments lautet wie folgt:
Zitat
(…) Anders als bei den Rundfunkanstalten, die nach zutreffender Auffassung nicht
der staatlichen Ebene zuzurechnen sind
, (…) stellen die Hochschulen Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung dar. (...)

Wenn nach Auffassung des BVerfG der Rundfunk an das GG gebunden ist, wird damit doch deutlich, dass der Rundfunk entgegen des Urteils des BVerfG vgl. BVerfGE 31, 314 – 2. Rundfunkentscheidung Urteil vom 27. Juli 1971…
Zitat
Die formale Organisation der Träger von Rundfunk- und Fernsehdarbietungen als öffentlich-rechtliche Anstalten kann - unbeschadet dessen, dass sie ausnahmsweise einmal an sehr peripheren materiell rechtlichen Punkten durchschlägt (Kompetenz zum Erlass einer Satzung in § 3 Abs. 1 des Staatsvertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens vom 31. Oktober 1968, ARD-Handbuch 1970, S. 299; Zuteilung von Sendezeiten an politische Parteien im Wahlkampf als mit Verfassungsbeschwerde angreifbarer Akt der öffentlichen Gewalt, BVerfGE 7, 99 [104]; 14, 121 [129 f.]) - nicht darüber hinweg täuschen, dass sie nach ihrem Aufbau, ihren Organen und der Abwicklung ihrer Geschäfte jedes spezifisch öffentlich-rechtlichen Elements ermangeln: sie kennen nicht einmal Beamte oder öffentlich-rechtliche Bedienstete; sie verfügen dem Staatsbürger gegenüber über keinerlei hoheitliche Gewalt; ihre Aufgabe gehört nicht zu den dem Staat vorbehaltenen Aufgaben; sie konkurrieren de constitutione lata potentiell mit privaten Trägern. Sie gleichen also insoweit jedem beliebigen anderen Großunternehmen. Vgl. BVerfGE 31, 314 - 2. Rundfunkentscheidung Bundesverfassungsgericht Urteil vom 27. Juli 1971.
Weiterlesen:
Ist Gläubigerin des Rundfunkbeitrags in Wirklichkeit das Bundesland?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21942.msg140118.html#msg140118

… mit unterschiedlichen Urteilen des ein und selbigen Gerichts definiert wird. Einmal kann der Rundfunk das GG gerichtlich angreifen, siehe voriges Urteil und einmal kann er nicht, weil der Rundfunk an das GG gebunden ist.
Verworrener kann eine Rechtsprechung über ein gesetzlich verankertes „Zwangsrundfunkbeitragssystem“ nicht sein.


Bild dir deine Meinung! +++


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2017, 21:50 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
Nach oben