In welchen Stein steht gemeißelt, dass diese "gesellschaftliche Aufgabe" durch Rundfunk wahrgenommen werden muss? Warum gibt es keine öff.-rechtl. Zeitung? Die könnte unabhängig von irgendwelchen Technologien jedem in den Briefkasten gestopft werden.
Das Gute ist doch für uns: Es ist nicht in Stein gemeißelt, sondern die Antwort steht in Texten verfasst von Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Damit ist eine zeitabhängige Neubewertung möglich. Gemeint seien die vergangenen Rundfunkentscheidungen 1 bis 8 - siehe im Forum u.a. unter
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947In diesen finden sich die Behauptungen und Erklärungen und eine davon sei diese, dass es diese gesellschaftliche Aufgabe gibt und eben dort wurden auch die Anforderung an die Ausgestaltung selbst beschrieben und die Erklärung abgegeben, dass der ÖRR diesen Auftrag erfüllen kann wegen der technischen Voraussetzung und dass dieses gelte, damit der Anspruch an die Privaten geringer gehalten werden kann, weil diese zunächst nur Sendungen produzieren würden, welche einen Markt befriedigen müssen, aus welchen sich die Privaten erhalten können und somit unattraktive Sachen durch die Privaten nicht abgebildet würden.
Das sollte somit weiterhin Aufgabe des ÖRR sein, weil dieser in der Lage sei, alle zu erreichen. Ja so wurde das wohl begründet. Die Politik hatte den Auftrag, den genaueren Rahmen zu setzen. Wo das endete, wissen wir, weil es ca. 30 Jahre später für uns ca. 22 ÖRR Fernsehsender und über 60 ÖRR Radioprogramme gibt. Da wird es jetzt so richtig Zeit für eine Neubewertung, ob der ÖRR trotz dieser Masse noch alle erreicht, denn wenn das trotz der Masse nicht der Fall ist, dann ist diese Bedingung nicht erfüllt und es muss über den grundsätzlichen Auftrag nachgedacht werden.
Und sehr gut ist wohl auch, dass den Richtern die Frage mit der öffentlich-rechtlichen Zeitung in der Vergangenheit nicht so richtig gestellt wurde, obwohl es sicherlich bereits Vergleiche gab insbesondere vor dem Niederschreiben des Grundgesetzes. Aber der Blickpunkt war ja ein anderer: Zuerst gab es den ÖRR obwohl jeder laut GG das Recht hätte Rundfunk zu machen. Das Problem: Nicht jeder kann es sich leisten, Rundfunk zu machen. Das ist der Grund, warum die Richter wohl das Recht aus dem GG verkoppelt haben und erklären, dass der ÖRR das Grundrecht für einen wahrnimmt, ganz unabhängig davon, ob eine Person A diesem sein Recht abgetreten hat oder nicht.
Naja so war das nun mal. Die Freiheit des Einzelnen wurde beschnitten, weil nicht jeder einzelne Finanziell in der Lage war, Rundfunk zu machen - mal von dem Problem mit dem in der Vergangenheit wenigen Frequenzen abgesehen. Normal müsste wohl jeder laut GG eine Möglichkeit haben, Rundfunk zumachen und entsprechende Ressourcen dazu zu nutzen. Heute dürfte das dank Internet - sofern man gewillt ist, Internet mit Rundfunk gleichzusetzen - möglich sein, eine Art Rundfunk für Jedermann zu realisieren... siehe u.a. auch unter
Dr. Werner Hahn: "Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der BRD"https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23530.msg149878.html#msg149878sowie
Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visierhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.msg149573.html#msg149573...aber in der Vergangenheit war die technische Voraussetzung nicht gegeben, so dass nur wenige Anbieter am Markt Ihr Glück versuchen konnten. Der Anbieter ÖRR - geschaffen durch die jeweiligen Bundesländer - war
ein Anbieter. Die Auswahl war einfach. Das Angebot wurde - ohne das Volk in einer Volksbefragung zu befragen - später um das ZDF erweitert. Erst ab ca. 1980 wollten weitere Markteilnehmer teilnehmen und durften letztlich. Obwohl das laut GG nie in Frage gestanden hätte, gab es dabei Probleme mit bereits vorhandenen Marktteilnehmern. Die Frage könnte gewesen sein, ob die Privaten mit dem älteren Auftrag beauftragt werden könnten, so dass der ÖRR Markteilnehmer überflüssig geworden wäre. Diese Frage wurde so offen vielleicht nicht gestellt, aber ergibt sich aus der Auswertung der Beschlüsse: Wenn der Auftrag durch die ersten Privaten erfüllt worden wäre, dann hätte das zu einer Einstellung des ersten Markteilnehmers führen müssen. Es wurde jedoch ein anderer Weg eingeschlagen. Die Anforderungen an die Privaten wurden bewusst niedriger gesetzt und gleichzeitig der Auftrag beim ersten Marktteilnehmer gelassen, weil dieser über die Möglichkeit verfüge, eine Mehrheit der Bevölkerung wohlgemerkt technisch zu erreichen und auch in der Lage wäre, Angebote, welche für Private uninteressant seien, anzubieten.
Auch hier war es wohl noch so, dass nicht alle Bürger an dieses System angeschlossen waren, aber die Personen ohne Anschluss wurden als Nichteilnehmer auch nicht zur Finanzierung herangezogen. Jetzt braucht das Ganze natürlich eine Neubewertung, weil alle unabhängig der Nutzung herangezogen aber trotzdem nicht alle erreicht werden. Da ist der Vergleich mit einer ÖRR Zeitung nur logisch. Wenn die Zugangshürden für eine Zeitung so hoch wären, wie in der Vergangenheit beim Fernsehen, dann gäbe es mit Sicherheit eine ÖRR Zeitung.
Andersherum müsste gelten, wenn die Zugangsbedingungen zum Fernsehen so einfach sind, dass jeder seine Rundfunkfreiheit selbst wahrnehmen kann, dann braucht es keinen ÖRR.
Zumindest aber müsste über die aktuelle Form des ÖRR nachgedacht werden, dann aber bitte nicht in einzelnen Schichten der Gesellschaft sondern in
allen und dazu müssen diese erreicht werden, aber genau an dieser Stelle erreicht der ÖRR nur einen Teil.
In der Vergangenheit wurde wie aktuell auch nur das Verhältnis zwischen der Verteilung der Marktnutzer gemessen und aufgeschlüsselt. Von 100% der Nutzer von Rundfunk (gesamt) entfielen etwas unter 50% auf den ÖRR.
Das sagt natürlich nichts über den Teil aus, welcher kein Rundfunk nutzte und damit kein Teilnehmer war.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Gesellschaftliche_Akzeptanz[...] Der Marktanteil: Beim Fernsehen lagen die Marktanteile (erhoben von der Gesellschaft für Konsumforschung) der öffentlich-rechtlichen Programme im Bundesdurchschnitt in den Jahren 2001 bis 2004 etwas unter 50 %, im Hörfunk etwas darüber.
[...]
So betrug 2007 der Marktanteil der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme bei den Zuschauern zwischen 14 und 29 unter 15 %. Das Durchschnittsalter bei den Fernsehprogrammen liegt jedoch bei rund 60 Jahren.[26][27]
[...]
26 · Empfangspotenziale der Fernsehprogramme in den Fernsehhaushalten der Bundesrepublik 2000 – 2004 (PDF; 133 kB) ard.de. Abgerufen am 12. Juni 2010.
27 · Volker Giersch: Ein nur noch seltenes Paar. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Jugend – Strategien gegen den Generationenabriss. Abgerufen am 13. Januar 2015 (PDF).
Hier wird auch nur der Marktanteil gemessen und diese Messung zeigt, dass unter den Marktnutzern der Teil sinkt, welche ÖRR nutzen.
https://www.kek-online.de/medienkonzentration/mediennutzung/fernsehnutzung/Dies sind der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit einem Gesamtzuschaueranteil im Jahr 2016 von 45,2 %, die Mediengruppe RTL Deutschland mit 23,2 % und die ProSiebenSat.1 Media SE mit 18,9 % Zuschaueranteil. Auf die restlichen Sender entfiel ein Zuschaueranteil von insgesamt 12,7 %.
folgt eine Person A noch der PDF
https://www.kek-online.de/fileadmin/user_upload/kek/Medienkonzentration/Zuschaueranteil/Zuschaueranteile_2017.pdfQuelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK, TV Scope 6.1, Fernsehpanel repräsentativ für 38,32 Mio. Fernsehhaushalte bzw. 75,02 Mio. Personen (Stand: 01.01.2017)
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/02/PD17_067_122.htmlEin Vergleich mit der Anzahl der Haushalte, welche bereits in 2015 bei ca. 40,8 Millionen Haushalte gelegen haben sollte zeigt, dass nicht alle Haushalte in die Auswertung der Zuschauer einfließen sondern nur ein Teil.
Wahrscheinlich wird ein Teil von etwa 6% der Bevölkerung weder von Privaten noch vom ÖRR erreicht.
Dieser Teil wird aber ebenso aktuell mit zur Finanzierung herangezogen und das ist laut den Beschlüssen der Richter in der Vergangenheit nur unter besonderen Umständen zulässig. Solche Umstände wurden bei der Umstellung von Gebühr auf Beitrag aber gar nicht erst vorgetragen.
Nunja, aber genau dieser Teil sollte doch nun bitteschön auch über die zukünftige Entwicklung mitreden.
Vielleicht bedarf es dazu einer Information in schriftlicher Form.