Meine bescheidene Meinung.
Eine individual-persönlich unterzeichnete Einzugsermächtigung ist kontogebunden und gilt nur für den, für den sie ausgestellt worden ist; sie ist nicht übertragbar. Sie gilt in der gesamten Europäischen Union; u. a. deswegen hat es ja eu-seitig auch IBAN und BIC, hat es doch damit eu-weit eine Kontonummer genau 1x.
Eine für den MDR ausgestellte Einzugsermächtigung darf die Bank nur für den MDR ausführen; hierfür sollten alle relevanten Daten wie MDR-Hausadresse und MDR-Bankverbindung benannt werden.
Die Bank ist nicht befugt, die Einzugsermächtigung abzuändern.
Kritisch wäre, wenn lediglich jene Firma benannt ist, zugunsten derer die Einzugsermächtigung ausgeführt werden soll; hier könnte, zumindest theoretisch, der MDR diese Einzugsermächtigung an den BS durchreichen, wenn das MDR-individuelle Konto nicht in der Einzugsermächtigung benannt wird.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;