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Nach 4 Jahren: Widerspruchsbescheid mit Rechtshelfsbelehrung + Gerichtsadresse

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vorok:
Hallo alle Miteinander!

Angenommen, Person A habe am 07.11.2017 einen Widerspruchsbescheid zu einem Antrag auf Befreiung aufgrund eines Härtefalls erhalten.
Datiert sei das Schreiben auf den 26.10.2017

Person A habe eine kurze Vorgeschichte :

Person A war bis 06.11.2013 Student, absolvierte eine letzte Prüfung und schrieb anschließend die Diplomarbeit.
Person A hatte nicht die finanziellen Mittel, den gestiegenen Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Vorher zahlte Person A den geringen Beitrag für einen PC.

Person A hatte die Regelstudienzeit überschritten, dadurch gab es keinen Anspruch mehr auf Bafög und dementsprechend hat Person A keinen Antrag gestellt.
ALG II stand Person A ebenfalls nicht zu, da man als Direktstudent nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Es wurde ebenfalls kein Antrag gestellt.
Person A stellte aber einen Antrag auf Befreiung aufgrund eines Härtefalls für den Zeitraum 01.01.2013 bis zum 06.11.2013.

Vor der Diplomarbeit arbeitete Person A als Werksstudent. In dieser Zeit schrieb Person A den großen Beleg und merkte, dass diese Doppelbelastung für die Diplomarbeit zu viel werden würde und gab diese Tätigkeit auf.
Den letzten Abschnitt des Studiums bestritt Person A aus erspartem.

Es begann ein Hin und Her aus Anträgen auf Befreiung und Ablehnungen mit erneuten Widersprüchen durch Person A.
In diesen wurde die Lebensituation detailliert dargestellt und Person A gab sogar Auskunft über monatlich verfügbare Mittel, die nach Abzug von Miete und Krankenkassenbeitrag deutlich unter dem Hartz IV Regelsatz lagen.

Direkt nach dem Studium war Person A vorübergehend arbeitslos und erhielt auch entsprechend das Befreiungsschreiben vom zuständigen Jobcenter.

Danach war eine recht lange Zeit (seit Mai 2014) Funkstille. Als weiterer Teil der Geschichte erhielt Person A nun einen Widerspruchsbescheid mit Unterschrift, Rechtshelfsbelehrung und Adresse eines Verwaltungsgerichts.

Nun wäre es interessant, welche Möglichkeiten Person A haben könnte, um darauf zu reagieren:

1) Toter Mann
Person A könnte die Unsicherste und vermutlich leichtsinnigste Methode wählen und nicht reagieren.
Person A erhielt einen normalen Brief.

2) Verjährung
Person A kann sich nicht erinnern (das müsste Person A aber nochmal nachprüfen),
bisher je einen Bescheid mit 2 Namen und 2 Unterschriften (eine davon i.A.) sowie einer Rechtshelfsbelehrung mit Hinweis auf dem Klageweg bei einem Verwaltungsgericht (inkl. Adresse) erhalten zu haben.
Angenommen, Person A hat das Schreiben erst am 07.11. erhalten. Datiert sei es auf den 26.10 und der Poststempel würde sagen 03.11.

Wären die Forderungen an Person A nicht verjährt, wenn es vorher keinen rechtskräftigen Bescheid (mit Unterschrift, Namen und Verweis auf Klagemöglichkeit mit Adresse des zuständigen Gerichts) gegeben hätte?
Oder ist das - angenommen Person A lebt in Sachsen - für dieses Bundesland unerheblich und die Frist würde erst mit dem letzte Schreiben vom Mai 2014 Anfangen zu laufen?

3) Klage
Person A könnte versuchen, den Rechtsweg zu gehen.
Angenommen, in dem Wiederspruchsbescheid würde Bezug genommen auf ein Urteil vom VGH Baden-Württemberg - siehe u.a. unter
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2009-1-15&nr=11210&pos=1&anz=4

Für Person A würde sich das Urteil so lesen, als ob dieses Urteil den Erfolg einer Klage unmöglich werden lässt.

Sollte sich Person A auf den Klageweg einlassen, wären im Falle der Niederlage die Gesamten Prozesskosten + Anwaltskosten der Gegenseite von Person A zu übernehmen?
Gäbe es eine Anlaufstelle von Person A, um sich Unterstützung für den Klagefall zu finden?

Person A würde ungern einen Anwalt auf "gut Glück" suchen, der vorallem die Anwaltkosten als Ertrag im Sinn hat.

P.S: sollte diese fikitve Geschichte im falschen Forum gelandet sein, bitte ich um Entschuldigung

Bürger:
In aller Kürze - und ohne Gewähr:

1) und 2) sind gemäß aller bisheriger Erkenntnis keine Option, es sei denn, man wäre unpfändbar - und das noch über die nächsten 30 Jahre ;)

zu 3) Klage
Bisherige Entscheidungen irgendwelcher Gerichte sind unerheblich.
Entscheidend wird, was das BVerfG daraus macht.
Im Forum ist der aktuelle Stand ausführlich dokumentiert und diskutiert.
Kosten halten sich in Grenzen. Prozesskostenhilfe kann geprüft werden.
Die Verwaltungsgerichte sind überlastet, lassen sich i.d.R. sehr viel Zeit und haben aktuell augenscheinlich zunehmend-abnehmend Lust, dem BVerfG/EuGH zuvorzukommen.
Das gilt es "geschickt" zu nutzen. Diesbezügliche Erfahrungen/ Erkenntnisse existieren und sollten genutzt werden.
Querverlinkungen hier auf die Schnelle mangelnder Zeit wegen nicht möglich - bitte Suche und Sichtung der einschlägigen Threads.

Schnellste seelisch-moralisch-kreativ-konstruktive Unterstützung am ehesten zum Runden Tisch
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
- Sachsen -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,54.0.html

am besten
Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.msg159237.html#msg159237

Dresden, Übersicht: Runde Tische Juli - Dezember 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23951.0.html

Alle Angaben ohne Gewähr.  Keine Rechtsberatung.



Thema muss verschoben + ggf. moderiert werden.
Dafür schon Danke für das Verständnis.

faust:
... siehe "Bürgers" Ausführungen, prinzipiell.

Die nächste große Zäsur ist der Spruch aus Karlsruhe, der kommt vermutlich bald.

Bis dahin gilt es, Zeit zu gewinnen (... und zu nutzen).

Wer schon mal geklagt hat, der weiss: Es genügt ein formloser Klageantrag (eine A4 - Seite) binnen 4 Wochen.
Dann dauert es noch einmal gut 2 ... 4 Wochen, bis man das Aktenzeichen bekommt und die Aufforderung, die ausführliche Klagebegründung nachzureichen. Üblich sind 4, 6 oder 8 Wochen, aber das ist NICHT BINDEND.
Irgendwann in diesem Zeitraum kommt auch die Rechnung, Gerichtskosten streitwertabhängig, Basis 105 Euro (-> "Demokratieabgabe").

Inzwischen ist das Jahr rum, und Karlsruhe hat gesprochen. Amen  (#) .

vorok:
Ok, danke schonmal für die Infos, die muss ich noch nach und nach durcharbeiten für notwendige Anregungen.

Dann kann die Geschichte von Person A weitergeschrieben werden.

Eine Variante gäbe es noch:

Könnte Person A die Forderungen zahlen und gleichzeitig klagen?
Um dann im Erfolgsfall die Zahlungen zurückzufordern bzw. im Falle eines Scheiterns die Kosten (Verzugsgebühren etc.) nicht noch höher zu treiben?

faust:
... das ist ganz bestimmt keine hilfreiche Variante.

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