Hallo alle Miteinander!
Angenommen, Person A habe am 07.11.2017 einen
Widerspruchsbescheid zu einem
Antrag auf Befreiung aufgrund eines Härtefalls erhalten.
Datiert sei das Schreiben auf den 26.10.2017
Person A habe eine kurze Vorgeschichte :
Person A war bis 06.11.2013 Student, absolvierte eine letzte Prüfung und schrieb anschließend die Diplomarbeit.
Person A hatte nicht die finanziellen Mittel, den gestiegenen Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Vorher zahlte Person A den geringen Beitrag für einen PC.
Person A hatte die Regelstudienzeit überschritten, dadurch gab es keinen Anspruch mehr auf Bafög und dementsprechend hat Person A keinen Antrag gestellt.
ALG II stand Person A ebenfalls nicht zu, da man als Direktstudent nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Es wurde ebenfalls kein Antrag gestellt.
Person A stellte aber einen Antrag auf Befreiung aufgrund eines Härtefalls für den Zeitraum 01.01.2013 bis zum 06.11.2013.
Vor der Diplomarbeit arbeitete Person A als Werksstudent. In dieser Zeit schrieb Person A den großen Beleg und merkte, dass diese Doppelbelastung für die Diplomarbeit zu viel werden würde und gab diese Tätigkeit auf.
Den letzten Abschnitt des Studiums bestritt Person A aus erspartem.
Es begann ein Hin und Her aus Anträgen auf Befreiung und Ablehnungen mit erneuten Widersprüchen durch Person A.
In diesen wurde die Lebensituation detailliert dargestellt und Person A gab sogar Auskunft über monatlich verfügbare Mittel, die nach Abzug von Miete und Krankenkassenbeitrag deutlich unter dem Hartz IV Regelsatz lagen.
Direkt nach dem Studium war Person A vorübergehend arbeitslos und erhielt auch entsprechend das Befreiungsschreiben vom zuständigen Jobcenter.
Danach war eine recht lange Zeit (seit Mai 2014) Funkstille. Als weiterer Teil der Geschichte erhielt Person A nun einen
Widerspruchsbescheid mit Unterschrift, Rechtshelfsbelehrung und Adresse eines Verwaltungsgerichts.
Nun wäre es interessant, welche Möglichkeiten Person A haben könnte, um darauf zu reagieren:
1) Toter MannPerson A könnte die Unsicherste und vermutlich leichtsinnigste Methode wählen und nicht reagieren.
Person A erhielt einen normalen Brief.
2) VerjährungPerson A kann sich nicht erinnern (das müsste Person A aber nochmal nachprüfen),
bisher je einen Bescheid mit 2 Namen und 2 Unterschriften (eine davon i.A.) sowie einer Rechtshelfsbelehrung mit Hinweis auf dem Klageweg bei einem Verwaltungsgericht (inkl. Adresse) erhalten zu haben.
Angenommen, Person A hat das Schreiben erst am 07.11. erhalten. Datiert sei es auf den 26.10 und der Poststempel würde sagen 03.11.
Wären die Forderungen an Person A nicht verjährt, wenn es vorher keinen rechtskräftigen Bescheid (mit Unterschrift, Namen und Verweis auf Klagemöglichkeit mit Adresse des zuständigen Gerichts) gegeben hätte?
Oder ist das - angenommen Person A lebt in Sachsen - für dieses Bundesland unerheblich und die Frist würde erst mit dem letzte Schreiben vom Mai 2014 Anfangen zu laufen?
3) KlagePerson A könnte versuchen, den Rechtsweg zu gehen.
Angenommen, in dem Wiederspruchsbescheid würde Bezug genommen auf ein Urteil vom VGH Baden-Württemberg - siehe u.a. unter
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2009-1-15&nr=11210&pos=1&anz=4Für Person A würde sich das Urteil so lesen, als ob dieses Urteil den Erfolg einer Klage unmöglich werden lässt.
Sollte sich Person A auf den Klageweg einlassen, wären im Falle der Niederlage die Gesamten Prozesskosten + Anwaltskosten der Gegenseite von Person A zu übernehmen?
Gäbe es eine Anlaufstelle von Person A, um sich Unterstützung für den Klagefall zu finden?
Person A würde ungern einen Anwalt auf "gut Glück" suchen, der vorallem die Anwaltkosten als Ertrag im Sinn hat.
P.S: sollte diese fikitve Geschichte im falschen Forum gelandet sein, bitte ich um Entschuldigung