Und wieder einmal muß ich mich fragen: Wenn man sowieso die Fernseh-Interessierten dazu zwingt, sich ein neues Gerät anzuschaffen, warum kann man dann da nicht gleich eine Verschlüsselung einbauen?
Wer schauen will, meldet sich an und zahlt. Wer nicht schauen will, wird in Ruhe gelassen.
Keine Spionage ... das gibt es bei uns natürlich nicht! Ich meinte:
Keine Schnüffelei - Sorry! - Keine
unnötigen Meldedatenabgleiche und Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG) mehr und definitiv eine Verwaltungsvereinfachung. Man braucht nicht mehr zig Mitarbeiter, die ihre Mitbürger
erpressen - Entschuldigung! - über
die Zwangsabgabe -
das Schutzgeld - die Beitragspflicht informieren, sich
hoheitliche Befugnisse anmaßen - Was ist heute nur los? Tun die natürlich alles nicht! Ich meinte: - ganz wichtige Staatsaufgaben in völliger
Umnachtung -
- Unabhängigkeit durchführen und
eigenmächtig selbständig Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.
Es könnte alles ganz friedlich vorgehen: Interessent meldet sich an und zahlt. Besteht kein Interesse mehr, meldet er sich ab und stellt die Zahlungen ein.
Ganz einfach. Für Alle.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.