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Autor Thema: Mit DVB-T2 wird hochauflösendes Fernsehen möglich  (Gelesen 3770 mal)

  • Beiträge: 890
Mit DVB-T2 wird hochauflösendes Fernsehen möglich
Autor: 06. November 2017, 13:28


Badische Zeitung 4.11.2017

http://www.badische-zeitung.de/ratgeber/computermedien/mit-dvb-t2-wird-hochaufloesendes-fernsehen-moeglich

Man lese auch den Kommentar von Rolf Müller dazu. Die erste kritische Position der Badischen Zeitung zum Rundfunkbeitrag-Versorgungsauftrag die ich bisher lese. Zwar noch etwas zaghaft, aber immerhin scheinen sich jetzt auch hier zweifelnde Stimmen zu erheben.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch diese "Fake-News" sind auch immer wieder amüsant:
Zitat
Sind Programme weiter kostenlos?
Zitat
Ist das kostenlose Fernsehen am Ende?
Mit DVB-T2 wird hochauflösendes Fernsehen möglich
http://www.badische-zeitung.de/ratgeber/computermedien/mit-dvb-t2-wird-hochaufloesendes-fernsehen-moeglich

Man darf sich fragen, von welchem kostenlosen Programm oder kostenlosen Fernsehen, aus welchem Land, schreibt hier die Zeitung? ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2017, 17:58 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 890
Diese Formulierung mit den zusätzlichen Kosten ist schon etwas verwirrend. Damit meint der Journalist wohl die Kosten für das  DVB-T2-Gerät, oder einen neuen  DVB-T2 integrierten Fernseher um die privaten zu empfangen.
Das an sich der Zwangsbeitrag schon zusätzliche Kosten für den Nichtnutzer sind versteht sich von selbst. Der eigentliche Skandal ist, das der Haushalt der den öffentl.rechtl. gar nicht empfangen kann, und auch kein Empfangsgerät, kein Kabelanschluss, SAT-Schüssel oder sonstiges, außer einem Autoradio besitzt, so wie der Kläger vor kurzem aus dem Schwarzwald, trotzdem bezahlen muss. Der Kläger brachte vor, das er noch einige in der gleichen Situation wie er kennen würde. Man bezahlt also nicht nur für die Möglichkeit des Empfangs, weil man eine Wohnung/Haus inne hat. Sondern man bezahlt auch für die Nicht-Möglichkeit. Wie verrückt ist denn das >:(


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Mit DVB-T2 wird hochauflösendes Fernsehen möglich

Echt jetzt? Das war mit dem vorherigen DVB-T nicht möglich? Das halte ich 'mal für glatt gelogen! Natürlich wäre auch mit dem bekannten DVB-T hochauflösendes Fernsehen möglich. In Wahrheit ging und geht es darum Sendefrequenzen, die bisher vom Fernsehen genutzt wurden, für Mobilfunk und hier vor allem für mobiles Internet zu nutzen. Für diese Frequenzen kassiert der Staat per Versteigerung rund fünf Milliarden Euro. Gleichzeitig müssen diejenigen, die per DVB-T fernsehen ihre wenige Jahre alten Geräte verschrotten bzw. in neue Settop-Boxen investieren. Und das alte Filme und neue Trallala-Sendungen in HD besser sind, also inhaltlich, kann man wohl nicht behaupten. Zunächst einmal müssten die Sendungen ja in HD produziert werden.
Angeblich haben die DVB-T2-Sender auch eine größere Reichweite. Das aber nur dann, wenn die Sendeausgangsleistung erhöht wird, was mit DVB-T2 oder gar HD rein gar nichts zu tun hat. Geworben wird auch mit mehr Programmen, die laut Betreiber zur Verfügung stehen. Da werden sich eine Reihe von Nutzern aber wundern. Von den versprochenen 40 Sendern sind teils nur ca. 25 vorhanden. Zudem muss man für den Empfang privater Sender löhnen. "Free" ist bei Freenet, dem Betreiber der Infrastruktur, nur die Freiheit für werbeverseuchten Murks a la "Big Brother" und Co. keinen Cent zu zahlen. Wer sich den Schwachsinn antun möchte, zahlt dafür 69 € pro Jahr - pro Gerät! Man darf wohl davon ausgehen, dass dieser Betrag regelmäßig steigen wird. Wer auf private Sender verzichtet, für den schmilzt die "Auswahl" auf unter 20 Sender zusammen, fast ausschließlich ÖR-Sender, sowie so erhellende Programme wie Bibel-TV und "Home-Shopping" - was nun wirklich niemand benötigt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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Also mal abgesehen von der ungeschickten und einem falschen Bild vermittelnden Formulierung der Frage, ist es durchaus in der Antwort korrekt dargestellt:
Zitat
Sind Programme weiter kostenlos?
Leider nicht mehr alle. Die öffentlich-rechtlichen Programme (ARD, ZDF & Co.), deren Ausstrahlung über die monatliche Rundfunkgebührbeitrag der Haushalte finanziert wird, gibt es auch per DVB-T2 weiterhin ohne Zusatzkosten. Die privaten Sender dagegen kassieren erstmals auch auf diesem Empfangsweg nun extra [..]

Eine Frage wie:
Entstehen neben dem monatlichen Rundfunkbeitrag weitere Kosten?
ist wohl treffender.

Und das es keine Gebühr mehr ist sondern ein Beitrag (sein soll) hatte ich schon hervorgehoben...liegt wohl daran das es für viele doch noch die GEZ ist: Gebühreneinzugszentrale  :o

Vielleicht findet jemand Zeit eine aufklärende Mail an die Autoren / Redaktion zu formulieren...


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...korrekterweise ;)
Zitat
Sind Programme weiter kostenlos?
Leider nicht mehr alle. Die öffentlich-rechtlichen Programme (ARD, ZDF & Co.), deren Ausstrahlung über die monatliche Rundfunkgebührbeitrag der Haushalte Wohnungsbewohner finanziert wird, gibt es auch per DVB-T2 weiterhin ohne Zusatzkosten. Die privaten Sender dagegen kassieren erstmals auch auf diesem Empfangsweg nun extra [..]


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Natürlich wäre auch mit dem bekannten DVB-T hochauflösendes Fernsehen möglich.
Das ist definitiv richtig. Zumal die meisten Receiver neben dem bisherig genutzten MPEG2 Kodierungsverfahren auch den (effizienteren) h.264 codec für DVB-T bereits implementiert hatten. Und es hätte alles mit den "ollen", vorhandenen Boxen einfach so weiterlaufen können. Europaweit und einheitlich.

Aus Gründen deutscher "Einzigartigkeit" und "Gründlichkeit" in Europa hat man sich aber für den h.265 codec zur Übertragung von DVB-T2 entschieden, was nach wenigen Jahren bisheriger terrestrischer TV-Nutzung nun erneut lediglich "Elektronikschrott" produziert. Einzigartig und konkurrenzlos - für ein medial "Vereintes [1] Europa"!

[1] ... ähh, vereint wodurch...?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2017, 21:35 von Bürger«

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Siehe dazu auch:
"Bayern: Neues digitales Antennenfernsehen DVB-T2 HD wird ausgeweitet"
Heise Newsticker vom 06.11.2017 09:17 Uhr von Kristina Beer

Der ursprügliche Satz, unter der Kapitelüberschrift "Nicht alles zu empfangen" (am 06.11.2017),
Zitat
"[...] Der Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender bleibt dank des Rundfunkbeitrags kostenlos. [...]"
wurde heute morgen (auf freundlichen Hinweis einer Person X per Email an Frau Beer) geändert in:
Zitat
"[...] Der Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender bleibt aufgrund des Rundfunkbeitrags erhalten. [...]"
(Vielen Dank an Frau Beer.)
weiterlesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-Neues-digitales-Antennenfernsehen-DVB-T2-HD-wird-ausgeweitet-3879627.html


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Und wieder einmal muß ich mich fragen: Wenn man sowieso die Fernseh-Interessierten dazu zwingt, sich ein neues Gerät anzuschaffen, warum kann man dann da nicht gleich eine Verschlüsselung einbauen?
Wer schauen will, meldet sich an und zahlt. Wer nicht schauen will, wird in Ruhe gelassen.
Keine Spionage ... das gibt es bei uns natürlich nicht! Ich meinte: Keine Schnüffelei - Sorry! - Keine unnötigen Meldedatenabgleiche und Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG) mehr und definitiv eine Verwaltungsvereinfachung. Man braucht nicht mehr zig Mitarbeiter, die ihre Mitbürger erpressen - Entschuldigung! - über die Zwangsabgabe - das Schutzgeld - die Beitragspflicht informieren, sich hoheitliche Befugnisse anmaßen - Was ist heute nur los? Tun die natürlich alles nicht! Ich meinte: - ganz wichtige Staatsaufgaben in völliger Umnachtung - ??? - Unabhängigkeit durchführen und eigenmächtig selbständig Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.
Es könnte alles ganz friedlich vorgehen: Interessent meldet sich an und zahlt. Besteht kein Interesse mehr, meldet er sich ab und stellt die Zahlungen ein.
Ganz einfach. Für Alle.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2017, 22:53 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.393
@Philosoph

Die Verschlüsselungstechnik gleich in das Fernsehgerät integrieren, und den "Rundfunkbeitrag" mit dem Kaufpreis des Fernsehgerätes verrechnen, abgelten, etc.



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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
@Pinguin: Das würde wohl zu wenig einbringen und könnte sich negativ auf den Erwerb von Fernsehern auswirken, weshalb das von den Herstellern wohl unterbunden würde. Ich denke eher an eine Art Pay-TV. Die Freischaltung erfolgt nach Anmeldung und Zahlung der Beiträge. Damit würden dann auch endlich die perfiden Unterstellungen des "Schwarz-Sehens" entkräftet.


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