Patricius, Du musst Dich von den Beamten beraten lassen, diese haben Auskunfts - Beratungspflicht. Lass Dir sagen, wie genau der Weg ist, Dich dagegen zu wehren. Man müsste beim Amtgericht Widerspruch einlegen (Vollstreckunsgabwehrklage ?), aber es gibt auch "Errinnerung" von letzterem ist abzuraten, da es wohl 1. zu negativer Anwort führt und 2. keine Verhandlung stattfindet.
X würde auf mündliche Verhandlung bestehen, wenn der/die Richter dann immer noch für den WDR entscheiden, hat man zumindest eine rechtliche Grundlage der Vollstreckung. Der Richter müsste auch zB. Kontopfändung, Durchsuchung Wohnung oder Haft anordnen. Ohne diesen richterlichen Beschluss (auch wenn er falsch sein möge bzw. nicht neutral) sind obige Maßnahmen nicht möglich.
Das Verwaltungs - und Vollstreckungsgesetz des Bundes zur Hand nehmen, schauen ob die jeweilige Vorschrift von NRW dem widerspricht (wenn zu Deinen Gunsten
), denn Bundes steht über Landesrecht.Auch wenn meiner Meinung nach der gesamte Vorgang auf dieser Grundlage nichtig ist, denn es handelt sich nicht mehr um Verwaltungsrecht seit 2013, sondern Privatrecht (HGB/BGB) - leider schwer das denen begreiflich zu machen. Und die haben natürlich das auch alles gut verschleiert und in jedem Bundesland eigene Richtlinien zu Gunsten ÖR erlassen. Hier klar beim Datenschutz und bei Vollstreckungen durchgeführt von "staatlichen" Stellen. Obwohl, um es nochmal zu sagen, es sich beim RF Beitrag um keine "staatliche" Abgabe handelt. Es wird so hingestellt, gebogen und in einem sog. RFSTV einfach mal so festgelegt.
Dass Bundesrecht zum tragen kommt,ergibt sich auch daraus, dass Beitrag bundesweit gleich hoch ist und auch sämtliche Bedingungen bundesweit gelten (sollen, so wird behauptet).
Aber Achtung, hat P irgendwann einmal bezahlt oder sich dort mit Unterschrift angemeldet, dann wird das sicher als Einverständnis / konkludentes Handeln ausgelegt. P müsste also noch nie was überwiesen haben und wenn zuvor angemeldet, wieder gekündigt haben (mit Nachweisen)..ansonsten sieht das eher schlecht aus meint X
Auch das Grundgesetz zitieren, dort heißt es, "...jeder hat DAS RECHT sich....." etc. aber dort steht nicht "....hat die Pflicht sich aus ÖR zu informieren und dafür 18,- monatlich zu zahlen". Es steht jedem frei ob er sich überhaupt informieren will und es kann auch niemanden auferlegt werden, dass er zB. Tagesschau schauen muss.