Wo liest Du in unserem GG einen Artikel 140?
In der bei mir lokal vorgehaltenen PDF-Datei vom
28.09.2014 liest sich das auf Seite 46/50 so:
...
Art 140 Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind
Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Fußnote(+++ Nichtamtlicher Hinweis:
Die aufgeführten Artikel der deutschen Verfassung vom 11.8.1919 - ebenfalls abgedruckt unter der FNA Nr. 100-
2 (siehe juris-Abk: WRV) - lauten wie folgt:
Art. 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der
Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
...
Art. 137
(1) Es besteht keine Staatskirche.
...
Art. 138
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die
Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich
auf.
...
Art. 139
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen
Erhebung gesetzlich geschützt.
Art. 141
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder
sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen
zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.
+++)
Art 141Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere
landesrechtliche Regelung bestand.
Art 142...
(Das PDF stammt vom Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de)Ich bin, bis eben, von einer Art "
Subsumierung" der genannten
Weimarer Artikel unter dem Art. 140 ausgegangen - andernfalls hätten wir, bei der mir zur Verfügung stehenden Version,
einen doppelten Artikel 141 im GG.
Bin ich nicht up-to-date oder habe ich etwas übersehen?